Luxemburg rüttelt an Wohnsitzauflage für Flüchtlinge

Bürgerkriegsflüchtlingen, die internationalen Schutz genießen und Sozialhilfe beziehen, wird in Deutschland von den Behörden ein verbindlicher Wohnsitz zugewiesen. Das, so Generalanwalt Cruz Villalón in seiner wohl letzten Amtshandlung, dürfte so pauschal europarechtswidrig sein: Flüchtlinge dürfen nicht nach ihrem Rechtsstatus diskriminiert werden, und das bloße Ziel, die Belastung der Kommunen besser zu verteilen, rechtfertige eine solche Ungleichbehandlung nicht. Und das ist im Schatten des epochalen "Schrems"-Urteils nur eine von vielen weit reichenden Luxemburger Neuigkeiten dieses denkwürdigen Tages.

Peter M. Huber in nationaler Mission, oder: Wann kommt das dritte Solange-Urteil aus Karlsruhe?

Peter M. Huber, Staatsrechtsprofessor aus München und fürs Europäische zuständiger Richter im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, beklagt in der FAZ die angebliche Zaghaftigkeit des deutschen Auftritts in Europa. Das überrascht – macht aber einen gewissen Sinn, wenn man die Sorgen des Bundesverfassungsgerichts um seine eigene Relevanz in Europa bedenkt. Mit dem OMT-Urteil wird wohl auch die jüngste Runde im Wettstreit mit dem EuGH bald ihr friedliches Ende finden. Doch ein Fall, den Karlsruhe angeblich noch in diesem Jahr entscheiden will, scheint bereits eine Steilvorlage zu bieten, sich als Verfassungsinstanz über europäisches Recht und europäische Institutionen wieder kraftvoll ins Spiel zu bringen.

Ohrfeige im Polizeigewahrsam: Menschenwürde kennt keine Bagatellgrenze

Es ist so lange nicht her, dass der Schlag ins Gesicht des Gegenübers eine wenn schon nicht übliche, so doch im Großen und Ganzen sozial akzeptierte und respektierte Sache war. Mit einer Ohrfeige stellt die Frau ihre Ehre, mit einem Fausthieb der Mann seine Männlichkeit, und mit einem ganzen Assortissement aus Klapsen, Nasenstübern, Watschen, Kopfnüssen und weißgottnichtallem alle beide ihre Autorität gegenüber aufmüpfigen Kindern wieder her. Immer ins Gesicht musste es jedenfalls gehen, aus dem der Geschlagene gerade noch so unverschämt und rotzfrech herausgeschaut hat, anstatt, wie es sich gehört, die Augen schamvoll zu Boden zu richten. Das ist zwar heute umfassend verboten, aber wenn die Frechheit nur groß genug ist, sind wir auch heute nicht gefeit davor, das schon mal ganz in Ordnung oder zumindest verständlich zu finden, wenn da jemandem "die Hand ausrutscht". Dieser Art von klammheimlichem Verständnis hat heute die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs, zumindest was die Polizei betrifft, ein klares Ende bereitet.

Vermittlungsausschuss: BVerfG streckt die Waffen vor der Flucht ins Informelle

Jedes Verfahren zur Entscheidungsfindung kann nur entweder perfekt effizient oder perfekt legitim sein. Das Parlaments- und Staatsorganisationsrecht steckt voller Versuche, zwischen diesen beiden Polen eine prekäre Balance herzustellen: Das Repräsentationsprinzip ist so einer. Die Fünfprozentklausel ein weiterer. Das Zusammenspiel von Mehrheitsprinzip und Minderheitenrechten. Und das sind genau die Stellen, an denen das Recht nie zur Ruhe kommt und immer neue BVerfG-Entscheidungen gebiert. Ein recht aktiver Eruptionsherd dieser Art ist das Thema Vermittlungsausschuss, und der ist heute in Gestalt einer Senatsentscheidung aus Karlsruhe erneut eindrucksvoll ausgebrochen. Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Im Zweiten Senat scheint unter den Kräften, die hier miteinander ringen, die Effizienz im Augenblick die Oberhand über die Legitimität zu behalten.

Deutschland und die Flüchtlingskrise: von wegen Reluctant Hegemon

Deutschland unter Angela Merkel wird oft als "reluctant hegemon" beschrieben, als gutmütiger Riese, der am liebsten gemütlich weiter seinen kleinen provinziellen Garten bestellen würde, sich aber widerwillig von den Weltläuften gezwungen sieht, einer ihm aufgedrängten Führungsrolle in Europa und der Welt gerecht zu werden. Ich habe immer größere Zweifel, ob diese Beschreibung stimmt.

Straßburg zu Lampedusa: Menschenwürde muss krisenfest sein

Das Urteil kommt zur rechten Zeit: Flüchtlinge haben ein Recht auf Achtung ihrer Menschenwürde, auch wenn sehr viele in sehr kurzer Zeit ankommen und das Ankunftsland darauf sehr schlecht vorbereitet ist. Das ist die Quintessenz des heutigen Lampedusa-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die "Krisen-" und "Notstands"-Argumente, mit denen der Aufnahmestaat sich verteidigt, mögen noch so berechtigt sein – gegen die Menschenwürde richten sie nichts aus.

Der Feind in Heidenau und Freital

In der deutschen Gesellschaft insgesamt ist Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit, wenn man den Soziologen glauben darf, seit Jahren rückläufig. Ich wäre nicht überrascht, wenn wir das Gröbste nicht hinter uns, sondern vor uns haben. Ich rechne mit rechtsterroristischen Anschlägen. Und zwar nicht allein auf Flüchtlingsunterkünfte. Sondern auf Kreuzberger Cafés und Friedrichshainer Clubs. Auf ICE-Waggons zwischen Berlin und Hamburg. Auf uns.

BVerfG und die Zeugen Jehovas: Kirche in Berlin, Verein in Bremen

Ein und dieselbe Religionsgemeinschaft kann nach ein und denselben Verfassungsanspruch auf Anerkennung als öffentlich-rechtliche Kirche gleichzeitig haben und nicht haben, je nachdem welches Bundesland darüber entscheidet. Das geht in einem föderalen Gebilde wie der Bundesrepublik. Der Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird zwar aufgrund Bundesrechts vergeben, aber von jedem Land in eigener rechtlicher Verantwortung. Wenn es findet, dass die Voraussetzungen vorliegen, dann ja. Wenn nicht, dann nicht. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts soeben entschieden und damit die föderale Quadratur des staatskirchenrechtlichen Kreises in eine völlig neue Komplexitätsdimension vorangetrieben.

Range vs. Maas: Zu wenig Eingriff, nicht zu viel

Ein "unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz" hat also stattgefunden. Der amtierende Bundesjustizminister hat also den amtierenden Generalbundesanwalt zu hindern versucht, pflichtgemäß seine Arbeit zu tun und dem Verdacht auf journalistischen Landesverrat nachzugehen, nur weil ihm diese Arbeit politisch nicht in den Kram passte. Einen regelrechten Verfassungsbruch hat der Minister damit also begangen, indem er die Unabhängigkeit der Justiz brutal der Logik politischer Opportunität unterwarf. Das ist ein strammer Vorwurf und als politischer und sicherheitsadministrativer Vorgang zweifellos höchst bemerkenswert, aber inhaltlich meines Erachtens ein rechter Schmarren. Erstens ist hier von Unabhängigkeit der Justiz gar keine Rede, und zweitens hat, selbst wenn, Minister Maas in dieselbe eher zu wenig als zu viel eingegriffen.

Betreuungsgeld: Karlsruhe schützt die Bayern vor sich selbst

Das Urteil des Ersten Senats zum Betreuungsgeld ist da, und es fällt einstimmig genau so aus wie erwartet: Dieses Paradeprojekt der vermeintlichen Erzföderalisten von der Christlich-Sozialen Union scheitert… am Föderalismus. Es ist ein zentralistischer Übergriff in die Kompetenzen der Bundesländer, viel zentralistischer, als das Grundgesetz erlaubt, und daher kann es leider keinen Bestand haben. Ich habe mich schon anlässlich der mündlichen Verhandlung dazu ausgelassen, daher will ich hier gar keine großen Worte mehr dazu machen (zumal ich eigentlich gerade in Italien unter einer südlichen Sonne brutzele und mir dieses ganze Thema aus der Distanz noch viel absonderlicher vorkommt als so ... continue reading