Von tragenden Gründen und abstrakter Gefahr
Christoph Möllers und Matthias Hong debattieren im Verfassungsblog über die Frage, ob der Erste Senat in dem jüngst durch Beschluss abgeschlossenen Kopftuch-Verfahren nach § 16 BVerfGG eine Plenarentscheidung hätte erwirken müssen. Ich möchte im Lichte ihrer Debatte noch einmal einen Blick auf die Argumentation des Zweiten Senats von 2003 werfen und schauen, welche Ausführungen zur Verbotsmöglichkeit religiös akzentuierter Kleidung für das Lehrpersonal bei abstrakten Gefahren für kollidierende Verfassungsgüter wirklich tragend oder nicht tragend sind.
