Hat die EU das Kräftemessen mit Polen bereits verloren?

Zehn Tage. So lange hat Polens Regierungspartei mit dem schönen Namen "Recht und Gerechtigkeit" (PiS) noch Zeit, den Konflikt mit der EU-Kommission um das polnische Verfassungsgericht beizulegen. Für beide Seiten steht enorm viel auf dem Spiel. Doch in Warschau rechnet kaum jemand damit, dass die EU die Entmachtung des Verfassungsgerichts noch stoppen kann. Eine Recherche.

Gemeindemitglied wider Willen: Leipzig beugt sich Karlsruhe und zeigt in Richtung Straßburg

In Deutschland kann man in eine Religionsgemeinschaft eingemeindet werden, der man niemals beitreten wollte. Glaubensfreiheit hin oder her – das geht. So heute das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil, das einen der sonderbarsten religionsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten seit langem vorläufig beendet und gleichzeitig die Treue zum Bundesverfassungsgericht vor die eigenen Überzeugungen zur Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention stellt.

Kalter Entzug: Auch Junkies haben Menschenrechte

Drogenabhängigen, die im Gefängnis sitzen, darf der Staat nicht ohne weiteres den Zugang zu Substitutpräparaten wie Methadon verweigern. Mit diesem Urteilsspruch hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg der bayerischen Drogenbekämpfungs- und Justizvollzugspraxis heute ordentlich einen mitgegeben. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive finde ich an der Entscheidung aber vor allem etwas anderes interessant – nämlich, wie unterschiedlich die Welt aussieht, wenn man mit den Augen eines Menschenrechtsgerichtshofs bzw. einer bayerischen Strafvollstreckungskammer betrachtet.

In eigener Sache: Wissenschaftliche Koordinator_in für „Recht im Kontext“ am WiKo gesucht!

Seit 2011 kooperiert der Verfassungsblog mit dem Forschungsverbund „Recht im Kontext“ am Wissenschaftskolleg zu Berlin, eine Zusammenarbeit, der wir viel zu verdanken haben. Wissenschaftliche Koordinatorin dieses Forschungsverbunds war lange Zeit die phänomenale, allen Leser_innen dieses Blogs wohl bekannte Alexandra Kemmerer, und nach ihr der nicht minder phänomenale Moritz Hartmann, der mittlerweile aber nach Luxemburg weitergezogen ist und dort seinen beträchtlichen juristischen Scharfsinn dafür einsetzt, dem Europäischen Gerichtshof beim Fällen klug begründeter Urteile zu helfen. Wer Lust hat, in die Fußstapfen dieser beiden zu treten und dabei u.a. auch die Kooperation mit dem Verfassungsblog in eine lichte Zukunft zu führen, kann sich jetzt bewerben.

Das BVerfG verpasst der „Facebook-Zensur“ aber so was von überhaupt nicht einen Dämpfer

Hat das Bundesverfassungsgericht auf seinem Sommerfeldzug für die Meinungsfreiheit Position gegen die Regulierung von Hate Speech im Internet bezogen? Jawohl, behauptet die Publizistin Bettina Röhl und vereinnahmt eine der Entscheidungen, mit denen die 3. Kammer des Ersten Senats in den letzten Tagen den Schutzbereich des Art. 5 Grundgesetz verteidigt, als Kassation jenes "allgemeinen Zensurungeist(s) der politischen Korrektheit", gegen den die Neue Rechte seit langem zu den Waffen ruft. Ich glaube, da hat Frau Röhl was missverstanden.