Die Zugangsrevolution steht noch immer aus

Die Pandemie hat der Diskussion um „Open Science“ und „Open Access“ zu einem unverhofften Höhenflug verholfen, der aber ebenso schnell wieder enden wird. Mit dem Ziel, den Erkenntnisgewinn im Rennen gegen das Virus maximal zu beschleunigen, stellten Forscher:innen aus der ganzen Welt ihre Daten und Erkenntnisse im Internet offen zur Verfügung; zahlreiche freie Online-Datenbanken wie „OpenAIRE for COVID19“ oder „COVID-19: Response from the Information Community“ entstanden.

Zwischen Revolution und Stillstand?

Es ist ein Montagmorgen im April 2020. Ich sitze vor meinem 15-Zoll-Laptop an meinem Schreib-/ Ess-/ Abstelltisch. Luftlinie etwa einen Meter von meinem Bett entfernt, einen Meter von meiner Küchenzeile. 08:47: Ein erster nervöser Blick auf die Uhr. Bereithalten, schon mal die Onlineseite der Deutschen Nationalbibliothek öffnen. Es gibt 100 Plätze pro Tag und die sind heiß begehrt. Die kostenlosen Besuchertickets könnten auf dem Sekundärmarkt aktuell bestimmt erhebliche Preise erzielen. Leider gelten sie nur für eine bestimmte Benutzernummer.

Was bedeuten Kontaktreduzierungen für die Universität?

Corona hat Deutschland im Griff. Seit April 2020 befinden sich die Hochschulen im Dauerlockdown. Schon im dritten Semester unterrichten wir ganz überwiegend mit digitalen Hilfsmitteln, die Gebäude sind nur eingeschränkt zugänglich, die Nutzung der Bibliotheken ist ausgeklügelt kontingentiert, wenn sie überhaupt zulässig ist. Die Universität ist ein menschenleerer, surrealer Ort geworden.

Offener Zugang zu öffentlichem Recht

Die Nachfrage der breiten Öffentlichkeit nach rechts- und verfassungswissenschaftlicher Einordnung und Einschätzung der Pandemiesituation und des zur ihrer Eindämmung diskutierten exekutiven und legislativen Tuns und Unterlassens war in der ersten Welle der Pandemie jäh und massiv angestiegen. Sie traf aber auf ein Angebot, das in keiner Weise darauf vorbereitet war, sie zu stillen – nicht so sehr, weil das nachgefragte Wissen nicht vorhanden war, sondern weil es in den hergebrachten wissenschaftlichen Publikationskanälen seinen Weg nicht oder jedenfalls nicht rechtzeitig in die Öffentlichkeit fand. Der dadurch entstehende Unterdruck fand sein Ventil nicht zuletzt im Verfassungsblog.

Bitte noch mehr

Der Karlsruher Klimabeschluss ist als Paradebeispiel internationaler Aufgeschlossenheit des Ersten Senats gepriesen worden. Aber wie offen und aufgeschlossen zeigte sich der Erste Senat dafür, seine Überlegungen zum Klimaschutz im transnationalen Rechtsdialog zu entwickeln? 

»Elfes« Revisited?

So überzeugend der Klimabeschluss des BVerfG im Hinblick auf die strukturelle Koppelung der planetaren Grenzen in Form des 1,5-2 Grad-Ziels mit Art. 20a GG im Ergebnis ist, so sehr wirft doch der grundrechtliche Weg dahin in rechtsdogmatischer Hinsicht viele Fragen auf. Ich konzentriere mich in diesem Beitrag auf die Frage, ob der Erste Senat die berühmte, aber zugleich auch umstrittene „Elfes“-Konstruktion fruchtbar macht und in diesem Rahmen einen im Hinblick auf die Grundrechtsdogmatik tragfähigen und zukunftsweisenden Weg beschritten hat.

Administrierte Freiheitschancen

Klimaneutralität als alternativloses Ziel politischen Handelns hat jetzt das höchstrichterliche Plazet. Zugleich befördert die neue intergenerationale Vorwirkungsdogmatik einen klimapolitischen Unilateralismus, der so manche ökonomische Binsenweisheit in den Wind schlägt: Trittbrettfahren und carbon leakage werden bei unilateralem Vorpreschen noch für klimapolitische Ernüchterung sorgen.

Die Freiheit der Anderen

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz ist ein rechtspolitisch wichtiges Signal, auf das die Politik umgehend reagiert hat. Doch so wünschenswert es aus rechtspolitischer Sicht auch sein mag, so unklar sind die grundrechtsdogmatischen Implikationen. Hierzu einige – eher skizzenhafte – Überlegungen.

Generationengerechtigkeit und Fiskalpolitik

In seinem Beschluss zum Klimaschutzgesetz hat das BVerfG nicht nur den Klimaschutz gestärkt, sondern auch ein anderes Prinzip aus Art. 20a GG betont: die Generationengerechtigkeit. Bisher gelten in Deutschland oftmals Schuldenbremse und schwarze Null als generationengerechtes Optimum. Diese Ausrichtung ist jedoch das genaue Gegenteil einer Generationengerechtigkeit, wie sie nun auch das BVerfG auslegt.

Post-Script to the Symposium

The ‘Power and the COVID-19 Pandemic’ Symposium was hosted by the Verfassungsblog, and supported by Democracy Reporting International under the re:constitution program supported by Stiftung Mercator, and the Horizon-2020 RECONNECT project. Over the course of 12 weeks from 22 February to 15 May 2021, the Symposium reported on the impact of the COVID-19 pandemic on law and legal systems in 64 countries, accompanied by 11 commentaries on transversal themes including human rights, democracy and the rule of law.