Die Fastenpredigt des Verfassungsrichters

Buchrezension für Deutschlandradio Kultur Udo Di Fabio: „Wachsende Wirtschaft und Steuernder Staat“, Berlin University Press, Berlin 2010, 225 Seiten Fünf Jahre ist es her, dass Udo Di Fabio ein berühmter Mann wurde: 2005 veröffentlichte der Staatsrechtsprofessor und Verfassungsrichter sein Buch „Die Kultur der Freiheit“. Darin forderte er die Deutschen derart unverbrämt zur Rückkehr zu Nation und Seitenscheitel, zu Fleiß und Vaterlandsliebe, zu Kirchgang und Kinderkriegen auf, dass der Kritik über so viel Mut zur Reaktion der Atem stockte. Das Buch wurde ein Bestseller. Seitdem ist viel passiert. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Welt erschüttert. Ein Scheitern der europäischen Einigung ... continue reading

Großbritannien lehnt sich gegen EGMR auf

Wir haben ja unseren eigenen Ärger mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), in punkto Sicherungsverwahrung etwa, oder wenn es um die Frage überlanger Gerichtsverfahren geht. Aber wir versuchen nach Kräften, uns zu benehmen. Was man von den Briten derzeit nicht behaupten kann. Die steuern mit einer Stiernackigkeit auf eine Kollision mit dem Straßburger Gericht zu, die wirklich ihresgleichen sucht. Anlass des Streits ist ein Urteil der Großen Kammer von 2005, Hirst v. United Kingdom: Nach britischem Recht dürfen Strafgefangene nicht wählen. Das, so der EGMR, verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Die Briten sind da nicht die Einzigen. Erst in den ... continue reading

BVerfG: Das Ende der „objektiven“ Auslegungsmethode?

Von MATTHIAS KÖTTER (Gastautor) Ende letzter Woche hat das Bundesverfassungsgericht den BGH in punkto nachehelicher Unterhalt in die Schranken gewiesen. Die Entscheidung dürfte aber  nicht nur Familienrechtlerinnen und Familienrechtlern Spaß machen. Denn im Grunde handelt es sich um eine Methoden-Entscheidung, die an uralte Fragen rührt und die teilweise zu überraschenden Einsichten führt. Denn: Erstens betätigt sich das BVerfG hier ziemlich unverblümt als Superrevisionsinstanz. Es weist diese Aufgabe − anders als in vielen ähnlich gelagerten Fällen − nicht weit von sich, sondern erfüllt sie vielmehr sorgfältig und nachvollziehbar. Den Ansatzpunkt für die Überprüfung der fachgerichtlichen Entscheidung ist Art. 2 I GG, ... continue reading

Scheidungsunterhalt: Quod licet BVerfG non licet BGH

An so einem Tag fällt es mir etwas schwer, mich auf Fragen des nachehelichen Unterhalts zu konzentrieren, aber der Verfassungsblogger ist von eiserner Disziplin, zumal das heutige BVerfG-Urteil tatsächlich ein ziemlicher Hammer ist. Ich mach es kurz, damit ich wieder Al-Jazeera kucken gehen kann: Die roten Roben vom Schlossbezirk haben den purpurnen Roben aus der Herrenstraße tüchtig einen eingeschenkt und sie der verfassungswidrigen Anmaßung gesetzgeberischer Kompetenzen geziehen. Das kommt nicht oft vor, selbst zwischen diesen beiden Institutionen, die eine lange und wechselvolle Geschichte des gegenseitigen Sichstreitigmachens der Rolle als Gericht Nr. 1 im Staate miteinander verbindet, und wird das Karlsruher ... continue reading

Es gibt kein Grundrecht auf Schutz vor Straftätern

Bei der Verhandlung in Karlsruhe zu Sicherheitsverwahrung am letzten Dienstag war viel von den Schutzpflichten des Staates die Rede. Von den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung, die die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) angeblich nicht hinreichend im Blick gehabt hätten, als sie der deutschen Praxis, gefährliche Straftäter auch nach Verbüßung ihrer Strafe einfach weiter im Knast zu behalten, vor gut einem Jahr die rechtliche Grundlage wegschlugen. Welche Wirkung dieser Schutzpflicht-Topos auf manche Politiker hat, konnte man heute bei einer Veranstaltung der Bundesrechtsanwaltskammer studieren. Bayerns Justizministerin Beate Merk war zu Gast und referierte darüber, wie das System der Sicherungsverwahrung jetzt reformiert ... continue reading

EGMR: Die Lohnsteuerkarte und die Religionsfreiheit

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird nächste Woche mal wieder Gelegenheit haben, sein laizistisches Profil zu schärfen. Am 17. Februar will der EGMR sein Urteil im Fall Wasmuth v. Deutschland verkünden. Johannes Wasmuth ist ein Münchner Anwalt, der sich viel mit Eigentums- und anderen DDR-Bewältigungsverfahren befasst hat und offenbar auch von glühender antiklerikaler Leidenschaft beseelt ist. Aus diesem Grund führte er einen Feldzug gegen die Pflicht, trotz fehlender Konfessionszugehörigkeit in der Lohnsteuerkarte den Kirchensteuerabzug eintragen lassen zu müssen – bzw. das Fehlen desselben, angezeigt durch einen kleinen Strich. Der verletzt nach Ansicht von Rechtsanwalt Wasmuth dessen negative Religionsfreiheit, weil er ... continue reading

EuGH-Generalanwalt: Food mit Gen-Pollen drin ist Gen-Food

Das ist kein guter Tag für Monsanto. Yves Bot, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), hat heute sein Plädoyer in Sachen Bablok vorgelegt. Dabei geht es um die Frage, ob Honig, der Pollen von genetisch modifiziertem Mais enthält, als Gen-Food zu qualifizieren und damit zulassungspflichtig ist. Was zur Folge hätte, dass die betroffenen Imker für ihren genetisch verseuchten Honig Schadensersatz verlangen könnten. Bots Antwort, die sich der EuGH erfahrungsgemäß mit hoher Wahrscheinlichkeit zu eigen machen wird: Yep, Honig mit Gen-Pollen drin ist Gen-Food. Die Pollen im Honig, so Bot, seien zwar selbst keine genetisch veränderten Organismen, da nur tote Materie. Honig, ... continue reading

Staatsstreich in Belgien?

Das Staatsoberhaupt eines EU-Mitgliedsstaat bricht bewusst und zielgerichtet die Verfassung und setzt eine Art Notregierung ein. Gab es das schon mal? Hätte man sich so etwas jemals vorstellen können? König Albert II., des Wartens auf eine regierungsfähige Mehrheit (verständlicherweise) überdrüssig, hat heute den längst zurückgetretenen, aber mangels gewähltem Nachfolger weiter geschäftsführend im Amt bleibenden Ministerpräsidenten Yves Leterme angewiesen, einen Haushalt 2011 vorzulegen. Das ist etwas, was eine nur geschäftsführende Regierung gar nicht tun darf. Das ist nicht Führung laufender Geschäfte. Dazu hat Leterme kein Mandat, und der König hat kein Recht, das von ihm zu verlangen. Aber egal. Das Land ... continue reading

Ägypten: Entweder Demokratie oder Verfassung

Clark Lombardi wirft auf dem Comparative Constitutions Blog ein paar schwierige Fragen zu den atemberaubenden Vorgängen in Ägypten auf: Was, so fragt er, würde nach der geltenden Verfassung passieren, wenn Mubarak tatsächlich hier und heute seinen Posten räumen würde? Die Antwort: Das wäre womöglich ein ziemlich guter Weg, die Autokratie im Lande auf Jahre hinaus zu zementieren. Wenn Mubarak zurücktritt, müsste ein Nachfolger gewählt werden. Das geht nach Art. 76 der Verfassung so, dass das Parlament einen Kandidaten nominiert, der dann per Plebiszit ins Amt gewählt wird. Um überhaupt zur Nominierung vorgeschlagen zu werden, braucht man ein Drittel der Stimmen ... continue reading