Politikatlas
Freunden des Verfassungsblogs möchte ich auch mein anderes Nebenbei-Projekt ans Herz legen, das ich soeben mit einer neuen Website geschmückt habe: den
Freunden des Verfassungsblogs möchte ich auch mein anderes Nebenbei-Projekt ans Herz legen, das ich soeben mit einer neuen Website geschmückt habe: den
Der heutige rechtfertigen und manch fiese NS-Demo darauf gestützt mit Fug und Recht verbieten. So auch das Internet-Law Blog die Sorge, dass das nicht die letzte Sonderrechts-Ermächtigung bleiben wird. Das glaube ich nicht. Mir fällt beim besten Willen keine andere Meinung ein, die man auf gleicher Stufe als verfassungsgeschichtlich konstitutiv bezeichnen könnte wie den Nationalsozialismus. Zu was sonst sollte das Grundgesetz ein „Gegenmodell“ sein? Update: Jurabilis nennt das Urteil „verfassungsrechtliches Hochreck“ und warnt Examenskandidaten vor Nachahmung.
Im einstweiligen Rechtsschutz darf man es als Gericht mit der Suche nach salomonischen Lösungen nicht übertreiben. In dem Fall geht es um einen Arzt, der eine Kassenzulassung zur Methadonbehandlung von 100 Drogenkranken hatte. Die wurde wegen irgendwelcher Unregelmäßigkeiten widerrufen, mit sofortiger Wirkung. Dagegen klagte der Mann und beantragte einstweiligen Rechtsschutz. Tatsächlich, so das LSG Nordrhein-Westfalen, war die Anordnung der sofortigen Wirkung nicht in Ordnung, auch aus formalen Gründen. Das LSG stellte aber keineswegs einfach bloß die aufschiebende Wirkung wieder her, sondern fand eine buchstäbliche 50:50-Lösung: Von den 100 Patienten durfte der Arzt einstweilen 50 weiterbehandeln, 50 nicht. Darüber muss sich ... continue reading
Ein ziemlich irrer Fall: Volokh Conspiracy.
Wirklich schön gemacht: Die Online-Ausstellung „via)
Manche Instanzrichter interessieren sich offenbar inzwischen einen feuchten Kehricht für die Ansagen des Bundesverfassungsgerichts. Selbst wenn es um einen so schwerwiegenden Vorwurf wie Richterwillkür geht: Sie zucken mit den Achseln und machen weiter wie zuvor. Vor einem knappen Jahr hat die 2. Kammer des Ersten Senats in drei Verfahren (2 und eingreifen: Wieder hatte das OLG angeordnet, die Einkommensverhältnisse der Ehegatten bei der Streitwertfestsetzung zu ignorieren, zu Lasten der Anwälte und zu Gunsten der Staatskasse. Wieder zückt das BVerfG die scharfe Waffe Willkürverbot. Was ist da los? Setzt das OLG auf Zermürbungstaktik? Dass die Anwälte es irgendwann müde werden, sich ... continue reading
Das könnte für uns relevant werden, wenn das BVerfG ernst macht mit seiner Drohung aus dem Lissabon-Urteil und EuGH-Urteile für verfassungswidrig erklärt: Ein solches Urteil wäre europarechtlich eine Vertragsverletzung. Und Deutschland würde es überhaupt nichts helfen, dass weder die Regierung noch sonst irgendjemand außer Karlsruhe selbst in der Lage wäre, diese Vertragsverletzung abzustellen. Die richterliche Unabhängigkeit ist kein Argument, wenn es um die Haftung für Vertragsverletzungen geht. Der EuGH hat heute festgestellt, dass dies auch bei höchstrichterlichen Urteilen gilt: 124 Enfin, le Royaume d’Espagne a invoqué la difficulté pour lui de remédier au manquement allégué par la Commission dès lors ... continue reading
Das Bundesverfassungsgericht sieht nach einem heute veröffentlichtem Beschluss offenbar kein Problem dabei, wenn Bausünder, die denkmalgeschützte Gebäude abreißen, landesrechtlich zu Straftätern gemacht werden. Einen Vorlagebeschluss des AG Meißen, die sächsische Strafvorschrift für verfassungswidrig zu erklären, hat die 2. Kammer des Zweiten Senats für abblitzen lässt. Dieser scheint mir nicht ein solcher Fall zu sein. Das AG hat erfahren, was es wissen wollte. Update: Wütender Protest gegen die BVerfG-Entscheidung im
Die Datenschutz-Kontrolle in Deutschland geht, was ihre Unabhängigkeit betrifft, europarechtlich wohl in Ordnung. Der Generalanwalt beim EuGH Ján Mázak kommt in seinen heute veröffentlichten
Auch bei den Europawahlen gibt es eine Fünf-Prozent-Hürde. Warum eigentlich? Die Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten: Die Hürde wird damit gerechtfertigt, dass das Parlament die Regierung wählt und eine stabile Regierungsmehrheit durch Splitterparteien im Parlament schwerer herzustellen wäre. In Europa gibt es dagegen so etwas wie eine „Regierungsmehrheit“ überhaupt nicht. Der Bestsellerautor und als Staatsverfallskassandra einschlägig bekannte Professor Hans-Herbert von Entscheidung von 1979, nach der ersten Europawahl überhaupt, ist in dem Zusammenhang interessant zu lesen. Das EP war bekanntlich damals nur eine parlamentarische Versammlung, hatte kaum etwas zu melden und nur wenig politisches Gewicht. Aber das BVerfG ... continue reading