Karlsruhe weist Klage gegen Beschneidungsgesetz zurück
Zehn Zeilen Begründung: Mehr braucht die 2. Kammer des Ersten Senats nicht für die erste Entscheidung aus Karlsruhe zu dem im letzten Jahr so heiß umstrittenen Beschneidungsgesetz. Das liegt allerdings an der konkreten Verfassungsbeschwerde: Die hatte (der Sachverhalt ist äußerst knapp) ein Mann erhoben, der 1991 als Sechsjähriger von einem nicht ärztlich ausgebildeten „Beschneider“ beschnitten worden war. Das Beschneidungsgesetz stellt mit dem neuen § 1631d BGB klar, dass es keine Straftat ist, sein Kind beschneiden zu lassen – wenn dabei die Regeln der ärztlichen Kunst befolgt werden. Nur während der ersten sechs Monate darf auch ein Nichtmediziner die Beschneidung vornehmen. Damit ... continue reading
