Reich werden mit euroskeptischen Verfassungsbeschwerden
Im Januar habe ich hier über einen klitzekleinen und auffällig unauffälligen BVerfG-Beschluss berichtet, in dem der Zweite Senat den Klägern im Eurorettungs-Verfahren trotz ihres Unterliegens das Recht zuspricht, ein Drittel ihrer Auslagen erstattet zu bekommen. Das erschien mir ziemlich sonderbar, erstens dass das gesondert passiert und nicht im Urteil selbst, zweitens ohne Pressemitteilung und drittens überhaupt: Die hatten doch verloren, und zwar nicht nur zu zwei Dritteln, sondern ganz und gar. Was soll das? Jetzt schreibt heute Heribert Prantl in der Süddeutschen (offline) auch über diesen Beschluss und fügt noch ein paar höchst erstaunliche Details hinzu: Offenbar hat Gauweilers Bevollmächtigter ... continue reading
