Kommunale Spiel(räum)e gegen die Menschenwürde

Die Verwaltung hat gegenüber Asylbewerber*innen in Deutschland im Wesentlichen zwei Gesichter: Zuerst zeigt sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das die Asylbegehren prüft. In der Zeit, die dafür oft ins Land streicht, treffen sie zweitens in vielen aufenthalts- und sozialrechtlichen Belangen auf kommunale Behörden. Insbesondere sind sie im existenziellen Sinne auf das Asylbewerberleistungsrecht angewiesen, das die Sozialbehörden der Landratsämter umsetzen. Was passiert, wenn autoritäre Populist*innen, die einer rassistischen Ideologie verhaftet sind, diese Behörden steuern?

Freies Ermessen im Freistaat Thüringen?

Trotz breitem sozialwissenschaftlichem Konsens, dass die Übernahme rechter Themen Wähler*innen nicht zurückholt, greifen demokratische Parteien zunehmend rechte Narrative und Forderungen auf. Wenn Rechtsextreme aufenthaltsrechtliche Normen auslegen und anwenden, steht zu befürchten, dass anstelle von Normzweck sowie grund- und menschenrechtlicher Erwägungen sachfremde, migrationsfeindliche Überzeugungen die Rechtsanwendung leiten. Die bundesgesetzlichen Vorgaben laufen dabei Gefahr, umgangen und ihre Spielräume missbraucht zu werden.

Reproductive Backsliding

Wer die liberale Demokratie zurückbaut, baut auch reproduktive Rechte zurück. Denn autoritär-populistische Parteien glauben an die Idee eines „reinen Volkes“, das sich als solches reproduzieren soll. Das ist Teil des autoritär-populistischen Playbooks, nach dem Parteien in den USA und in Polen schon erfolgreich regiert haben. Doch Abgrenzungsgesten funktionieren hier nicht: Das gleiche kann in Deutschland passieren.

Der Wert der Gleichheit

Die größte Gefahr des autoritären Populismus für die liberale Demokratie besteht darin, dass er die politische Gleichheit aller Bürger*innen zu verneinen versucht. Häufig wird die liberale Demokratie mit ihren Institutionen und Verfahren gleichgesetzt. Was die liberale Demokratie im Kern auszeichnet – dass sie ihren Bürger*innen den Status als freie und gleiche Mitglieder des politischen Gemeinwesens gewährt – gerät so manchmal in Vergessenheit. Dabei ist es gerade dieses demokratische Grundprinzip, das autoritäre Populist*innen in Deutschland und darüber hinaus heute angreifen.

Wer ist das Volk?

Der Begriff des Volkes ist zentral für unser Grundgesetz – und ist es auch seit jeher für rechte Parteien und Bewegungen. Auch die Funktionär*innen, Mitglieder und Anhänger*innen der „Alternative für Deutschland“ (AfD) beziehen sich immer wieder positiv auf den Begriff des Volkes und legen nahe, dass es ein „eigentliches“, über die Gemeinschaft aller Staatsangehörigen hinaus gehendes Volk gebe, das es zu erhalten gelte. Das Grundgesetz zieht dem Volksbegriff allerdings Grenzen.

Wen es trifft

Diesen Sonntag finden die Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen statt. Stärkste Kraft könnte in beiden Ländern eine autoritär-populistische Partei werden, die gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip verstößt und die rechtliche Gleichheit der Staatsangehörigen in Frage stellt. Welche Szenarien der Diskriminierung könnten auf Thüringen und Deutschland zukommen, wenn die AfD in Regierungsverantwortung versuchen würde, diese politischen Bestrebungen umzusetzen?

Friedliche Gewalt!

In seinem Beitrag vom 13. August beleuchtet Thomas Groß die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Sitzblockaden und ihre Bedeutung für die Bewertung von Protestaktionen der Letzten Generation. Es widerspräche der Normhierarchie, wenn der einfache Gesetzgeber berechtigt wäre, als „friedlich“ qualifiziertes Verhalten mit dem entgegengesetzten Begriff der „Gewalt“ zu belegen. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Rechtsprechung der Karlsruher Richterinnen und Richter seit Jahrzehnten von der Einsicht geprägt ist, dass eine Versammlung, die nach strafrechtlichen Maßstäben Gewalt ausübt, nicht zwangsläufig unfriedlich i.S.d. Art. 8 Abs. 1 GG ist.

Friedliche Gewalt?

Es widerspräche der Normhierarchie, wenn der einfache Gesetzgeber berechtigt wäre, ein verfassungsrechtlich als „friedlich“ qualifiziertes Verhalten mit dem entgegengesetzten Begriff der „Gewalt“ zu belegen. Wenn „Gewalttätigkeiten“ charakteristisch für die Unfriedlichkeit einer Versammlung sind, dann kann eine friedliche Versammlung nicht umgekehrt als „Gewalt“ qualifiziert werden.

Jutta Limbach

Jutta Limbach is remembered as the first female president of the German Constitutional Court. In her career she served as Senator for Justice for the Government of West Berlin from 1989-1994 and prior to that as a Professor at the Free University of Berlin. But there is so much more to be said about a woman who for so many years was the face of Germany's highest court. This post has tried to focus on a period of her professional life that has not yet been very visible to the public.

Liberty of the Press Forever?

Constitutions are linked both to the past and to the future. A central constitutional mechanism in the attempt to mark a dividing line between the past and the future, to represent a new era are unamendable provisions. Unamendable provisions, in this sense, play a “negative” role, serving as a lasting reminder of recent past devastations and as a constitutional/institutional attempt to transform and never return to past injustices. It is within this framework of ‘never again constitutionalism’ I wish to examine one of the most unique and interesting unamendable provisions in the world: the protection of ‘Liberty of the press’ in the Mexican Constitution of 1824.