Nicht Mann. Nicht Frau. Nicht Nichts: Ein Verfassungsblog-Symposium
Es ist ein bahnbrechender Beschluss, den der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 8.11.2017 veröffentlichte – ausgerechnet am Intersex Day of Solidarity. Er wird, das ist schon jetzt absehbar, die binäre rechtliche Geschlechterordnung kräftig durcheinander wirbeln. Doch besondere Relevanz hat der Beschluss nicht nur für alle Menschen, die in der bisherigen zweigeschlechtlichen Rechtsordnung keinen Platz hatten: Inter*-, Transgender- und Queere Personen. Vielmehr darf sich die demokratische Gesellschaft insgesamt über eine epochale Entscheidung freuen: Der Beschluss ist ein „Höhepunkt an aufgeklärter Liberalität“ in zunehmend illiberalen Zeiten, ein Leuchtturm in politisch stürmischen Wettern, der den Weg zu Gleichheit und Diskriminierungsfreiheit weist, auch wegen des gleichheitsdogmatischen Sprengpotentials der Entscheidung.
