Articles for category: 9/11 und die Völkerrechtsordnung

Verletzung von Schutzpflichten durch die Bundesrepublik in Afghanistan?

Neben der politischen Frage der entstandenen Situation und der Folgen des Truppenabzugs aus Afghanistan stellt sich die Frage nach der rechtlichen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland. Wir kommen zu dem Zwischenergebnis, dass die Bundesrepublik Deutschland ihren grundrechtlichen Schutzpflichten – vor allem jener des Lebensschutzes gemäß Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG – und völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Urban Legacies of 9/11: An International Law Perspective

From the perspective of an international lawyer, the urban dimension of the attacks of 9/11 is conspicuously absent from most of the debates. Yet, there is a hidden story underneath the bigger geopolitical picture and its international legal implications that most of the contributions to this symposium discuss. The 9/11 attacks went for urban symbols that were at the same time global symbols; in the wave of terrorism that followed cities both in the Global North and Global South were the target – physically, politically and culturally. Security is increasingly understood as an urban issue.

Urban Legacies des 11. September: Eine völkerrechtliche Perspektive

Diese urbane Dimension der Anschläge vom 11. September wird in den meisten völkerrechtlichen Debatten auffällig wenig berücksichtigt. Jedoch verbirgt sich hinter den größeren geopolitischen Entwicklungen und den damit verbunden völkerrechtlichen Auswirkungen, eine weitere Geschichte. Die Anschläge vom 11. September 2001 zielten auf urbane Symbole ab, die gleichzeitig globale Symbole waren; in der darauffolgenden Terrorismuswelle waren Städte sowohl im globalen Norden als auch im globalen Süden das Ziel - physisch, politisch und kulturell. Sicherheit wird zunehmend als ein urbanes Thema verstanden.

Deconstructing (Western) Exceptionalism for International Crimes

Examining how Western states - primarily the US, UK and Canada - approach and develop their exceptional status with respect to allegations of international crimes shows that they pursue ‘exceptionalism’ and its benefits through a variety of strategies. Given the relative standing and power of these states internationally, the risks posed by their tactics may disproportionately burden international institutions and norms rather than the states themselves.

Eine Dekonstruktion des (westlichen) Exzeptionalismus bei internationalen Verbrechen

Die Untersuchung der Art und Weise, wie westliche Staaten - in erster Linie die USA, das Vereinigte Königreich und Kanada - ihren Ausnahmestatus in Bezug auf den Vorwurf internationaler Verbrechen wahrnehmen und ausbauen zeigt, dass sie den "Ausnahmestatus" und seine Vorteile durch eine Vielzahl von Strategien verfolgen. Angesichts des relativen Ansehens und der Macht dieser Staaten auf internationaler Ebene können die von ihren Taktiken ausgehenden Risiken eher internationale Institutionen und Normen als die Staaten selbst unverhältnismäßig stark belasten.

Intermediate Solidarities: The Case of the Afghan Interpreters

The Western imaginary of solidarity to distant others has long dominated discussions of Afghanistan. This commentary looks at what might be described as intermediary solidarities - towards local suppletives who have put themselves in harm’s way to aid foreign interventions, primarily Afghan interpreters, employed by Western armies. I contrast a sense of patriotic noblesse oblige to former allies with a more critical international evaluation of the status of these interpreters.

Intermediäre Solidaritäten: Der Fall der afghanischen Dolmetscher

Westliche Vorstellungen von Solidarität mit Fremden dominieren seit langem die Diskussionen über Afghanistan. Dieser Kommentar befasst sich mit 'intermediärer Solidarität' bezeichnen könnte: gegenüber Ortskräften, die sich selbst in Gefahr begeben haben, um die ausländischen Interventionen in Afghanistan zu unterstützen. Dabei argumentiere ich, dass die reflexartige Solidarität, die westliche Staaten gegenüber ehemaligen Helfern gezeigt haben, eine höchst problematische Übung in Tugendhaftigkeit ist.