Sukzessivadoption: Karlsruhe schiebt den schwarz-gelben Peter zurück
Eigentlich ist es doch ganz einfach, zu erklären, was heute in Karlsruhe passiert ist: Adoptivkind und Adoptiveltern dürfen nicht ungleich behandelt werden je nach dem, ob die Adoptiveltern gleich- oder verschiedengeschlechtlich miteinander verheiratet sind. Das hat der Erste Senat heute beschieden, und zwar zur Überraschung von absolut niemandem. Und trotzdem denke ich mir hier gerade einen Knoten ins Hirn bei der Lektüre. Das liegt an der Tenorierung. Was hat Karlsruhe denn genau entschieden? Erstens: Die Regelung im Lebenspartnerschaftsgesetz, die die Sukzessivadoption in der Homo-Ehe unmöglich macht, ist insoweit verfassungswidrig. Zweitens: Die verfassungswidrige Regelung ist aber nicht nichtig. Sie bleibt bestehen ... continue reading
