Ist das deutsche Zustimmungsgesetz zur EU-Bankenaufsicht verfassungswidrig?
Eine EU-Verordnung bedarf eigentlich keines nationalen Gesetzgebungsverfahrens mehr. Im Falle der europäischen Bankenaufsicht will Deutschland aber trotzdem ein Zustimmungsgesetz nach Art. 23 I 2 GG dazu erlassen. Ist das überhaupt erlaubt? Nein, sagt Franz Mayer, Europarechtsprofessor aus Bielefeld, und warnt vor Verfassungsbruch und europarechtlicher Destabilisierung.
