Articles for category: Die Verstetigung von Bürgerräten in Deutschland

Bürgerräte als legitime Gestaltungsoption

Der zentrale Vorwurf gegen Bürgerräte lautet in aller Regel, derartige Institutionen seien im Kern undemokratisch und verfassungswidrig. Allerdings bietet das Grundgesetz hier durchaus Anschlusspotential. Dieser Beitrag argumentiert, dass die verfassungstheoretische Gemengelage es durchaus hergibt, dass entscheidungsbefugte Bürgerräte im Grundsatz mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Mitwirkung durch Los?

Das Modell der repräsentativen Demokratie steckt in einer Krise. Wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass Bürgerräte hier einen Beitrag leisten können, müssen diese eine Form von Wirksamkeit aufweisen. Da eine quasi-legislative Entscheidungsgewalt verfassungswidrig wäre, liegen verfassungsrechtlich andere Einbindungensmodi wie eine parlamtenarische Befassungspflicht nahe.

Der Bürgerrat als Hybride?

Die politik- und rechtswissenschaftliche Diskussion über Bürgerräte kreist vor allem um die Frage nach Formaten. Mindestens genauso relevant ist aber die Verortung im Staat-Gesellschaft-Gefüge. Mit welchen anderen Institutionen unserer Demokratie sind sie vergleichbar? Bürgerräte lassen sich letztlich als „Transmissionsriemen“ zwischen öffentlicher und privater Willensbildung verstehen, womit eine Verortung als Hybride naheliegt.

Die Frage nach dem Warum

Die Akzeptanz der Demokratie als Herrschaftsform schwindet. Bürgerräte erfüllen vor diesem Hintergrund vielfältige Funktionen, die das Vertrauen der Bevölkerung wieder stärken können. Zu nennen sind dabei Legitimations- Akzeptanz- Transparenz- Informations- und Qualitätsfunktion. Das Ziel einer Kongruenz zwischen Funktion und Wirkung lässt sich allerdings nur herstellen, wenn Bürgerräte auch institutionell standardisiert werden.