Ich verstehe mich als politische Rechtswissenschaftlerin. Wenn ich lehre oder forsche, so tue ich das „im politischen Raum“; meine Lehre und Forschung sind politisch. Während ich meine rechtswissenschaftliche Tätigkeit als durchweg politisch verstehe und nicht zwischen einem unpolitischen Seminar- oder Konferenzraum und einem politischen „Draußen“ unterscheide, differenziere ich durchaus zwischen verschiedenen Rollen, die ich wahrnehme (ohne mich auf eine festzulegen). Als Wissenschaftlerin sind mir „Verdikte der Verfassungswidrigkeit“ regelmäßig kein Anliegen, halte ich sie sogar oft für unwissenschaftlich. Betätige ich mich dagegen als Rechtspraktikerin, etwa im Rahmen strategischer Prozessführung, so treffe ich selbstverständlich auch Aussagen über Rechtmäßig-/Rechtswidrigkeit.