Die Ehre der Polizei und die Ehre der Polizisten ist zweierlei

20 Jahre wird der berühmt-berüchtigte "Soldaten-sind-Mörder"-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in diesem Jahr alt. Eine heute veröffentlichte Kammerentscheidung aus Karlsruhe gibt Anlass, sich dieser einst so heiß umstrittenen Entscheidung zu erinnern. Wieder geht es um Kollektivbeleidigung, wieder geht es um Menschen, die Waffen tragen und Gewalt ausüben (dürfen), und wieder geht es um die Grenzen des Rechts, öffentlich nicht gut finden zu dürfen, dass es diese Menschen gibt.

Straßburg schützt anwaltliches Recht auf Justizkritik

Wenn ein Anwalt sich mit einem Justizskandal konfrontiert sieht, dann darf er das öffentlich anprangern. Solange er nicht lügt, beleidigt oder irreführende, ins Blaue hinein geäußerte oder nicht zur Sache gehörende Bemerkungen dabei macht, ist er vor Strafverfolgung sicher. In diesem Sinne hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs in Straßburg den verheerenden Eindruck, den das Gericht in der Sache Morice v. Frankreich vor knapp zwei Jahren hatte entstehen lassen, heute wieder korrigiert: Whistleblowing durch Anwälte ist erlaubt und geschützt.

Nackt in der Zelle: Menschenwürde im deutschen Strafvollzug

Ein Mensch wird mit Gewalt nackt ausgezogen und in eine Isolierzelle gesperrt. Einen Tag und eine Nacht sitzt er dort, dem lidlosen Auge der Überwachungskamera ausgesetzt, frierend, schlaflos, total entblößt. Und weder in der Verwaltung noch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit findet er irgendjemand, der dafür mehr als ein Achselzucken übrig hat. Das ist nicht in Weißrussland passiert und nicht in Abu Ghraib, sondern mitten in Deutschland, in einem ganz normalen hessischen Gefängnis. Das entnehmen wir einer heute veröffentlichten Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die wieder einmal eindrucksvoll demonstriert, worin der handfeste Nutzen der so oft als unjuristischer Sentimentalismus belächelten Menschenwürdegarantie des Art. 1 I Grundgesetz besteht.

Betreuungsgeld in Karlsruhe: Wenn Bayern für mehr Zentralismus kämpfen

Beim Stichwort Betreuungsgeld fällt jedem, der die politische Debatte der letzten Jahre verfolgt hat, eine Menge Kopfschüttelnswertes ein. Wenn nun in ein paar Monaten das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld in seiner aktuellen Form für verfassungswidrig erklärt – und darauf scheint mir nach der heutigen Verhandlung vor dem Ersten Senat in der Tat einiges hinzudeuten – , dann wohl nicht wegen seiner gleichheits- und sozialpolitischen Auswirkungen, sondern wegen der politisch sonst so notorisch irrelevanten Frage der Gesetzgebungskompetenz. Es sieht ganz so aus, als habe der Bundesgesetzgeber damit seine föderalen Zuständigkeiten überschritten und im Revier der Länder gewildert. Gratuliere, CSU! Es wird bestimmt viel Spaß machen, das den paar Bayern, die tatsächlich noch an die bundesstaatliche Gewaltenteilung glauben, zu erklären.

NPD-Verbotsantrag: Karlsruhe fordert mehr Beweise

Wer befürchtet hatte, dass das kein gutes Ende nimmt mit dem erneuten Versuch der Landesinnenminister, die NPD in Karlsruhe verbieten zu lassen, hat heute neue Nahrung für seine Sorgen erhalten: Das Bundesverfassungsgericht hat einen Beschluss veröffentlicht, wonach der Zweite Senat genauere Belege dafür anfordert, dass diesmal wirklich keine von Polizei und Nachrichtendiensten gesteuerte Spitzel die Erkenntnislage über die Verfassungsfeindlichkeit der Partei verunreinigen. Es sieht so aus, als ob der Senat jedenfalls keine lockereren Maßstäbe anlegt als die dreiköpfige Richterminderheit, die 2003 das Verfahren zu Fall brachte.

Schweigende Mütter, zahlende (Schein-)Väter und der Unterschied zwischen einem Grundrechtseingriff und einer blöden Situation

Die so genannten Scheinväter sind unbestreitbar in einer blöden rechtlichen Situation: Sie haben womöglich jahrelang Unterhalt für das Kind gezahlt, den sie gar nicht hätten zahlen müssen, während der wahre Vater sich einen schlanken Fuß gemacht hat. Sie hätten zwar das Recht, denselben in Regress zu nehmen – aber um das machen zu können, müssten sie erst einmal wissen, um wen es sich überhaupt handelt. Und das weiß oft allein die Mutter. Und die will es nicht sagen. Kann man in so einer Situation die Mutter zwingen, den Namen rauszurücken? Ja, sagte 2011 der Bundesgerichtshof. Nein, sagt heute das Bundesverfassungsgericht. Grund: eine blöde rechtliche Situation ist kein Grundrechtseingriff. Jemanden zu zwingen, offenzulegen, mit wem man Sex hatte, schon.

A European Network of Constitutional Law Blogs

When Hungary adopts an undemocratic constitution it is not just the Hungarians who have a problem. When Scots and Catalans strive for independence it is not just UK and Spain that get into trouble. Anyone who reads this blog regularly will be familiar with the fact that we share common constitutional space in the European Union in which the national and the supranational constitutional levels interact in manifold ways. And yet we still know so little about each other’s constitutional culture, our commonalities and differences, our views and preferences. We hardly ever engage in discussions with people from other constitutional ... continue reading

Neues Verfassungsblog-Projekt: Ein Netzwerk europäischer Verfassungsblogs

Wir wollen wir ein Netzwerk europäischer Verfassungsblogs gründen, in dem Expert_innen aus allen Teilen Europas ihr Wissen und ihre Sichtweisen miteinander teilen und einer breiten europäischen Öffentlichkeit zugänglich machen. Unser Ziel ist, die Verfassungsvielfalt in Europa am Ende flächendeckend abdecken zu können. Um dies verwirklichen zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung.