Nachtrag zu Minister Friedrichs „Supergrundrecht“ auf Sicherheit
Warum das „Supergrundrecht“ auf Sicherheit unseres traurigen Clowns von einem Verfassungsminister nicht nur kein Super-, sondern überhaupt kein Grundrecht ist und sein kann, habe ich
Warum das „Supergrundrecht“ auf Sicherheit unseres traurigen Clowns von einem Verfassungsminister nicht nur kein Super-, sondern überhaupt kein Grundrecht ist und sein kann, habe ich
In diesen Zeiten der Fassungslosigkeit über das Ausmaß überwachungsstaatlicher Methoden im vermeintlichen Rechtsstaats-Paradies westlicher Demokratien verdienen Nachrichten über so genannte Whistleblower besondere Aufmerksamkeit - Leute wie Edward Snowden, die extreme persönliche Risiken auf sich nehmen, um Fälle staatlichen oder privaten Machtmissbrauchs öffentlich zu machen. Ob Maître Olivier Morice ein Whisteblower ist, weiß ich nicht. Jedenfalls scheint mir aber das Urteil, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute in seinem Fall veröffentlicht hat, für Anwälte als Whistleblower nichts Gutes zu bedeuten.
Ich kann nicht alles nachholen, was während meines Urlaubs alles an Bloggenswerten aufgelaufen ist. Das ist eine ganze Menge, allem voran natürlich die NSA-Affäre, die uns ja wohl hoffentlich noch eine Weile erhalten bleiben wird. Eine letzte Woche ergangen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte finde ich aber doch so aufregend, dass ich hier doch kurz auf sie hinweisen möchte.
Am 8.7.1913 wurde in der tschechischen Kleinstadt Holice Eric Stein geboren, der im Juli 2011 verstorbene amerikanische Nestor des Europarechts. Es gäbe viele Gründe, diesen Tag mit einer kleinen biographischen Skizze zu würdigen (einen Nachruf gabs hier), mit einem saftigen Archivstück, mit Gedanken zu Aufstieg und Fall des EUropäischen Konstitutionalismus oder mit Überlegungen und Beobachtungen zum historiographischen turn in der Europarechtswissenschaft und zum europarechtlichen turn in der Geschichtswissenschaft. Da wäre dann zum Beispiel auch darüber zu reden, warum sich Eric Stein nie für Archive interessiert hat. Aber wie könnte ich es wagen, eines so sorgfältigen, präzisen, eleganten und bedachten Autors ... continue reading
Today is the 100th birthday of Eric Stein (1913-2011), and there would be many reasons to mark this occasion with a biographical sketch (there has been an obituary here, followed by a bunch of obituaries in eminent journals, written by his friends and colleagues), with a juicy piece of archival material, with reflections on the rise(s) and decline(s) of European constitutionalism(s), with witty poetry and profound comparative law, with reflections on the historiographical turn in European law and the legal turn in the historiography of European integration. But how could I dare to honour a diligent, careful, pointed and elegant ... continue reading
Ich bin gestern aus Island zurückgekehrt, wo ich knapp zwei Wochen lang mit meiner Familie durchs Land gereist bin. Meine Faszination für dieses entlegene Stückchen Vulkangestein im Nordatlantik ist entstanden, als ich vor zwei Jahren im Auftrag der WELT nach Reykjavik fuhr, um das isländische Verfassungsexperiment aus der Nähe zu beobachten. Diesmal stand vor allem Gletscher gucken, in heißen Quellen plantschen und im Mitternachtssonnenuntergang in Klippen herumklettern im Programm - aber auch verfassungspolitisch hört diese Insel nicht auf, mich aufs Tiefste zu faszinieren.
Wie immer das Verfahren um die Anleihenkäufe durch die EZB auf die Eurorettung auswirkt - im Europarecht wird dieser Fall auf jeden Fall tiefe Spuren hinterlassen: Das BVerfG hat offenbar vor, den Bürgern ein Grundrecht gegen Kompetenzverschiebungen in Europa zu geben. Das ist die Erkenntnis des zweiten Verhandlungstags.
Es ist wieder Sommer in Karlsruhe, und wieder wird über Europa verhandelt vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, über EZB, ESM, Fiskalpakt und die Frage, ob wir vor lauter Eurorettung unsere Demokratie kaputt machen. Zwar scheint mir die Erwartung der Öffentlichkeit an den Ratschluss der acht Richterinnen und Richter nicht mehr ganz so fiebrig zu sein wie im letzten Jahr. Aber dennoch war mir nicht danach zumute zu widersprechen, als Peter Gauweilers Prozessvertreter Dietrich Murswiek sein Eingangsstatement heute morgen mit den Worten begann, es handle sich bei dieser Verhandlung um einen »historischen Moment« und bei dem bevorstehenden Urteil um das ... continue reading
In Frankreich kann man wegen Verleumdung verklagt werden, wenn man amnestierte oder verjährte Straftaten beim Namen nennt. Das hat der Conseil Constitutionnel jetzt als unverhältnismäßig und verfassungswidrig gekippt. Es ist nicht die erste Entscheidung in dieser Richtung.
Die Zahl derer, die von der heutigen Entscheidung des Zweite BVerfG-Senats zum Thema Ehegattensplitting und Homo-Ehe überrascht worden sind, dürfte im niedrigen einstelligen Bereich liegen. Der heutige Beschluss ist nur der letzte eines halben Dutzend von Entscheidungen, die alle auf das Gleiche hinauslaufen: Wer Homo-Ehegatten etwas vorenthalten will, was er Hetero-Ehegatten gibt, muss gute Gründe dafür haben. Und die gibt es einfach nicht – jedenfalls nicht mehr, seit die Homo-Ehe 2005 als vollgültige Lebensgemeinschaft der wechselseitigen Verantwortungsübernahme ausgestaltet wurde und damit den Grund, weshalb das Grundgesetz die Ehe unter den besonderen Schutz des Staates stellt, ebenfalls erfüllt. (Ob das auch ... continue reading