Manövrieren an den Grenzen des § 129 StGB

Die Ermittlungen wegen § 129 StGB gegen die Letzte Generation haben zu einem sehr frühen Zeitpunkt begonnen und stehen auf einer rechtlich alles andere als sicheren Grundlage. Die Strafverfolgungsbehörden manövrieren an der Grenze des Tatbestandes. Dies heißt aber auch, dass alle, die die Letzte Generation als Mitglied unterstützen, sich der Gefahr von Ermittlungsmaßnahmen aussetzen, also an der Grenze dessen agieren, was man sich selbst guten Gewissens zumuten möchte und kann. Schon die Ermittlungen wegen § 129 StGB haben damit eine prohibitive Wirkung.

Verhältnismäßigkeit, Normenklarheit und § 129 StGB

Der Anwendungsbereich von § 129 StGB wirft mehr Fragen auf, als er klare Antworten gibt; dabei kreist die strafrechtliche Diskussion erkennbar um das „Ob“ und „Wie“ der Begrenzung eines zu weit geratenen oder jedenfalls als zu weit empfundenen Tatbestands. Daraus resultiert offenbar auch, dass die Frage, inwieweit die Unterbrechung von Routinen und täglichen Abläufen durch Aktionen der „Letzten Generation“ sich unter diese Norm subsumieren lässt, allgemein als offen angesehen wird. Schon diese Gegebenheiten legen jedoch nahe, dass es geboten ist, den gordischen Knoten strafrechtsdogmatischer Erwägungen mit dem scharfen Schwert des Verfassungsrechts zu durchschneiden: § 129 StGB ist in seiner derzeitigen Form verfassungswidrig!

»Ziviler Ungehorsam – Testfall für den demokratischen Rechtsstaat«

… so lautet der Titel eines Aufsatzes von Habermas, erschienen 1983. Genau diesen Testfall erleben wir derzeit. Es scheint, als ob „der Rechtsstaat“ – nach Wochen des intensiven Protests durch die „Letzte Generation“ in Berlin – nun „andere Saiten aufziehen“ möchte, und erneut nach dem Strafrecht greift, genauer gesprochen nach einem Tatbestand des ohnehin nicht unproblematischen Präventivstrafrechts. Meine These ist jedoch, dass der Versuch, die Klimaproteste „wegzustrafen“, den Rechtsstaat zwangsläufig schwächt, anstatt ihn zu stärken. Da politischer Protest im Ausgangspunkt als wesentliches Element einer demokratischen Kultur ausgehalten werden muss, ist auch der Umgang mit unter Umständen strafbaren Aktionen im Zuge des politischen Protests - freilich im Rahmen des Legalitätsprinzips - mit Augenmaß zu wählen, um diesen Grundsatz nicht zu konterkarieren.

Organisierte »Klimakleber« als kriminelle Vereinigung?

Die freie öffentliche Auseinandersetzung über Ziele der Politik ist nur möglich, wenn sich diese auf kommunikative Mittel beschränkt und nicht Rechte anderer verletzt. Freiheit ist in einer Rechtsgemeinschaft immer konditioniert, auch die politische. Illegale Druckmittel und Emphasizer symbolisch einzusetzen, um dem eigenen Anliegen ersehnte schnelle Sichtbarkeit zu verschaffen, ist gerade ein Angriff auf die Kommunikationsstruktur des demokratischen Prozesses, der erst die politische Gestaltung des Miteinanders auf der Grundlage der gleichen Freiheit aller sichert. Die Selbstprivilegierung, sich kraft erfühlter höherer Einsicht oder aus narzisstischem Sendungsbewusstsein über die gleiche Freiheit der anderen zu stellen, die für ihre – zunächst einmal ebenfalls legitimen – Anliegen um Mehrheiten werben müssen, ist anti-demokratisch, anti-egalitär und letztlich autoritär. Weder Gesetzgeber noch Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sind verfassungsrechtlich in der Pflicht, dies im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu honorieren.

Wie man eine kriminelle Vereinigung macht

Mit den bundesweiten Hausdurchsuchungen gegen Mitglieder von „Letzte Generation“ erreicht der gesellschaftliche Konflikt um die Klima-Proteste nach der Verurteilung erster Aktivist*innen zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung die nächste Eskalationsstufe. Nicht mehr nur die Einzelaktionen werden als strafbares Verhalten delegitimiert, sondern die Klima-Gerechtigkeitsbewegung im Ganzen, soweit sie sich in Zusammenschlüssen organisiert, die auf zivilen Ungehorsam als Protestform setzen. Das „Feindbild Klimaaktivismus“, es nimmt mehr und mehr Kontur an.

Data After Life

Contract law in Europe currently has little grasp on the balancing of interests of social media users, their heirs, platforms, and society at large, which means that platforms play a key role in determining how digital legacies are handled. A human rights perspective can offer starting points for reforms that do more justice to the protection of digital identities of social media users.

Monetising Harmful Content on Social Media

The possibility to profit from the dissemination of harmful content triggering views, engagement, and ultimately monetisation does not only concern the contractual relationship between social media and  influencers, but also affects how other users enjoy digital spaces. The monetisation of harmful content by influencers should be a trigger, first, to expand the role of consumer law as a form of content regulation fostering transparency and, second, to propose a new regulatory approach to mitigate the imbalance of powers between influencers and users in social media spaces.

Rethinking the Regulation of Financial Influencers

The growth of social media has led to an unprecedented rise in financial influencers, so-called finfluencers, who share investment ideas and opinions with a global audience, even if they are not qualified or licensed to provide financial advice. This can be particularly dangerous for retail investors with low levels of financial literacy. The regulation of financial influencers is a complex and multifaceted issue that demands a comprehensive approach; the current regulatory framework may not be adequate.

Pay to Play

The rise of subscription-based business models in social media is part of a broader trend that can be observed in many industries. Against this background, it is necessary to adapt European consumer law to the new risks of the subscription economy.However, it is not enough to give consumers rights on paper. Nor is it sufficient to inform consumers about their rights in the small print. Effective consumer protection in digital markets requires a user interface design that enables consumers to exercise their rights with a simple click.

The Shape of Personalisation to Come

While targeted advertising is still a money-making machine for social media platforms, its motor has begun to sputter. However, with artificial intelligence, the potential is even greater for companies to discover and exploit biases and vulnerabilities in consumers that they themselves may not be aware of. The point of this dive into economic engineering of personalised environments on digital platforms is to highlight the intentional creation of algorithmically curated choice sets for consumers. How can the law ensure their fairness?