Ist Hannibal Lecter psychisch gestört?
Viele Sicherungsverwahrte müssen bis spätestens 31. Dezember 2011 entlassen werden, sofern er oder sie nicht konkret nachweisbar extrem gefährlich oder „psychisch schwer gestört“ ist. Das hat das BVerfG im Mai spektakulärerweise entschieden. Die Instanzgerichte haben’s vernommen und machen sich an die Arbeit, diese Vorgaben umzusetzen. Jetzt sieht sich eine Kammer des Zweiten Senats veranlasst, ein paar Feinjustierungen vorzunehmen. Das betrifft zum einen den Umgang mit der Frist bis zum 31. Dezember. Das OLG Hamm hatte im Juni die Freilassung eines Betroffenen angeordnet, aber nicht sofort, sondern erst nach gründlicher „Vorbereitung“. Das OLG wollte offenbar die Frist bis zuletzt ausschöpfen, bevor ... continue reading
