Was wahr ist, darf man sagen (im Prinzip jedenfalls)

Der gestern schon konstatierte Karlsruher Sommerfeldzug zugunsten der Meinungsfreiheit geht weiter, die 3. Kammer ist nicht zu bremsen: Gestern ging es um die Konstellation, dass die Gerichte Meinungen zu Tatsachen umetikettieren, auf dass sie nicht mehr den Schutz der Meinungsfreiheit genießen. Heute geht es um die Konstellation, dass sie Tatsachenäußerungen verbieten, obwohl sie wahr sind.

Meinungsfreiheit schützt auch Beschimpfungen (aber halt nicht sehr)

Dem schönen Wort "Schmähkritik" hat vor ein paar Monaten Jan Böhmermann zu ungeahnter Prominenz verholfen, als er sich im Fernsehen an einem gereimten Beispiel einer solchen gegenüber dem türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdoğan versuchte und daraufhin von demselben prompt angezeigt wurde. Einen Putschversuch später hat jetzt das Bundesverfassungsgericht einige klärende Worte gesprochen, wo die mit dem Persönlichkeitsrecht des Kritisierten abzuwägende Meinungsfreiheit aufhört und die absolut verbotene "Schmähkritik" anfängt.

Der Donald-Test

Nicht nur unser Sicherheitsgefühl hat in den vergangenen Wochen gelitten, sondern auch unsere Zuversicht angesichts der Frage, in wessen Hände die Macht in westlichen Demokratien so alles fallen kann. Vor diesem Erfahrungshintergrund ist es nicht allein unsere Angst, die darüber entscheidet, was wir uns an staatlichen Sicherheitsbefugnissen wünschen. Wir fragen uns auch, oder sollten uns zumindest fragen: würden wir diese Sicherheitsbefugnisse auch, sagen wir, einem Donald Trump geben?

Die Stichwahl in Österreich wird wiederholt, und das ist gut so

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat keine Anzeichen für eine Manipulation der Stichwahl zum Bundespräsidentenamt gefunden, wohl aber die durch Schlamperei bedingte, weit verbreitete hypothetische Möglichkeit dazu. Dass er die Wahl von Alexander van der Bellen annulliert und die Wiederholung der Wahl anordnet, ist eine am Ende nicht nur rechtlich, sondern auch politisch gute Entscheidung.

Nach dem Brexit-Referendum: ein Fast Track zur deutschen Staatsbürgerschaft für bedrohte Unionsbürger!

Viele Britinnen und Briten verzweifeln regelrecht angesichts der Aussicht, ihren "grundlegenden Status" (EuGH) als Unionsbürger ohne ihr Zutun und Verschulden einbüßen zu müssen. Da die Unionsbürgerschaft an die Staatsangehörigkeit in einem EU-Mitgliedsstaat geknüpft ist, wäre es ein starkes Zeichen für die europäische Integration, für Mit-Unionsbürger, die vom Verlust dieses Status akut bedroht sind, einen eigens auf sie zugeschnittenen Tatbestand in § 10 StAG zu schaffen.