19 Jahre Prozess um Schadenshöhe und immer noch kein Urteil
Gestern habe ich mich über die Tschechen lustig gemacht, die einen Kammerbeschluss veröffentlicht, an dem Kafka wahrhaftig seine Freude gehabt hätte. Eine Grundstücksbesitzerin war 1986 – in Worten: neunzehnhundertsechsundachzig – von ihrer Bank aufs Kreuz gelegt worden und hatte deshalb die Zwangsversteigerung ihres Grundstücks hinnehmen müssen. Dass die Bank dafür Schadensersatz zahlen muss, das hatte das OLG Hamburg schon 1990 festgestellt – nur die Höhe des Schadens war noch offen. Seither haben unzählige Male die Berichterstatter, Gutachter und Prozessbevollmächtigten gewechselt, aber zu einer Feststellung, was das verlorene Grundstück wert gewesen war, konnte sich die Hamburger Justiz nicht aufraffen.
