Über Antisemiten, und wen man als solchen bezeichnen darf

Kann ein Israelkritiker einer jüdischen Organisation, die ihn des Antisemitismus beschuldigt, diesen Vorwurf kurzerhand gerichtlich verbieten lassen? Das kann er, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, wenn es für diesen Vorwurf keine hinreichende Faktengrundlage gibt. Grund genug, sich Gedanken zu machen, was es mit dieser Art, von der Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen, auf sich hat.

Wogegen ich bin, wenn ich gegen die Neuen Rechten bin

Am Sonntag in einer Woche werden die Österreicher entscheiden, ob der FPÖ-Politiker Norbert Hofer ihr Staatsoberhaupt wird oder der Grüne Alexander van der Bellen. Welche potenziell unumkehrbaren Folgen diese Entscheidung für die Zukunft von Liberalität und Pluralismus in unserem Nachbarland im Süden mit sich bringt, hat hier kürzlich Theo Öhlinger erläutert. Da wird einem schon schwummrig genug. Aber mir scheint, die Bedeutung dieser Entscheidung geht aber noch weit über diese Folgen für Österreich hinaus. Hier stellen sich in nie dagewesener Schärfe zwei Vorstellungen wohl geordneter Gesellschaft zur Wahl, deren Gegensatz so oder ähnlich in ganz Europa zunehmend die Politik dominiert. In Österreich – und das ist das Neue, das gab es noch nie, selbst in Polen nicht in dieser Schärfe – wird dieser Gegensatz jetzt tatsächlich majoritär entschieden, mit Geltungsanspruch für das ganze Land: So. Oder so.

Pluralismus-Lehrstunde für die Türkei

Mit zwei wichtigen Entscheidungen, eine davon sogar epochal wichtig, versucht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg heute, die Türkei auf den Pfad zu Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit zu lenken. Beide betreffen Regelwerke und Rechtspraktiken, die dem Staat erheblichen Spielraum gewähren, je nach Nützlichkeit und Laune so oder anders zu entscheiden. Beide verschaffen Minderheiten, vor denen der Staat Angst hat, Schutz. Beide hindern den Staat daran, sich um ihrer besseren Lenkbarkeit willen eine uniforme Gesellschaft zu schaffen. Beide werden der Türkei noch schwer zu schaffen machen.

Das Grundgesetz der Beatrix von Storch

Eine Menge Presse haben die beiden AfD-Vize Beatrix von Storch und Alexander Gauland für ihre "Islam-und-Grundgesetz-geht-nicht-zusammen"-Äußerungen bekommen. Es ist natürlich von scharfer Ironie, dass die beiden AfDler den Islam ausgerechnet zu einem Dokument in Gegnerschaft stellen, das uns Respekt vor der Religionsfreiheit befiehlt. Mir scheint aber, dass man es damit nicht bewenden lassen kann zu sagen, lest doch mal einfach mal Artikel 4. Mir scheint, von Storch und Gauland haben mit ihrer Invokation des Grundgesetzes etwas ganz anderes, etwas viel Fundamentaleres im Sinn als bloß an der Religionsfreiheit herumzufummeln.

Lügen-Verfassungsrichter in Thüringen? So weit kommt’s noch…

Das ist ein Vorgang, der über die Landesgrenzen des Freistaats Thüringen hinaus Beachtung finden sollte: Ein namhaftes Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, der Erfurter Staatsrechtslehrer Manfred Baldus, hat in einem heute verkündeten Urteil seinen Kolleg_innen auf der Richterbank kaum verhohlen vorgeworfen, die Gesetze der Logik, wenn nicht gar des Rechts zu verbiegen, um der Thüringer AfD its day in court vorenthalten zu können. Eine schlimmere Anschuldigung gegen ein Verfassungsgericht gibt es kaum.

Anti-Roma-Märsche in Ungarn: Staat muss Anzeichen auf Hasskriminalität nachgehen

Die Neonazi-Aufmärsche von Gyöngyöspata 2011 haben Ungarn eine Verurteilung vor dem EGMR in Straßburg eingebracht – und den Staaten Europas die klare Ansage, Hasskriminalität als HASSkriminalität zu verfolgen und die Augen vor rassistischen Motiven von Straftaten nicht zu verschließen.