Othering in EU Law

The so-called migrant crisis has been instrumentalized to promote ideas such as “massive invasion” and “the great replacement” – narratives that frame migrants as threats to public security and cultural identity. This rhetoric forms part of a broader phenomenon of othering, in which legal mechanisms are used to exclude and marginalize migrant populations. This text explores how EU migration law actively contributes to this process by reinforcing exclusionary narratives and practices. Drawing on postcolonial scholarship and the concept of borderization, it argues that EU legal frameworks regulate certain groups as undesirable or excessive, echoing colonial patterns of control. These exclusionary dynamics are not merely reflections of societal bias but are structurally embedded in EU law itself.

An der Grenze nichts Neues?

Die neue einheitliche Screening-Prozedur stand für Union und Mitgliedstaaten von Beginn an im Zeichen von Effizienz und Kontrolle, wirft allerdings (grund- und menschen-)rechtliche Bedenken auf. Dabei stehen insbesondere die für Persönlichkeitsrechte relevante Digitalisierung der Grenze sowie die Gefahr im Fokus, dass das Screening mit Haft und mangelndem Rechtsschutz einhergeht.

Zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Acht Jahre lang haben die Mitgliedstaaten und das Europaparlament mit sich und den verschiedenen Vorschlägen der EU-Kommission gerungen, um einen Kompromiss bei der Reform des europäischen Asylsystems zu erreichen. Die Lektüre der über 500 Seiten Gesetzestext offenbart jedoch zahlreiche juristische Unklarheiten und Spannungsfelder. Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den Neuregelungen ist deshalb unerlässlich.

Plädoyer für eine Stiftung für Partizipative Demokratie

Kurzfristig ließe sich zur Institutionalisierung von Bürgerräten eine Organisationseinheit „Partizipative Demokratie“ beim Deutschen Bundestag einrichten. Dieses Modell würde kurzfristig die Verstetigung von Bürgerräten ermöglichen. Langfristig benötigt es eine robustere Lösung, um politische Unabhängigkeit zu gewährleisten und Kontinuität sicherzustellen: eine Stiftung für partizipative Demokratie.

Zeit zum Abwechseln

Es gibt mit dem Schöffenamt bereits ein staatsbürgerliches Ehrenamt, bei dem Bürger:innen ebenfalls an (judikativen) Entscheidungen des Staates partizipieren – es könnte somit als Vorbild für Bürgerräte und deren Ausgestaltung dienen. Aber inwieweit ließen sich die Regelungen zu den Laienrichter:innen tatsächlich auf eine mögliche Rahmengesetzgebung für Laienpolitiker:innen übertragen?

Wohlfühldemokratie als Alternative zum Repräsentativsystem

Die Unzufriedenheit mit der Leistungsfähigkeit der repräsentativen Demokratie auf allen Ebenen ist bekannt. In dieser demokratischen Melancholie wurde das Instrument des Bürger:innenrates geboren. Am Beispiel von Österreich schaut sich dieser Beitrag an, wie Bürger:innenräte normativ verankert wurden. Auch wenn das Resultat eher bescheiden ausfällt und darüber hinaus zu viel von der Beteiligung der Bürger:innen erwartet wird, sollte die Politik in bestimmten Settings mehr Bürger:innenräte wagen.

Konsultative Bürgerräte auf kommunaler Ebene

Laut dem Bericht „Bürgerräte in Deutschland“ finden rund 80% aller Bürgerräte auf kommunaler Ebene statt. Dies wirft die Frage auf, wie Länder und Kommunen einen rechtssicheren Rahmen für ihren Einsatz schaffen können. Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie bietet hier Chancen, auch wenn ihr Verhältnis zum Demokratieprinzip sowie Kompetenzüberlegungen zu beachten sind.