House of Lords zu Sterbehilfe
Das House of Lords hat nach Informationen des Guardian geurteilt, dass die aktuelle Rechtslage zum „assisted suicide“ gegen den Human Rights Act verstößt. Mehr dazu bei CCJHR…
Das House of Lords hat nach Informationen des Guardian geurteilt, dass die aktuelle Rechtslage zum „assisted suicide“ gegen den Human Rights Act verstößt. Mehr dazu bei CCJHR…
Das Bundesverfassungsgericht hat erfolgreich vermieden, zur Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht Position beziehen zu müssen. Eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Köln, das die Wehrpflicht wegen eklatanter Verletzung der Wehrgerechtigkeit – nur noch jeder Fünfte muss zum Bund – für verfassungswidrig hält, hat die 1. Kammer des Zweiten Senats als unzulässig abgeschmettert. Die Kölner Verwaltungsrichter hätten unter anderem verabsäumt, eine eingehende Würdigung der einzelnen Wehrdienstausnahmen, Befreiungstatbestände und Zurückstellungsgründe sowie der Verfügbarkeitskriterien und - im Wege einer Gesamtschau - der Prüfung der Auswirkungen des Zusammenwirkens sämtlicher Einzelregelungen auf das Gebot der Wehrgerechtigkeit vorzunehmen. Außerdem hätte das Verwaltungsgericht verfassungsimmanente Grenzen des Gebots der Wehrgerechtigkeit - etwa ... continue reading
Tonga ist kein Musikinstrument und kein lateinamerikanischer Tanz, sondern ein Staat: eine konstitutionelle Monarchie, und zwar eine von ehrfurchtgebietendem Alter. Die Verfassung von Tonga ist 134 Jahre alt, also mehr als doppelt so alt wie das Grundgesetz. Eine solche Zeitspanne konstitutioneller Stabilität ist allein schon Anlass genug, sich für die Südseeinsel zu interessieren. Zumal die Verfassung so, nun ja, exotische Sätze enthält wie den Artikel 47: „The King is the Sovereign of all the Chiefs and of all the people. The Kingdom is his.“ Bis vor kurzem waren seine gut 100.000 Einwohner treue Untertanen des Königs Taufa’ahau Tupou IV. Aber ... continue reading
Auch das schönste Ius Soli schützt vor staatsbürgerschaftsrechtlicher Torheit nicht. Die republikanische Kampagne, Barack Obamas Geburt auf US-amerikanischem Boden in Zweifel zu ziehen – davon hängt nach der Verfassung ab, ob er überhaupt für das Amt des amerikanischen Präsidenten wählbar ist („natural born citizen“) – , scheint zählebiger als erwartet. Peter Spiro, Rechtsprofessor an der Temple University, überlegt im Philadelphia Inquirer, wie man die offenkundig bescheuerte und hoffnungslos anachronistische Verfassungsklausel loswerden kann. Fazit: Gar nicht so einfach (mehr dazu hier).Das Schöne dabei: Als der kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger, bekanntlich in der Steiermark geboren, noch präsidiale Ambitionen hegte, waren es die ... continue reading
Jeff Stein wundert sich anlässlich der Verhaftung einer Gruppe von Terrorverdächtigen in North Carolina, warum man in den terror-paranoiden USA so viele massenmordtaugliche Gewehre anhäufen kann, wie man will: And there’s no law against acquiring such an arsenal in a short time – unless you’re a convicted felon – even in these post-9/11 years of homeland security fright. Not even records are kept for the feds. „That’s correct,“ said Drew Wade, a spokesman for the Bureau of Alcohol, Tobacco and Firearms (ATF). „There’s no federal statute prohibiting that.“
Der erste deutschsprachige Verfassungsblog erblickt das Licht der Welt!