Je verfassungswidriger das Urteil, desto unzulässiger die Verfassungsbeschwerde
Wenn ein Urteil besonders krass verfassungswidrig ist, so krass, dass die Richter eigentlich selber hätten draufkommen müssen, dann geht die Verfassungsbeschwerde gegen ein solches Urteil durch wie nichts. Sollte man meinen. Aber wer das glaubt, unterschätzt die Ausdifferenziertheit der Karlsruher Rechtsprechung dramatisch. Tatsächlich ist nämlich das Gegenteil der Fall: Dann ist die Beschwerde unzulässig. So könnte man eine heute veröffentlichte Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zusammenfassen, der mich sehr in meinem Glauben darin bestärkt, dass das Verfassungsrecht ein Feld voller Rätsel und Wunder ist. Der Ratschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats ist aber weniger unerforschlich, als es den Anschein hat. In ... continue reading
