Articles for category: Erfahrungen

Wissenschaftsfreiheit als Pflicht zur Ergebnisoffenheit

Es gehört zur Daseinsberechtigung und Aufgabe der Wissenschaft, dass sie sich in den Dienst der Gesellschaft stellt und somit auch einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Diese Aufgabe der Forschenden, ihre Forschung in den demokratischen Diskurs einzubringen, darf jedoch nicht dazu führen, dass die Integrität der Wissenschaft als grundrechtlich geschütztes Gut relativiert wird.

Zwischen Chefberater und freiem Meinungsmarkt

Es ist offenkundig, dass das zur Pandemiebekämpfung notwendige medizinische und epidemiologische Spezialwissen in Kernexekutiven nicht vorhanden ist und deshalb von außen dem Entscheidungsprozess zugeführt werden muss. Dies passiert in unterschiedlichen politischen Systemen auf sehr verschiedene Weise. Aber wie sehen die Beratungsstrukturen grundsätzlich aus und wie agierten sie in der Pandemiekrise der letzten 12 Monate? Diese Frage soll im folgenden aus vergleichender Perspektive mit einem Blick auf die Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien und die Vereinigten Staaten beantwortet werden.

Räume, Rollen, Reflexionen

Immer wieder ist in den Beiträgen dieses Symposiums von Räumen und Rollen die Rede, von Recht und Politik, von Wissensproduktion und Wissenstransfer, von Forschung und Beratung, vom ruhigen Kommentieren und hektischen Twittern. Bei näherem Hinsehen bleibt oft vage, wovon da genau gesprochen wird, wo Grenzen verlaufen und wie Begriffe bestimmt werden.

Geht’s raus und spielt’s Fußball!

Der Topos der herbeigeschriebenen Verfassungskrise ist ein Pappkamerad, der den Blick auf die eigentlich wichtigen Debatten im Spannungsfeld von Politik und Wissenschaft verstellt. Man steht gemütlich an der Seitenlinie, reibt sich an Einzelformulierungen auf und drückt sich um die Sachdebatte herum, um die sich andere bemühen. Daher sollten wir nicht zu viel Aufwand darauf verwenden, Haltungsnoten zu verteilen, sondern über Haltungen zu Verfassungsnormen diskutieren.

Verfassungsrechtliche Expertise und politischer Raum können sich aneinander gewöhnen

In dem Moment, in dem die Verfassungsrechtswissenschaft unter medialer Begleitung das politische Parkett betritt, wird sie zum Teil einer politischen Diskussion. Sie sollte diesen Auftritt auf dem politischen Parkett nicht scheuen. Dabei sollte die Politik die nötige Offenheit und den nötigen Respekt für wissenschaftliche Expertise mitbringen. Die Verfassungsrechtswissenschaft sollte Verständnis für die politischen Mehrebenen-Mechanismen der Mediendemokratie mitbringen. Mithilfe dieser Gewöhnungsprozesse können beide Akteure voneinander lernen. 

Achtung vor der „Vereinfachungsfalle“

Jenseits des Elfenbeinturms, der institutionalisierten Politikberatung und der etablierten Medien droht die Rechtswissenschaft in eine „Vereinfachungsfalle“ zu stolpern. Ein grundlegendes Kennzeichen der Wissenschaft ist ein kritischer Rationalismus, der das eigene Ergebnis überprüfbar und falsifizierbar macht. Das ist der tiefere Sinn von Fußnoten und Methoden. Im öffentlichen Raum muss man vereinfachen. Fußnoten haben hier keinen Platz, die Grundannahme der Falsifizierbarkeit gilt aber dennoch – und zwar gerade für das Verfassungsrecht, dessen Ableitungen häufig von normativen Grundannahmen abhängen.

Politische Verfassungsrechtswissenschaft und ihre Verantwortung

Ich verstehe mich als politische Rechtswissenschaftlerin. Wenn ich lehre oder forsche, so tue ich das „im politischen Raum“; meine Lehre und Forschung sind politisch. Während ich meine rechtswissenschaftliche Tätigkeit als durchweg politisch verstehe und nicht zwischen einem unpolitischen Seminar- oder Konferenzraum und einem politischen „Draußen“ unterscheide, differenziere ich durchaus zwischen verschiedenen Rollen, die ich wahrnehme (ohne mich auf eine festzulegen). Als Wissenschaftlerin sind mir „Verdikte der Verfassungswidrigkeit“ regelmäßig kein Anliegen, halte ich sie sogar oft für unwissenschaftlich. Betätige ich mich dagegen als Rechtspraktikerin, etwa im Rahmen strategischer Prozessführung, so treffe ich selbstverständlich auch Aussagen über Rechtmäßig-/Rechtswidrigkeit.

Herbeireden einer Verfassungskrise oder „Es läuft doch alles prima“?

Aufgabe der Verfassungsrechtswissenschaft ist nicht oder jedenfalls nicht primär, zur Beruhigung der Lage oder auch der Bevölkerung beizutragen, sondern zu versuchen, die bestehenden verfassungsrechtlichen Bindungen gerade in dieser Lage zur Geltung zu bringen. Das ist und war nicht leicht, und es erfordert auch Zuspitzungen und Dramatisierungen, die sich in anderen Zeiten verbieten. Dazu einige hier notwendig kursorische Bemerkungen.