Ist die juristische Ausbildung wirklich unreformierbar?

Die Diskussion um eine Reform der juristischen Ausbildung ist fast so alt wie die juristische Ausbildung selbst. Doch jedes Mal, wenn die Reform berechtigterweise auf der Tagesordnung politischer Gespräche steht, ist das Ergebnis fast schon festgeschrieben: So richtig zufrieden ist niemand, aber eine wirkliche Reform ist von den Entscheidungsträger:innen nicht erwünscht. Für eine attraktive, zukunftsfähige juristische Ausbildung ist ein Umdenken notwendig; es braucht einen intensiven Austausch aller Beteiligten und neue Entscheidungsstrukturen. Das Narrativ der „Reformunfähigkeit“ des Jurastudiums muss überwunden werden.

Studieren wie Kafka

Wir brauchen Jurist*innen und damit auch das Jurastudium, um die gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu bewältigen. Wir brauchen Jurist*innen, die angesichts des grassierenden Rechtsextremismus und der sozial-ökologischen Katastrophe nicht beim Wiederkäuen der Wissensbestände der Vergangenheit stehen bleiben, sondern die sich ihrer sozial-ökologischen Verantwortung bewusst sind und die die rechtspolitischen Kämpfe mit Engagement und Courage zu führen bereit sind. Aus den Ruinen der aktuellen Curricula und der aktuellen Lehr- und Lernmodelle werden wir daher das Jurastudium der Zukunft entwickeln müssen.

Kritik und Reform des Jurastudiums

Die Rechtswissenschaft steht vor zahlreichen Herausforderungen: Ob dies die Resilienz gegen rechts oder die sozial-ökologische Transformation zur Bekämpfung des Klimawandels beziehungsweise die notgedrungene Anpassung an seine Folgen betrifft. Klar ist, dass die (deutsche) Rechtswissenschaft und damit auch die Rechtswissenschaftler*innen sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten mit zahlreichen neuen Fragestellungen beschäftigen (müssen). Während die Debatten auch hier auf dem Verfassungsblog zeigen, in welcher Diversität sich die Disziplin bereits heute mit einigen dieser Fragestellungen befasst, bleibt doch ein Thema unterbelichtet: ein ganzheitlicher Blick auf die Rolle der juristischen Ausbildung.

Verkehrte Welt

Die AfD schafft durch ihren rassischen Volksbegriff ein Narrativ, das Ausländer:innen und generell nicht-weiße Menschen zu einer Bedrohung macht, insbesondere für die nationale Sicherheit. Darüber hinaus stellt die AfD die deutsche weiße Bevölkerung als Opfer eines Reverse Racism dar und droht, Diversity-Maßnahmen abzuschaffen. Ausgehend von ihrem umgekehrten Rassismus-Verständnis könnte sie nach den Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen im September und der Bundestagswahl im kommenden Jahr institutionellen Rassismus verstärken, wenn ihr eine Regierungsbeteiligung gelingt.

Höchst normal gefährlich

Im politischen Alltagsgeschäft gibt sich die AfD mit Blick auf Menschen mit Behinderungen als sozial. Sie vergibt sogar punktuell sozialpolitisch irrelevante Wohltaten an einzelne Gruppen von(nicht-migrantischen) Menschen mit Behinderungen. Doch dieser symbolpolitische Ansatz ist kein Grund zur Beruhigung. Er lässt sich reibungslos mit dem Projekt der AfD vereinbaren, diskriminierungsfreie Beschulung weitgehend zu blockieren und als Irrweg zu denunzieren. Das strategische Ziel: eine Absage an eine menschenrechtlich geprägte, auf Gleichheit setzende Politik für alle unerwünschten, als Belastung empfundenen und erklärten Gruppen.

Falltür im Staatsangehörigkeitsrecht

Bereits seit geraumer Zeit besteht der Wille, das Staatsangehörigkeitsrecht zu instrumentalisieren, um Menschen über ihre doppelte Staatsangehörigkeit loszuwerden. Aber auch die etablierten Volksparteien diskutieren offen darüber, wie sich kriminalpolitische Probleme staatsangehörigkeitsrechtlich lösen lassen könnten. Auch wenn mit der Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts im März 2024 die meisten Verlustgründe aus dem StAG gestrichen wurden, bleibt mit dem Terrorismusverlustgrund § 28 Abs. 1 Nr. 2 StAG eine Regelung übrig, die hohes Diskriminierungspotenzial aufweist.

Für trans*Menschen geht es um alles

Rechte Kräfte in den USA, Polen und Ungarn führen in Echtzeit vor, was trans*Menschen auch in Deutschland drohen könnte, wenn die AfD an die Regierung käme. In Ungarn ist es inzwischen unmöglich, den rechtlichen Geschlechtseintrag oder vergeschlechtlichte Vornamen im Laufe des Lebens zu ändern, also irgendeine Veränderung der staatlich erfassten Informationen über das eigene Geschlecht zu bewirken. Im US-Bundesstaat Idaho wurde dieses Jahr ein Gesetz verabschiedet, das rechtlich definiert, dass es bei Menschen ausschließlich die beiden Geschlechter Männer und Frauen gäbe und dieses Geschlecht bereits vor oder bei der Geburt erkennbar sei. Diesem Drehbuch will auch die AfD folgen, wenn sie an die Macht käme.

Antidiskriminierungsrecht verteidigen, nicht nur gegen die AfD

Antidiskriminierungsrecht ist keine Selbstverständlichkeit, es wurde erkämpft. Einmal erkämpft, ist Antidiskriminierungsrecht ein unabdingbares Mittel, um das politische Versprechen gleicher, selbstbestimmter Teilhabe – eine Gelingensbedingung von Demokratie – tatsächlich durchzusetzen. In Deutschland ist dieses Versprechen noch nicht eingelöst: Es klaffen erhebliche Lücken im Diskriminierungsrechtsschutz und der Ausbau eines flächendeckenden Angebots von Antidiskriminierungsstellen hat erst begonnen. Beides wird nicht nur durch die AfD behindert.

Bayerns Werk und Bundes Beitrag

Es gibt Vorschriften des Grundgesetzes, die wirken so nüchtern und trocken, so technisch und inspirationslos, dass es einiges an Phantasie bedarf, um ihre ganze Wirkmacht zu begreifen. Art. 83 GG ist eine solche Vorschrift. Anders als diese kurze Norm vermuten lässt, ist die darin begründete Verwaltungskompetenz der Länder nicht nur ein langweiliger Baustein der föderalen Kompetenzverteilung. Ein Blick ins Bayern der späten 1980er-Jahre zeigt, welche diskriminierenden und stigmatisierenden Auswirkungen dies für einzelne Bevölkerungsgruppen haben kann.

Tausend Nadelstiche

Kommen autoritäre Populist:innen an die Regierung, ist zu befürchten, dass sie über das Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht hinaus die gesamte Bandbreite verwaltungsrechtlicher Repression nutzen könnten, um migrantisierte Personen und ihre soziale Infrastruktur zu schikanieren. Sie müssen dafür nicht auf unbestimmte Generalklauseln zurückgreifen, sondern können alltägliche, spezielle Eingriffsbefugnisse für eine schmerzende Taktik der „tausend Nadelstiche” missbrauchen. Die Strategien dafür sind längst geschaffen und im Einsatz.