Verbot politischer Fernsehwerbung: Straßburg will keinen Ärger mit Westminster
Airtime für politische Forderungen ist auch weiterhin nichts, was man kaufen kann. Dafür sorgt mit einer einzigen Stimme Mehrheit die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Das Verbot politischer Fernsehwerbung, das es in Deutschland und den meisten anderen europäischen Ländern gibt, verletzt demnach nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 10 EMRK). Das war knapp. Geklagt hatte eine britische Tierschutzorganisation, die diesen Spot hier im Fernsehen verbreiten wollte, aber nach britischem Recht nicht durfte: Das Verbot politischer Werbung in Fernsehen und Radio ist gesetzlich geregelt in Großbritannien. Es soll verhindern, dass sich wirtschaftlich potente Interessen mehr öffentliche Aufmerksamkeit verschaffen ... continue reading
