Fünf Gemeinplätze zu rechtswissenschaftlichen Blogs, und was von ihnen zu halten ist

In einigen Wochen wird dieser Blog fünf Jahre alt. Der Geburtstag ist zwar erst am 30. Juli, und sich selbst zu gratulieren, bevor der Tag überhaupt da ist, bringt bekanntlich doppelt Unglück. Deshalb will ich mich damit gar nicht aufhalten, sondern lieber aufschreiben, was mir anlässlich einer kleinen Tagung in Paris durch den Kopf geht, an der ich am Montag teilnehmen durfte. Sie fand an der Ecole Normale Supérieure statt und versammelte ein gutes Dutzend französischer Juristinnen und Juristen teils mit aktivem, teils mit beobachtendem Interesse am Tagungsthema, nämlich: "Les blogs juridiques".

Farewell, Verfassungsblog

Today marks the end of my time as academic coordinator of the research project »Verfassungsblog: Perspectives of scientific communication in legal scholarship«, and of my tenure as contributing editor of Verfassungsblog. Sometimes in life, time has come for a change, and my transition from the Wissenschaftskolleg to the Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law marks such a point of change. Until the end of this academic year, I will remain affiliated with the research project Verfassungsblog as lecturer at Humboldt University’s Faculty of Law, co-teaching the VerfassungsblogSeminar with Max Steinbeis, and, Deo volente, co-convene a thrilling ... continue reading

Dank und Adieu

Heute beende ich meine Tätigkeit als wissenschaftliche Koordinatorin des Forschungsprojekts »Verfassungsblog: Perspektiven der Wissenschaftskommunikation in der Rechtswissenschaft« und meine Präsenz als ständige Autorin des Verfassungsblogs. Manchmal ist die Zeit für eine Veränderung gekommen, und mein Wechsel aus dem Wissenschaftskolleg ans Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, für das ich ab Herbst in Heidelberg und Berlin tätig sein werde, markiert den Zeitpunkt für eine solche Veränderung. Ich werde dem Forschungsprojekt Verfassungsblog an der Humboldt-Universität zu Berlin in diesem Sommersemester noch als Dozentin im VerfassungsblogSeminar verbunden bleiben und – wenn alles glückt – im Winter eine spannende VerfassungsblogDebatte mitverantworten. Und natürlich ... continue reading

Was hilft mir das Recht auf Vergessen, wenn ich nicht für mich sein kann?

Privacy heißt, für mich bleiben zu können. Eine Grenze ziehen zu dürfen zwischen mir und der Gesellschaft, ab der sie mich in Ruhe lassen muss und ich von ihrer moralischen, politischen und ökonomischen Inanspruchnahme unbehelligt bleibe. Mich undurchsichtig machen, mich verhüllen, mich verbergen zu dürfen, in meinen Kleidern am Leib, in den Wänden meiner Wohnung, in meiner eigenen Person. Das Google-Urteil des EuGH hat eine Menge Kritik erfahren, weil es das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und die Meinungsfreiheit derer, die Informationen verbreiten wollen, nicht ausreichend schützt. Sollten wir uns nicht mindestens genau so viel Sorgen um jenes Recht auf Privacy machen, das das Google-Urteil eigentlich schützen soll? Reflexionen über das Recht auf Vergessen anlässlich eines Vortrags von Jack Balkin zu Freedom of Speech im Überwachungsstaat.

Der Weltkongress des Verfassungsrechts tagt, und ich darf nicht hin

Im Juni trifft sich die Verfassungsrechtswissenschaft der Welt in Oslo zu einer großen Konferenz. Die findet nur alle paar Jahre statt, und ich fände das ganz spannend, so gebündelt zu beobachten, wie Verfassungsjuristen aus den unterschiedlichsten Ecken der Welt miteinander reden, welche gemeinsamen Themen sie haben, welche Unterschiede sichtbar werden. Also bot ich der FAZ einen Artikel dazu an, die fand das eine schöne Idee und bestellte einen Bericht. Ich schrieb an die auf der Konferenz-Website angegebene Stelle eine Mail und bat, mich als Journalisten zu akkreditieren. Das war am 14. März. Heute habe ich Antwort bekommen.

Schweizer Bundesgericht: Öffentlicher Hitlergruß ist keine Nazi-Propaganda

Dass jemand, der nüchtern und ohne Ironie den Hitlergruß zeigt, ein Nazi ist, versteht sich von selbst. Aber verbreitet er damit auch Nazi-Ideologie? In Deutschland (und auch in Österreich) stellt sich die Frage gar nicht erst; dort ist das Zeigen nationalsozialistischer Symbole per se verboten. In der Schweiz stellt sich diese Frage sehr wohl. Und nach dem heute veröffentlichten Urteil des Schweizer Bundesgerichts, wonach selbst ein bei einer Kundgebung auf dem Nationalheiligtum Rütli in die Luft gereckter rechter Arm nicht unbedingt Nazi-Ideologie verbreitet, erst recht.