Take your 3D glasses off – How nudging provokes the way we imagine law

Nudging does polarize, but it also challenges the conventional way German legal scholars imagine the world of law. Even though it is good intuition to be afraid of a totalitarian government of economic rationality, it would be wrong to defend our current logic of judicial proportionality against the nudging approach. Instead, we should embrace democratically supervised economic expertise within our regulatory framework, without giving up on the possibility of radical love and revolution.

Path dependencies of nudging, and how to overcome them

In a thought-provoking comment on the legitimacy of nudging, Towfigh and Traxler rightly point out that nudges have many facets. As a result, their legitimacy has to be judged case by case. Responding partly to Towfigh and Traxler and partly to the broader issue of the legitimacy of nudging, I want to distinguish between two aspects that are raised in the comment: firstly, public and legal legitimacy and secondly, legitimacy among legal professionals.

A Design Perspective on Nudging

Although design thinking has become a buzzword in business and although human-centered design approaches are being explored in a range of public innovation labs concerned with developing and delivering citizen-centric policies and public services, nudging is rarely discussed for its design implications. What would such a discussion contribute and how may it help us focus on the potential benefits of a nudging approach? It would begin by questioning how nudging enhances or diminishes people’s abilities to take deliberate action or to make informed decisions.

Pfadabhängigkeiten des Nudging, und wie sie überwunden werden können

In a thought-provoking comment on the legitimacy of nudging, Towfigh and Traxler rightly point out that nudges have many facets. As a result, their legitimacy has to be judged case by case. Responding partly to Towfigh and Traxler and partly to the broader issue of the legitimacy of nudging, I want to distinguish between two aspects that are raised in the comment: firstly, public and legal legitimacy and secondly, legitimacy among legal professionals.

Nudges polarize!

Die Vorstellung, dass Regierungen auf „Nudges“ zurückgreifen, um Entscheidungen der Bürger zu beeinflussen, polarisiert, vor allem unter Juristen. Die einen betrachten diesen verhaltenswissenschaftlichen Ansatz als faszinierenden und attraktiven Weg der Politikgestaltung. Die Aussicht auf billige und sich gleichsam selbständig vollziehende Regulierungsinstrumente klingt gerade in finanziell harten Zeiten verlockend und lässt diese „sanften“ Interventionen als bestechende Alternative zu konventionellen Regulierungsmechanismen erscheinen. Andere hingegen beschwören die Gefahr eines überfürsorglichen Staates herauf, der mit „Psycho-Tricks“ seine Bürger manipuliert. Verglichen mit traditionellen Politikinstrumenten wie etwa Steuern sind Nudges eher hintergründige Regierungsaktivitäten, die nur schwer durch demokratische Prozesse zu kontrollieren sind und damit leicht außer Kontrolle geraten können. Obwohl eine starke Polarisierung im politischen Diskurs heutzutage nicht unüblich ist, lohnt es sich, die Hintergründe dieser emotional und leidenschaftlich geführten Kontroverse in den Blick zu nehmen.

Von tragenden Gründen und abstrakter Gefahr

Christoph Möllers und Matthias Hong debattieren im Verfassungsblog über die Frage, ob der Erste Senat in dem jüngst durch Beschluss abgeschlossenen Kopftuch-Verfahren nach § 16 BVerfGG eine Plenarentscheidung hätte erwirken müssen. Ich möchte im Lichte ihrer Debatte noch einmal einen Blick auf die Argumentation des Zweiten Senats von 2003 werfen und schauen, welche Ausführungen zur Verbotsmöglichkeit religiös akzentuierter Kleidung für das Lehrpersonal bei abstrakten Gefahren für kollidierende Verfassungsgüter wirklich tragend oder nicht tragend sind.

Sicher, es geht um Verfassungsrecht: zu obiter dicta und »stare decisis«

War für den jüngsten Kopftuch-Fall eigentlich das Plenum zuständig? Mein Vorschlag, diese Frage zu verneinen, weil die neue Entscheidung nicht von tragenden Gründen der alten abweicht, überzeugt Christoph Möllers nicht: Ihm ist diese Antwort zu schlicht, um wahr zu sein. Warum soll aber nicht auch mal die schlichte Antwort letztlich die richtige sein?

Geht es nicht um Verfassungsrecht?

Mathias Hong gibt auf die Frage, ob der Erste Senat mit seiner jüngsten Entscheidung zum Kopftuch in Schulen das Plenum hätte anrufen sollen, eine bestechend schlichte Antwort – so schlicht, dass sie nicht überzeugen kann. Der Zweite Senat habe im Jahr 2003 den damals erhobenen Verfassungsbeschwerden stattgegeben, weil das Verbot der Schulbehörde keine gesetzliche Grundlage gehabt habe. Hierin allein, nicht in materiellen Erwägungen, habe der tragende Grund der Entscheidung gelegen. Von diesem Ausspruch sei der Erste Senat nicht abgewichen. Dass das nicht die ganze Geschichte ist, wird von ihm immerhin angedeutet. Denn das alte Urteile sandte immerhin „Signale“ an den ... continue reading