EuGH: Homo-Ehe seit 2003 gleichzubehandeln
Hetero-Ehepartnern mehr Versorgungsbezüge zu zahlen als Homo-Ehepartnern, ist eine unmittelbare Diskriminierung derselben. Zu diesem Schluss kommt heute der EuGH und steht dabei in Einheit fest mit den Kollegen aus Karlsruhe, die diese Schlussfolgerung schon 2009 gezogen hatten. Seit 2003, mit dem Ablaufen der Umsetzungsfrist der entsprechenden Antidiskriminierungsrichtlinie, hätte dem Urteil zufolge Homo-Ehepartnern die gleichen Bezüge gezahlt werden müssen wie zweigeschlechtlich Verheirateten. Keine Lust hatte der EuGH, sich zu der Frage zu äußern, ob das Verbot der Diskriminierung nach sexueller Orientierung ein allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts ist und somit auch ohne irgendeine Richtlinie samt Umsetzungsfrist von den Mitgliedsstaaten zu beachten bzw. ... continue reading
