Ein paar ketzerische Gedanken zur Ausbürgerung

Ausbürgerung. Es gibt wenig Worte, die – insbesondere in Deutschland – schauderhaftere historische Assoziationen wecken als dieses. Dass in Deutschland eines Tages wieder darüber diskutiert werden könnte, bestimmte Deutsche aus politischen Gründen zu Ausländern zu machen – das schien bis vor kurzem den meisten unvorstellbar. Genauso unvorstellbar wie der Bürgerkrieg in Syrien und Irak, der Vormarsch der ISIS, die Enthauptung von James Foley und der Gedanke, dass sein Mörder womöglich eines Tages in Heathrow landen, seinen britischen Pass vorlegen und sagen könnte: Hallo, hier bin ich wieder. Dabei liegt die Idee, den Entzug der Staatsbürgerschaft als sicherheitspolitisches Instrument einzusetzen, global ... continue reading

Zur Geselligkeit verpflichtet

Mein Pass ist eigentlich gar nicht mein Pass. Ich bin es zwar, in dessen Tasche oder Schublade er steckt. Ich bin es, den er identifiziert. Aber er gehört mir nicht. Ein kleiner unauffälliger Satz auf der letzten Seite klärt mich auf: „Dieser Reisepass ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.“ Das gleiche gilt, wenn man der Logik des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg folgt, auch für einen Teil meines Körpers. Der Teil, der mich als ich kennzeichnet, der mich erkennbar macht, mit dem ich spreche, sehe und höre, das Inter-Face zwischen mir und der Gesellschaft: mein Gesicht.

Ich darf für mich sein. Ihr müsst das aushalten.

Im Streit um das Burkaverbot lautet ein oft gehörtes Argument, ein Mindestmaß an "Vivre Ensemble" sei Grundbedingung aller Freiheit und daher ein legitimer Abwägungsgesichtspunkt gegen Recht auf Privatsphäre und Religionsfreiheit. Mit dem "Recht, in Ruhe gelassen zu werden", ist so eine Argumentation aber nicht vereinbar.

Burkaverbot: Grundrechtsschutz auf Proportionalitäts-Fläschchen gezogen

Wussten sie schon, dass Sie ein Recht gegenüber dem Staat haben, in einem „das Zusammenleben erleichternden Raum der Begegnung“ zu leben? Und dass dieser, um Ihnen diesen Anspruch zu erfüllen, anderen Dinge strafrechtlich verbieten darf? Selbst wenn es sich dabei um Dinge handelt, die in Freiheit tun zu dürfen Teil des klassischen, in unserer Verfassungstradition tief verankerten Grundrechtebestands ist? Doch, doch. Das haben Sie. So jedenfalls die Logik, nach der der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg heute sein Urteil über das französische Burkaverbot gefällt hat. In Frankreich ist seit 2011 verboten, in der Öffentlichkeit sein Gesicht zu verhüllen (in ... continue reading