Das isländische Experiment
Meine lange Reportage aus Island ist in der Welt am Sonntag erschienen, zu finden hier. Mitsamt Interview mit der Ministerpräsidentin Johanna Sigurdarsdottir.
Meine lange Reportage aus Island ist in der Welt am Sonntag erschienen, zu finden hier. Mitsamt Interview mit der Ministerpräsidentin Johanna Sigurdarsdottir.
Mein Auftritt beim Ingeborg-Bachmann-Wettbewerb wird am morgigen Donnerstag um 11 Uhr vormittags sein. Das ist das Ergebnis der Auslosung der Lesereienfolge am Mittwochabend: Ich lese als Zweiter, dann habe ich es hinter mir und kann den Rest der Veranstaltung in Ruhe genießen. Ich werde eine unveröffentlichte Geschichte vortragen, und anschließend werden sieben höchst renommierte Literaten und Literaturkritiker auf das Geistreichste zu Protokoll geben, was sie gut an dem Text finden. Und was nicht. Man sagt, das sei ganz unterhaltsam (für die Zuschauer jedenfalls). Wer Lust hat, mir beim Vorlesen und anschließenden Niedergemetzeltwerden zuzusehen: Das wird live auf 3Sat und per ... continue reading
Darf man ein Interview drucken, wenn der Interviewte sich weigert, es zu autorisieren? In Polen nicht. Da ist das eine Straftat. Das hat unseren östlichen Nachbarn jetzt allerdings eine Rüge aus Straßburg beschert. In den entschiedenen Fall hatten Zeitungsjournalisten einen Parlamentsabgeordneten interviewt und ihm eine kondensierte Form des Interviews zur Autorisierung zugeschickt. Er war aber nicht zufrieden und lehnte die Autorisierung ab. Die Zeitung druckte das Interview trotzdem. Daraufhin wurde der verantwortliche Journalist strafrechtlich verurteilt. Der EGMR weist darauf hin, dass keinerlei Anzeichen dafür bestehen, dass etwas anderes gedruckt als gesagt wurde: At no stage of the proceedings was it ... continue reading
Die Europäische Menschenrechtskonvention gibt Opfern von Wehrmachts-Massakern keinen Anspruch, die Bundesrepublik Deutschland auf Entschädigung zu verklagen. Der EGMR hat heute Klagen von vier Griechen, die als Kinder das Massaker von Distomo überlebten und dabei ihre Eltern verloren, als unzulässig zurückgewiesen: Die Weigerung der deutschen Gerichte, ihnen einen Anspruch auf Entschädigung zuzugestehen, sei keine willkürliche Anwendung nationalen und internationalen Rechts, daher sei der Geltungsbereich von Art. 1 Prot. 1 der EMRK gar nicht erst eröffnet. die Ungleichbehandlung von Opfern von Wehrmachts-Massakern gegenüber anderen NS-Opfern und Zwangsarbeitern sei keine Diskriminierung. Das BVerfG hatte diese Ungleichbehandlung schon 2004 abgesegnet. Damals ging es um ... continue reading
Ich war leider heute nicht dabei in Karlsruhe, aber Isabel Feichter, Völkerrechtlerin aus Frankfurt, war vor Ort und hat sich freundlicherweise bereit erklärt, uns ihre Eindrücke zu schildern: Von Isabel Feichtner Es war die letzte Verhandlung im alten Saal, bevor das BVerfG renovierungsbedingt in ein Übergangsquartier am Stadtrand zieht – und die Spannung war gewaltig: Schon im Zug aus Heidelberg herrschte eine freudig-nervöse Stimmung unter den zahlreich anreisenden Verfassungstouristen, Journalisten, Prozessvertretergattinnen und anderen Interessierten, nebst einer Handvoll Theaterleute, die ein anderes Spektakel nach Karlsruhe lockte: das XX. baden-württembergische Theatertreffen unter dem beziehungsreichen Titel „Ungerecht„. Um 10 ging die Verhandlung los ... continue reading
Dass Griechenland mitten in einer Revolution steckt, weiß jeder, der in den letzten Wochen den Fernseher angemacht hat. Aber die Demonstranten vom Syntagma-Platz sind nicht die ganze Geschichte. Die Frage, die ich mir stelle: Welche Rolle spielt dabei der Regierungschef Georgios Papandreou? Papandreou hat kürzlich angekündigt, im Herbst das Volk über eine Verfassungsreform abstimmen zu lassen. Wie genau er sich diese Reform vorstellt, ist noch nicht bekannt. Aber dass das politische System des Landes so nicht bleiben kann, liegt nach dem beispiellosen Desaster, das es angerichtet hat, auf der Hand. Wenn ich aber in die Verfassung hineinschaue, dann steht da ... continue reading
Dass die Briten ihre Schwierigkeiten mit der Europäischen Menschenrechtskonvention haben, ist seit langem bekannt: Immer noch würgt das britische Parlament an der Kröte, die ihr der EGMR im Fall Hirst zu schlucken gegeben hat – jenem in UK heftigst umstrittenen Urteil, wonach die britischen Strafgefangenen nicht pauschal von der demokratischen Teilhabe ausgeschlossen werden dürfen. Großbritannien hat keine Verfassung und kein Verfassungsgericht. Sein Parlament ist souverän, und was es an Recht beschließt, ist keinem höherrangigen Recht mehr unterworfen. Zwar gibt es seit einigen Jahren den Human Rights Act, der die EMRK in britisches Recht transformiert. Aber wenn ein Gericht zu dem ... continue reading
Mein Interview mit Katrín Oddsdóttir, Mitglied des isländischen Verfassungsrats, hat so viel Spaß gemacht, dass ich es, wie es ist, online stelle: Katrín Odsdóttir Katrín gehört sicher zu den Radikalsten und Linkesten unter den Mitgliedern. Aber das spielt dort gar keine so große Rolle. Ich war schon sehr beeindruckt, wie in diesem Rat die unterschiedlichsten Leute mit den diversesten politischen und kulturellen Wertvorstellungen und Präferenzen zusammenarbeiten. Außerdem mag ich den Akzent sehr.
Mein erster Tag in Island ist rum, und so viel kann ich sagen: Ich bin ziemlich beeindruckt. Anlass meiner Reise ist die ziemlich einzigartige Weise, wie die Isländer ihre Verfassung reformieren wollen: durch einen Verfassungsrat, dessen Mitglieder vom Volk eigens gewählt wurden, und in dem alle möglichen Leute sitzen, nur eine Sorte nicht – amtierende Politiker. Hintergrund dieses Vorgangs ist die Finanzkrise: Von der ist das Inselvolk bekanntlich 2008 so böse erwischt worden wie sonst so leicht kein zweites Land (hatte zuvor allerdings auch exzeptionell viel Finanzblödsinn angestellt, muss man dazu sagen). Die Krise hat die ganze Gesellschaft und mit ... continue reading
Jetzt ist es offiziell: Die künftige ungarische Verfassung genügt nicht den Maßstäben, die man in Europa an demokratische und rechtsstaatliche Verfassungen anlegt. Die Venice Commission, die über die verfassungspolitische Entwicklung der Mitgliedsstaaten des Europarates wacht, hat heute ihre Entscheidung über die Causa Ungarn veröffentlicht. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Viktor Orbán hat keinen Grund zur Zufriedenheit. Und alle anderen in Europa schon sowieso nicht. Im März hatte die ungarische Regierung versucht, der Venice Commission ein Bein zu stellen: Noch bevor es überhaupt einen Entwurf der neuen Verfassung gab, legte sie ihr drei (eher randständige) Fragen vor. Die bekam sie auch beanwortet, ... continue reading