Verbot politischer Fernsehwerbung: Straßburg will keinen Ärger mit Westminster

Airtime für politische Forderungen ist auch weiterhin nichts, was man kaufen kann. Dafür sorgt mit einer einzigen Stimme Mehrheit die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Das Verbot politischer Fernsehwerbung, das es in  Deutschland und den meisten anderen europäischen Ländern gibt, verletzt demnach nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 10 EMRK). Das war knapp. Geklagt hatte eine britische Tierschutzorganisation, die diesen Spot hier im Fernsehen verbreiten wollte, aber nach britischem Recht nicht durfte: Das Verbot politischer Werbung in Fernsehen und Radio ist gesetzlich geregelt in Großbritannien. Es soll verhindern, dass sich wirtschaftlich potente Interessen mehr öffentliche Aufmerksamkeit verschaffen ... continue reading

Es gibt noch mehr sture Richter in Bayern

Der Vorsitzende des 6. Strafsenats des OLG München ist ein sehr hohes Tier in der bayerischen Justiz, ein Amtsrichter am AG Landau a.d. Isar eher nicht so. Dass beide stolze Diener der bayerischen Rechtspflege sind, zeigt ihr offenbar geteilter Widerwillle, von irgendwelchen Leuten aus Karlsruhe Belehrungen entgegen zu nehmen. Heute hat das BVerfG eine Kammerentscheidung veröffentlicht, wonach das AG Landau in einem Streit um eine Telefonrechnung das Recht auf rechtliches Gehör des Telefonkunden verletzt hat. Das kommt immer wieder mal vor. Was dagegen äußerst selten vorkommt, ist, dass der gleiche Amtsrichter sich in dem gleichen Fall wegen des gleichen Verfassungsverstoßes ... continue reading

Wenn nicht mit euch, dann halt ohne euch

27 Mitgliesstaaten hat die EU (ab Juli 28), und überall gilt in majestätischer Gleichheit das selbe Europarecht. Sollte man meinen. Ist aber nicht so. Es gibt den Euroraum, es gibt den Schengenraum, es gibt den ESM-Vertrag, alle mit unterschiedlichen Mitgliedsstaaten, es gibt obendrein Opt-Out-Klauseln zur Sozialcharta und zu diesem und zu jenem, ein wahrer Blätterteig unterschiedlichster Rechtsverbindlichkeiten. Europa der multiplen Geschwindigkeiten, der variablen Geometrien? Haben wir eigentlich schon längst. Seit dem Vertrag von Amsterdam gibt es im EU-Vertrag ganz offiziell die Möglichkeit, die Integration auf bestimmten Politikfeldern in kleinerem Kreis als allen 27 voranzutreiben: Wenn einzelne partout nicht mitmachen wollen, ... continue reading

Schizophrene Terrorverdächtige darf man nicht an die USA ausliefern

Die in den USA üblichen Haftbedingungen können also doch ein Verstoß gegen die Menschenwürde sein – jedenfalls wenn der Häftling unter Schizophrenie leidet. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einer heute veröffentlichten Kammerentscheidung. Geklagt hatte ein Mann namens Haroon Aswat, der in den USA wegen Gründung eines islamistischen Terrorcamps in Oregon angeklagt war. Aswat wurde in Großbritannien festgenommen und sollte ausgeliefert werden. Das hat der EGMR jetzt vorläufig gestoppt (das Urteil ist nicht rechtskräftig). Sehr zum Ingrimm der britischen Boulevardpresse und ihrer Leser. Die Entscheidung ist das Gegenstück zu der vor fast genau einem Jahr ... continue reading

Einstweilige im NSU-Prozess: Karlsruhe ex machina

Die 3. Kammer des Ersten Senats hat dem Vorsitzenden des für das NSU-Verfahren am OLG München zuständigen Strafsenats per einstweiliger Anordnung aufgegeben, ausreichend Platz für türkische Journalisten im Sitzungssaal zu schaffen. Maßstab ist das Recht derselben auf „Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb“ aus Art. 3 I und 5 I 2 GG. Wenn man die Presseplätze nach dem Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergibt, dann ist das zwar im Prinzip geeignet, dieses Recht zu wahren. Aber dabei muss man darauf achten, dass auch alle davon erfahren, dass sie sich besser sputen sollten auf dem Weg zur Mühle. Die Kammer stellt auch ... continue reading

Ukrainisches Versammlungsrecht: Rechtslücke als Menschenrechtsverstoß

Die ukrainische Verfassung garantiert, wie jede vernünftige und auch sehr viele unvernünftige Verfassungen, den Ukrainern das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grundrecht darf, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung und dergleichen zu schützen, eingeschränkt werden – dem Gesetz entsprechend. Nur – welchem Gesetz? Es gibt keins. Alles, was es gibt, ist ein Dekret aus Sowjetzeiten, das das Abhalten kommunistischer Jubelparaden regelt und dessen Anwendbarkeit auch in der Ära Janukowitsch zumindest umstritten ist. Seit 20 Jahren exisitiert in der Ukraine, Schauplatz der orangenen Revolution bitteren Angedenkens, überhaupt kein Versammlungsrecht. Es gibt kein Gesetz, das regelt, wie und ... continue reading

NSU-Prozess: Versuch einer Antwort auf die Frage, wie man um Gottes Willen so blöd sein kann

Zum OLG München und seiner Medienpolicy in Sachen NSU-Prozess ist ja schon fast alles gesagt. Viel mehr als „Wie kann man nur so blöd sein!“ lässt sich zu der Öffentlichkeitsarbeit des Gerichts auch wohl erst einmal gar nicht sagen, und wie alle Zeitungen, so wird auch die von mir abonnierte Süddeutsche nicht müde, diese Frage jeden Tag aus Neue zu stellen, heute über die ganze Seite Drei. Der Artikel von Annette Ramelsberger (leider nicht online, soweit ich sehe) ist sehr schön geschrieben, lässt wie fast alle anderen Artikel dazu die Frage aber gänzlich unbeantwortet: Ja, wie denn? Wie kann man ... continue reading

Islands Verfassungsexperiment ist so gut wie gescheitert

Das wohl ambitionierteste Demokratieexperiment der jüngeren europäischen Verfassungsgeschichte hat vorläufig sein Ende gefunden – und kein gutes. Das Parlament wird in dieser Legislaturperiode, die Ende April endet, nicht mehr über den Entwurf des Verfassungsrates abstimmen. Damit sind die Chancen, dieses einzigartige Experiment tatsächlich zum Erfolg zu führen, auf nahezu Null gesunken. Noch mal in aller Kürze die Vorgeschichte (ausführlicher hier und hier): Nach der nationalen Katastrophe der Finanzkrise 2008 hatten die Isländer ihre Regierung gestürzt und eine neue linke Regierung an die Macht gebracht, die versprach, die Verfassungsgrundlagen des Landes zu erneuern, und zwar durch das Volk selbst: Die gut ... continue reading