Europarechtsbruch als Verfassungspflicht: Karlsruhe zündet die Identitätskontroll­bombe

Jetzt ist es passiert. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Bombe gezündet. Hier ist er, der Fall, wo Deutschland sagt: Wir tun nicht, was wir europarechtlich müssen, weil wir glauben, es verfassungsrechtlich nicht zu dürfen. Europarechtsbruch als Verfassungspflicht! Seit Jahrzehnten wälzen wir uns unruhig im Schlaf bei diesem Gedanken. Und ausgerechnet jetzt, in diesem unseligen Januar 2016, wo uns ohnehin schon allerorten die Fundamente Europas unter den Füßen wegbröckeln, wird er Wirklichkeit. Nun muss man zugeben, dass der zuständige Berichterstatter Peter M. Huber es verstanden hat, seinen Senatskolleg_innen einen Fall zu präsentieren, der diesen Schritt geradezu nahelegt.

Opposition? Gibt’s bei uns nicht.

Opposition und Meinungsvielfalt, Konkurrenz und Kontroverse, Politik als robustes Ringen um wechselnde Mehrheiten und konzeptionelle Alternativen – dass eine gesunde Demokratie so etwas notwendig zum Gedeihen braucht, haben wir alle in der Schule gelernt. Heute stand das Thema Opposition in Karlsruhe auf der Agenda. Die Erkenntnis des Tages: Opposition gibt es in Deutschland nicht nur faktisch nicht. Sondern auch rechtlich.

Straßburg nimmt den Kampf gegen Überwachungsstaat auf

Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt uns davor, dass unser Staat zu einem Überwachungsstaat mutiert. Das zumindest ist der Anspruch, den der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof vor wenigen Wochen in seiner epochalen und in der deutschen Öffentlichkeit viel zu wenig wahrgenommenen Entscheidung Sacharow v. Russland aufgestellt hat: Wenn Polizei oder Geheimdienst die Telefon- und Internetkommunikation von buchstäblich jedem überwachen darf, dann darf auch buchstäblich jeder dagegen klagen. Und wenn es an hinreichend robuster Kontrolle dieser Überwachung fehlt, dann verletzt sie buchstäblich jeden von uns in unserem Recht auf Privatsphäre. Vielleicht hatte die vergleichsweise geringe Resonanz auch damit zu tun, dass es ein russischer Fall war. Aber heute hat es mit der Kammerentscheidung Szabó v. Ungarn den ersten EU-Staat erwischt. Es wird nicht der letzte bleiben.

A Facelift for Verfassungsblog

Today, we proudly present the newly designed Verfassungsblog. We made a big effort to make the blog easier to navigate, to improve readability and accessibility of postings, to offer some new functions such as an Events calender, and generally to provide a fresh, modern experience for users of the blog. A big, warm thank you goes out to the WZB Berlin Social Science Center, particularly its Center for Global Constitutionalism, which generously supported us to make this relaunch possible.

Der Dschungel von Calais, der Conseil d’Etat und die Menschenwürde

Der Staat Frankreich muss das Flüchtlingscamp von Calais mit Trinkwasser und Toiletten versorgen. Das hat der Conseil d'Etat festgestellt: Als Garant des Verfassungsprinzip der Menschenwürde müsse der Staat dafür sorgen, dass niemand in unmenschlichen Bedingungen leben muss. Eine Entscheidung, die auch außerhalb Frankreichs Beachtung verdient.

Aufruf für eine menschliche Flüchtlingspolitik

Diesen Aufruf, von über 200 Kulturschaffenden und anderen bereits unterschrieben, will ich den Leserinnen und Lesern des Verfassungsblogs nicht vorenthalten. Konstitutionalist_innen sind noch zu dünn gesät auf der Unterschriftenliste. Wer auf den Link oben klickt, kommt auf das Formular zum Unterschreiben. Bitte in großer Zahl davon Gebrauch machen und an alle potenziell Interessierten weiterleiten! Wir wollen doch mal sehen, ob wir hier nicht genügend zivilgesellschaftlichen Druck zustande bekommen, um etwas zu verändern.