Articles for category: AAA General

Unsere Jungs im Verfassungsgericht

Andreas Paulus, seit heute Verfassungsrichter, ist 41 – der jüngste Verfassungsrichter, den wir je hatten. Den Ehrentitel hatte bisher Paul Kirchhof inne, der war 1987, als er sein Amt antrat, 44. Andreas Voßkuhle, seit heute Präsident des Verfassungsgericht, ist 46 – der jüngste Verfassungsgerichtspräsident, den wir je hatten. Wer sein Vorgänger ist, weiß ich gar nicht, es hat bisher, soweit ich weiß, keine rechte Rolle gespielt. Jetzt spielt es eine Rolle. Andreas Paulus heute im Deutschlandfunk-Interview: Aber es bedeutet eben auch, dass Themen wie die Vorratsdatenspeicherung natürlich für mich eine große Rolle spielen, weil diese Technologie gerade auch bei meinen ... continue reading

EuGH: Mafia ist keine höhere Gewalt

Das Müll-Desaster vom Neapel hat ein europäisches Nachspiel für Italien: Der EuGH hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung (C‑297/08) festgestellt, dass Italien damit in eklatantem Ausmaß seine EU-vertraglichen Verpflichtungen verletzt habe. Unbeeindruckt zeigten sich die Luxemburger Richter insbesondere von der Ausflucht, die Deponieplanungen seien eben auf fürchterlich viel Widerstand bei der Bevölkerung gestoßen, und allerhand kriminelle Machenschaften habe es gegeben, alles in allem nichts weniger als höhere Gewalt. Man sieht förmlich die Italiener ihre Schultern anheben, ihre Mundwinkel herunterziehen und – „Ah! Que porca miseria!“ – die Arme zu einer Geste resignativer Vergeblichkeit ausbreiten. Nichts da, sagt der EuGH: Zur ... continue reading

Todesstrafe, Staatenlosigkeit und andere Schrecklichkeiten

Vor lauter Vorratsdatenspeicherung sollten wir die ganzen anderen wichtigen Urteile nicht übersehen, die heute ergangen sind. Auf Al-Saadoon beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte  (EGMR) habe ich schon hingewiesen. Da ging es, wie gesagt, um zwei Iraker, die von den Briten im Irak gefangen genommen wurden und sich jetzt dagegen wehren, an die irakische Justiz überstellt zu werden, wo ihnen die Todesstrafe droht. Der EGMR hat ihnen Recht gegeben. Das Urteil kann man gar nicht hoch genug schätzen. Mehr dazu hier. Im Fall McDonald vs. Chicago vor dem US Supreme Court – Waffenbesitz und das Recht der Staaten, ihn einzuschränken – ... continue reading

Vorratsdatenspeicherung: Kein Grund zum Jubeln

Freut euch nicht zu früh. Nach Lektüre der Pressemitteilung scheint mir das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung kein einschränkungsloser Grund zum Jubeln. 1. Das Gericht hat die Speicherung der Vorratsdaten als solche für verfassungsmäßig erklärt – unter engen und vor allem sehr, sehr detaillierten, aber dennoch erfüllbaren Voraussetzungen. Das heißt: Die Vorratsdatenspeicherung, in den Worten des Gerichts „ein besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“ und geeignet, ein „diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann“ – dieses würgende und vom Gericht zu Recht ... continue reading

Morgen, Kinder, wird’s was geben

Drei Dinge, um genau zu sein: 1. Vorratsdatenspeicherung: Papier darf nach Hartz IV noch mal, obwohl seine Amtszeit seit gestern offiziell um ist. Er wird das Urteil des Ersten Senats verkünden, das mit Sicherheit zu den verfassungsgerichtlichen Höhepunkten dieses Jahres zählen wird. 2. McDonald vs. Chicago: Der US Supreme Court verhandelt über die Frage, wie weit das 2008 in Heller festgestellte Grundrecht auf Waffenbesitz reicht, ob es auch die Regulierungsversuche der Bundesstaaten und lokalen Behörden erfasst – verfassungspolitisch ein ganz heißes Eisen. Mehr dazu im SCOTUS-Blog, wo morgen bestimmt auch alles Wissenswerte dazu gepostet werden wird. 3. Al-Saadoon and Mufdhi ... continue reading

New Yorker Humor

Der New Yorker fordert alle Verfassungsrechtler in dieser Woche heraus, ihren Esprit anzustrengen. Wir hier in Europa dürfen zwar am wöchentlichen „Cartoon Caption Contest“ nicht teilnehmen. Aber wem trotzdem was Schönes einfällt, der soll es hier als Kommentar posten. Preis: Ein Gastblogger-Beitrag zu einem selbstgewählten Thema im Verfassungsblog.

Vom Hass auf Rezensenten und seinen Folgen für die Wissenschaftsfreiheit

Regel Nr. 1 bei schlechten Kritiken: Cool bleiben, Zorn runterschlucken und NIE NIE NIE gerichtsmäßig werden. Nicht mal andeuten. Nicht mal drüber nachdenken. Wenn die Kritik aber fies und total unberechtigt ist? Wenn sie einem den Ruf versaut? Einen ruiniert, zerstört, unmöglich macht? Dann auch. Gerade dann. Was passiert, wenn man diese Regel missachtet, dafür liefert ein aktueller Fall aus dem Internationalen Recht gerade eindrucksvolles Anschauungsmaterial: Karin Calvo-Goller, eine Wissenschaftlerin aus Israel, hat ein Buch über den Internationalen Strafgerichtshof veröffentlicht. Das Buch fanden manche ganz gut, andere weniger, und Thomas Weigend, Strafrechtler aus Köln, fand es miserabel. Er schrieb eine ... continue reading