Wir können alles. Außer Versammlungsfreiheit.

Die Versammlungsfreiheit gerät unter Druck. Immer öfter versuchen staatliche Behörden in verblüffender Verkennung verfassungsrechtlicher Prinzipien dieses Grundrecht zu entkernen. Der neueste Akt dieser Entwicklung stammt aus Baden-Württemberg. Per Allgemeinverfügung vom 7.7.2023 verbietet die Stadt Stuttgart bis zum Ende des Jahres Blockadeaktionen der Klimabewegung, bei denen sich Aktivist*innen auf die Straße kleben oder anderweitig mit der Straße oder anderen Personen verbinden. Was zunächst als lokale Randnotiz erscheinen mag, erweist sich beim näheren Blick als Lehrstück eines sowohl zweck-, als auch rechtswidrigen Umgangs des Staates mit Klimaprotesten.

Kurzer Prozess für Klimaaktivist:innen in Berlin

Um den Aktivist:innen der „Letzten Generation“ mit den Mitteln des Strafrechts zu Leibe zu rücken, schwingt die Generalstaatsanwaltschaft in München die große OK-Keule unter Einsatz des § 129 StGB. Die Staatsanwaltschaft Berlin scheint sich jetzt in die entgegengesetzte Richtung zu bewegen. Sie greift in die strafprozessuale Mottenkiste und will das „beschleunigte Verfahren“ (§§ 417 ff. StPO) zum Einsatz bringen, ein zur Aburteilung Kleinkrimineller vorgesehenes Verfahren. Dazu sind Sonderabteilungen beim Amtsgericht Tiergarten geschaffen worden, die zur besonderen Verwendung durch die Staatsanwaltschaft Berlin eingerichtet sind. Das lässt den Eindruck von „Ausnahmegerichten“, eine Verletzung des Rechtes auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) und eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit entstehen.

Intertemporal Freedom in the Historic Climate Protection Ruling of the German Federal Constitutional Court

The climate protection ruling of the German Federal Constitutional Court in Karlsruhe of 2021 is a historic decision. It is on a par with the Court's major landmark decisions such as Lüth, Elfes, or Brokdorf. It updates the fundamental value of equal freedom: Freedom includes future freedom and, as a right to intertemporal freedom, can demand a proportional distribution of freedom opportunities over time. 

Ziviler Ungehorsam als Demokratie

Spätestens seit dem Frühjahr 2022 ist ziviler Ungehorsam in Deutschland wieder in aller Munde. Die Justiz, Wissenschaft und die politische Öffentlichkeit sind durch die Protestaktionen insbesondere der „Letzten Generation“ mit dynamischen Entwicklungen konfrontiert. Immer im Raum, aber selten ausgesprochen, steht dabei die Kernfrage: Wann ist es gerechtfertigt, Gesetze zu brechen, um für ein höheres Ideal einzustehen? Ein Blick in die Geschichte sozialer Bewegungen zeigt: Dann, wenn es um existenzielle Krisen geht.

»Erfunden« und »gefunden«

Der Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 ist eine historische Entscheidung. Sie kommt an Bedeutung den großen Leitentscheidungen des Gerichts gleich, etwa dem Lüth-Urteil, dem Elfes-Urteil oder dem Brokdorf-Beschluss. Sie entwickelt den Grundwert der gleichen Freiheit weiter und erkennt, auf den Klimaschutz begrenzt, ein Grundrecht auf Nachhaltigkeit an: Freiheit schließt künftige Freiheit ein. Als intertemporale Freiheit kann sie eine verhältnismäßige Verteilung von Freiheitschancen über die Zeit verlangen. Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass Grundrechtsgerichte Rechte zugleich „erfinden“ und „finden“ können: Sie hat die intertemporale Freiheit – im Entdeckungskontext – schöpferisch-innovativ erfunden, sie aber zugleich – im Rechtfertigungskontext – als überzeugende Verfassungsauslegung im positiv geltenden Verfassungsrecht gefunden.

Nachhaltigkeit durch Vermögensbindung

In Zeiten planetarer Krisen (z.B. Klimawandel und Verlust der Artenvielfalt) können  Rechtsvorschriften zur Verwirklichung von Nachhaltigkeitszielen erhebliches Steuerungspotenzial entfalten. Dies gilt insbesondere für Vorschriften des Gesellschaftsrechts, da Unternehmen sowohl bei der Verursachung als auch bei der Bewältigung ökologischer (und ebenso sozialer) Probleme eine entscheidende Rolle spielen. Aus diesem Grund finden immer mehr „nachhaltigkeitsbezogene“ Vorschriften Eingang in Gesellschaftsrechtsordnungen, die ein breites Spektrum von Regulierungsstrategien abbilden. Einige Staaten verfolgen neben der Statuierung von Offenlegungs- und Sorgfaltspflichten einen Ansatz, der in Deutschland durch einen im Jahr 2020 vorgelegten Gesetzentwurf über eine „GmbH mit gebundenem Vermögen“ (GmbH-gebV) aufgegriffen wurde: Die Einführung einer gesellschaftsrechtlichen Vermögensbindung (asset lock).

Blockierende Beamte?

„Als Polizistin bei der Letzten Generation“ – so betitelte ZEIT Online gestern einen Bericht über eine Hauptkommissarin, die in ihrer Freizeit die Letzte Generation unterstützt. Der Fall sorgt für Aufsehen – und rückt eine Frage in den Mittelpunkt, die in der bisherigen Diskussion über die Letzte Generation bislang keine Beachtung gefunden hat: Dürfen sich Beamt:innen für diese Bewegung engagieren?

Von der Nachhaltigkeit zur Resilienz und einem planetaren Grundgesetz

In Deutschland ist in den letzten Jahren eine lebhafte juristische Diskussion zur Begrünung des Grundgesetzes entbrannt. Die Einführung des Konzepts der planetaren Grenzen in das Grundgesetz findet sich jedoch bisher, soweit ersichtlich, nicht unter den Reformvorschlägen. Die explizite Einführung einer planetaren Dimension ins Grundgesetz hätte aber mehrere Vorteile.

Nachhaltigkeit codieren

Das Klimaschutzregime wäre ein gänzlich anderes, wenn wir es vom Boden her denken würden. Böden sind es, auf denen die Aktivitäten stattfinden, die Treibhausgase emittieren und jene Ökosysteme zerstören, welche so grundlegend benötigt werden, um Leben zu erhalten, CO2  zu binden und die Erde zu kühlen. Nur weil wir den Klimawandel zu einem bodenlosen Thema gemacht haben – sozusagen rechnerisch in die Atmosphäre verschoben haben - können wir ignorieren, dass der Boden die relevanteste Ressource zur Eindämmung des Klimawandels und der Ökosystemkatastrophe ist und für eine nachhaltige Transformation die Beschaffenheiten lokaler Ökosysteme mitgedacht werden muss.

Freiheit und Nachhaltigkeit im Verfassungswandel

Mit dem Klima wandelt sich auch notwendig die offene Gesellschaft. Und mit ihr wandelt sich wiederum auch die Verfassung(-sinterpretation). Periodisch wiederkehrende Gesundheits- und Sicherheitskrisen fordern eine dynamische Reaktion des Grundgesetzes auf mit ihnen einhergehende Probleme. In andauernden Krisen wie der Umweltkrise muss die Verfassung gleichzeitig in vielerlei Hinsicht nachhaltig sein. Dabei muss das, was wir unter Freiheit, Klima‑, Umwelt- oder Tierschutz verstehen, immer im Wandel bleiben.