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Karlsruhe vermeidet Votum zur Wehrgerechtigkeit

Das Bundesverfassungsgericht hat erfolgreich vermieden, zur Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht Position beziehen zu müssen. Eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Köln, das die Wehrpflicht wegen eklatanter Verletzung der Wehrgerechtigkeit – nur noch jeder Fünfte muss zum Bund – für verfassungswidrig hält, hat die 1. Kammer des Zweiten Senats als unzulässig abgeschmettert. Die Kölner Verwaltungsrichter hätten unter anderem verabsäumt, eine eingehende Würdigung der einzelnen Wehrdienstausnahmen, Befreiungstatbestände und Zurückstellungsgründe sowie der Verfügbarkeitskriterien und - im Wege einer Gesamtschau - der Prüfung der Auswirkungen des Zusammenwirkens sämtlicher Einzelregelungen auf das Gebot der Wehrgerechtigkeit vorzunehmen. Außerdem hätte das Verwaltungsgericht verfassungsimmanente Grenzen des Gebots der Wehrgerechtigkeit - etwa ... continue reading

Ius soli ad absurdum

Auch das schönste Ius Soli schützt vor staatsbürgerschaftsrechtlicher Torheit nicht. Die republikanische Kampagne, Barack Obamas Geburt auf US-amerikanischem Boden in Zweifel zu ziehen – davon hängt nach der Verfassung ab, ob er überhaupt für das Amt des amerikanischen Präsidenten wählbar ist („natural born citizen“) – , scheint zählebiger als erwartet. Peter Spiro, Rechtsprofessor an der Temple University, überlegt im Philadelphia Inquirer, wie man die offenkundig bescheuerte und hoffnungslos anachronistische Verfassungsklausel loswerden kann. Fazit: Gar nicht so einfach (mehr dazu hier).Das Schöne dabei: Als der kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger, bekanntlich in der Steiermark geboren, noch präsidiale Ambitionen hegte, waren es die ... continue reading