Animal Law Jurisprudence in the EU and Beyond

Animals have largely been left out in EU law scholarship and environmental law studies. The role of the EU Charter of Fundamental Rights has not been discussed to any greater extent. In this symposium, we discuss the pros and cons of the EU Charter for securing sufficient animal protection in the Member States. More specifically, the contributions in this symposium explore a number of questions such as that of the legal standing of animals and animal rights in the context of the EU, and reflecting on the relationship between animal rights and the EU.

Kinderrechte und die GEAS-Reform

Teilweise bringt die GEAS-Reform Verbesserungen für die Rechtsstellung von Kindern mit sich. Andere Bereiche – wie etwa die Regelungen zum neuen Screening-Verfahren oder Möglichkeiten der (de facto) Inhaftierung von Kindern – werfen aus kinderrechtlicher Perspektive allerdings Bedenken auf. Vor diesem Hintergrund beleuchtet dieser Beitrag, wie das Kindeswohl bei der nationalen Umsetzung der GEAS-Reform angemessen berücksichtigt werden kann.

Vijaya Lakshmi Pandit

Vijaya Lakshmi Pandit (née Swarupa Kumari Nehru) was a famous diplomat, politician and Indian freedom fighter during the 20th century. Her role in international politics and relations as well as the development of the model and formation of the United Nations is oftentimes shadowed by her connection to her brother Jawharlal Nehru, the first president of independent post-colonial India, and Mahatma Ghandi, who she fought alongside with for an Indian state free from British imperial rule.

Protection Nowhere

Im Zuge der GEAS-Reform wurde das Konzept „sicherer Herkunftsstaaten” bereits ausgeweitet. Am 20. Mai 2025 hat die Europäische Kommission nun erneut einen Vorschlag für Verschärfungen vorgelegt. Ob die Pläne – Abschaffung des Verbindungskriteriums und der automatischen aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen – mit Völkerrecht und Unionsrecht vereinbar sind, ist allerdings umstritten.

Menschenrechte monitoren

Gerade wegen Erfahrungen mit Umsetzungsdefiziten aus der Vergangenheit kommt es entscheidend auf den Monitoring-Mechanismus an, um eine menschenrechtskonforme Ausgestaltung der GEAS-Reform sicherzustellen. In diesem Beitrag werden Aufgaben, Befugnisse und mögliche Chancen und Herausforderungen der Umsetzung dargestellt.

Umsetzung verboten?

Die neuen Rechtsakte der GEAS-Reform enthalten über 500 Seiten Text. Der Gesetzgeber ist der Ansicht, das unionsrechtliche Normwiederholungsverbot gebiete es, möglichst wenig davon im nationalen Recht zu duplizieren. Allerdings sprechen der Grundsatz der praktischen Wirksamkeit und der Normenklarheit bei einem so komplexen Gesamtsystem wie dem GEAS eher für eine umfangreiche Wiederholungsgesetzgebung. Auf die Regelungs- und Verweisungstechnik kommt es an.

Von der Ausnahme zur Regel?

„Haft“ und Freiheitsbeschränkungen waren und sind bei den Diskussionen um das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem zentrale Schlagworte. In diesem Beitrag wird deshalb einerseits die Zunahme von Möglichkeiten der formellen Inhaftnahme dargestellt. Außerdem werden weitere Inhaftierungspotentiale – also faktischer Freiheitsentzug, ohne dass dieser als solcher bezeichnet wird – aufgezeigt.

Recht schutzlos?

Der Kompromisscharakter der GEAS-Reform kommt besonders deutlich beim Thema Rechtsschutz zum Ausdruck. Die elf Rechtsakte der Reform enthalten eine ganze Reihe von Neuregelungen zum Rechtsbehelfsverfahren, in denen der EU-Gesetzgeber den Mitgliedstaaten erhebliche Gestaltungsspielräume eingeräumt hat. Wirksamer Rechtsschutz ist vor dem Hintergrund von Art. 47 EU-Grundrechtecharta (GRC) dabei nicht verhandelbar.

Verordnete Krise oder Krise geordnet?

Das Asyl- und Migrationsrecht kommt aus der „Krise“ nicht heraus. Ziel der Reform ist insbesondere, nationale Alleingänge in Derogation des GEAS einzudämmen, indem sie europäische Prozesse für bestehende Probleme schafft. Vor diesem Hintergrund ist die neue Krisenverordnung und das damit geschaffene Rechtssystem für ein gemeinsames Vorgehen in Zeiten besonderer Belastungen eine der wesentlichen Errungenschaften der gesamten Reform.

Institutionalisierte Solidarität

Etliche Mitgliedstaaten haben in den vergangenen zwei Jahren „migrationsbedingte Notlagen“ erklärt. Werden diese nationalen Alleingänge im neuen GEAS noch möglich sein? Die neue AMMVO, die die vorherige Dublin-III-VO ersetzt, sieht zum ersten Mal einen Solidaritätsmechanismus vor. Dieser könnte eine institutionelle und verfahrensförmige Solidarität schaffen, die für unilateral ausgerufene Notlagen keinen Raum mehr lässt.