Ein doppeltes Plädoyer für internationale Öffnung und stärker vernetzte Interdisziplinarität

Der Wissenschaftsrat ruft in seinem Gutachten zu den “Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland” dazu auf, die Rechtswissenschaft sowohl international als auch mit Blick auf die Nachbarwissenschaften zu öffnen. Beide Forderungen verdienen dann Unterstützung, wenn sie als Weiterentwicklung, nicht als revolutionäre Forderung zum Umsturz des bestehenden Systems verstanden werden.

Die Konsultation der EU-Kommission zum Investitionsschutz: Was lernen wir daraus über die TTIP-Verhandlungen?

Ein kurzer Blick zurück: Die öffentlich und medial aufgeladene Kritik an einem Investitionsschutzkapitel einschließlich der Möglichkeit von Investor-Staat-Streitbeilegung im TTIP führte dazu, dass sich die Kommission am 21. Januar 2014 dazu genötigt sah, eine öffentliche Konsultation zu diesem Thema durchzuführen. Auf meine Frage, warum die Konsultation nur zu diesem und nicht zu anderen strittigen Themen wie Dienstleistungsliberalisierung und regulatorische Kooperation durchgeführt würde, antwortete ein Kommissionsbeamter aus dem TTIP-Verhandlungsteam: „Wir wurden dazu gezwungen“. Das bedeutet zweierlei: Erstes, von selbst hätte die Kommission diesen Schritt – trotz ihrer Beteuerungen, transparent zu verhandeln und alle Betroffenen ausreichend zu informieren – nicht unternommen. Zweitens, Konsultationen zu anderen Themen wird es nur geben, wenn die Öffentlichkeit sie vehement einfordert.

Grenzen der Universalität – Was das Nachdenken über Tierrechte deutlich macht

Wo enden die universellen Rechte? Das fragt durchschnittliche Fleischkonsum in der EU bei 60 Kilogramm pro Kopf und Jahr. Aber auch wer vegetarisch lebt, wird nicht unbedingt freundlich reagieren, wenn sich eine hässliche schwarze Spinne ins Schlafzimmer verirrt hat – und wird ihr vielleicht ohne großes Kopfzerbrechen den Garaus machen. Wo verlaufen die Grenzen dessen, was wir mit Tieren tun dürfen? Tierrechte – wieso nicht? Der Vorschlag, diese Frage »vom Tier her« zu betrachten und über Tierrechte zu sprechen, scheint zugleich ungewöhnlich und naheliegend. Ungewöhnlich, weil wir Rechte jahrhundertelang als etwas spezifisch menschliches betrachtet haben. Dass wir üblicherweise »Menschenrechte« und »universelle Rechte« ... continue reading

Streitigkeiten über gemeinwohlorientierte Regulierung von Investoren gehören im demokratischen Rechtsstaat vor die nationalen Gerichte

Wenn jede Form der demokratischen Regulierung des Investitionsumfeldes zu einem potenziellen Haushaltsrisiko für den Gaststaat wird, weil er befürchten muss, von einem Investor vor einem privaten ad-hoc-Schiedsgericht auf Entschädigung verklagt zu werden, wirft dies fundamentale Fragen der demokratischen Selbstbestimmung und der innerstaatlichen Gewaltenteilung auf. Das über mehr als 3000 bilaterale Verträge inzwischen weltweit etablierte System der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit geht über das ohne Zweifel berechtigte Anliegen von Investoren, wirkungsvoll gegen willkürliche Enteignungen geschützt zu werden, inzwischen weit hinaus. Ist die Schraube überdreht worden?

Internationaler Investitionsschutz und Verfassungsrecht

Die Diskussionen um das Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaftsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA fokussieren häufig in erster Linie auf die konkrete Ausgestaltung der materiell-rechtlichen und prozessualen Regelungen des Investitionskapitels. Führt die Formulierung des Grundsatzes billiger und gerechter Behandlung zu einem angemessenen Ausgleich von Investoreninteressen und staatlichen Regulierungsinteressen? Schiedsgerichtsbarkeit: ja oder nein? Wird die Öffentlichkeit an Schiedsverfahren angemessen beteiligt? Werden Interessenkonflikte bei Schiedsrichtern effektiv verhindert? Ist die Behandlung der Verfahrenskosten adäquat? Weniger im Zentrum steht die Frage, an welchem Maßstab die künftige EU-Investitionsschutzpolitik zu messen ist und woran sich Reformbestrebungen im Investitionsrecht orientieren sollten. Geht es rein um außenwirtschaftliche Opportunität? Oder spielen nicht, wie im Folgenden argumentiert, Wertungen des Verfassungsrechts von Union und Mitgliedstaaten eine bedeutende Rolle?

Zur falschen Zeit am falschen Ort – Reform des Investitionsrechts auf Abwegen

Eine im Umfang einzigartige wechselseitige Investitionstätigkeit prägt seit Jahrzehnten die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen. Sie hat sich über die Jahre als wesentlich problemloser erwiesen als der Handel, der mit dem Vorhaben einer transatlantischen Handels- und Investitionsinitiative (TTIP) in vieler Hinsicht erleichtert werden kann. Das kann man von dem Investitionskapitel in dem jetzt verhandelten Abkommen kaum sagen.

TTIP und Verfassungsrecht

Die Verpflichtung der Staaten zur „gerechten und billigen Behandlung“ der Investitionen aus dem Ausland und die Unterwerfung des Staates unter Schiedsgerichte, die von den Investoren selbst angerufen werden und den Staat zu Entschädigungen verurteilen können, widerspricht mehrfach dem deutschen Grundgesetz. Sie bringen die demokratisch begründete Staatsgewalt unter Fremdbestimmung (1), verdrehen die Garantie des Rechtsweges (2), zwingen den Staat zur Ausländerprivilegierung und Inländerdiskriminierung (3) und enthalten eine Selbstermächtigung der Europäischen Union (EU), die dieser nach den EU-Verträgen nicht zusteht (4). Auch mit dem Verfassungsrecht anderer Staaten, namentlich dem der USA, dürften sie nicht vereinbar sein (5).