Bundeswehreinsatz im Inneren geht das Parlament nichts an?
Ein „Parlamentsheer“ ist die Bundeswehr nur bei Einsätzen im Ausland. Soweit sie innerhalb der deutschen Grenzen Soldaten in Marsch setzt, braucht die Bundesregierung den Bundestag nicht zu beteiligen. Bundeswehreinsätze im Inneren gehen den Bundestag nichts an – so wenig, dass er sie nicht einmal per Organklage in Karlsruhe überprüfen lassen kann. Das hat das Bundesverfassungsgericht soeben bekannt gegeben. Anlass war der Einsatz von Spähpanzern und Aufklärungs-Tornados gegen Demonstranten beim G8-Gipfel in Heiligendamm 2007. Art. 87a II GG, der den Bundeswehreinsatz im Inneren auf konkret im Grundgesetz benannte Fälle beschränkt, hat laut 2. Senat nicht zum Zweck, die Kompetenzen des Bundestages ... continue reading
