Articles for category: Das Parteiverbot in Deutschland und Europa

As Good as It Gets

Contrasting the constitutional limitations on the freedom to establish political parties in Italy and Germany brings out two quite different conceptions of militant democracy: one is particularistic, retrospective, and provisional – preoccupied with the transition to democracy; the other is universalistic, prospective, and enduring – concerned with the degeneration of democracy. The Portuguese Constitution, true to its eclectic character and multiple influences, steers a seemingly middle course between these polar options.

Die Fallstricke der wehrhaften Demokratie

Die in Westdeutschland populäre Formulierung „Keine Toleranz den Feinden der Toleranz“ ist eine kurze Synthese von Zitaten Karl R. Poppers und des deutschen Politikwissenschaftlers Dolf Sternberger. Sie gehört seit den fünfziger Jahren zum Sprachschatz der wehrhaften Demokratie. Gegenwärtig erlebt sie eine neue Renaissance. Getrieben wird sie dieses Mal nicht von Konservativen, sondern paradoxerweise von jenem grün-linken Lager, das in den siebziger Jahren selbst Objekt illiberaler Observierung und beruflicher Diskriminierung war.

Paradoxien und Anpassungsbedarf im BVerfGG

Die Diskussion um ein Parteiverbot ist begleitet von politischen Bedenken vor allem hinsichtlich eines Scheiterns, das bei einem Antrag gegen die Gesamtpartei zumindest nicht ausgeschlossen werden kann. Doch bereits wenige Anpassungen im BVerfGG könnten ermöglichen, dass ein Verbotsantrag auch hinsichtlich der Teilorganisation einer Partei gestellt werden kann. Dasselbe gilt für den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung.

Party Bans and Populism in Europe

In the latest episode in a decades-long conversation about militant democracy, the growing electoral success and radicalization of Alternative for Germany have relaunched debates about the appropriateness of restricting the political rights of those who might use those rights to undermine the liberal democratic order. While it is typical for dictatorships to ban parties, democracies also do so, but for different reasons and with compunction. Party bans respond to varying rationales which have evolved over time. However, a ban on the right-wing populist Alternative for Germany would be out of step with more general patterns of opposition to such parties in Europe.

Delegitimation durch Verfahren

Oft firmiert die Annahme, dass soziale Ungleichheit politisch umso umstrittener sei, je weiter die Angleichung zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vorangeschritten ist, nach ihrem Entdecker als das Tocqueville-Paradox. Im Hinblick auf ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD ließe sich weniger bildungsbürgerlich, aber durchaus treffend auf ein „Herr Tur Tur-Paradox“ verweisen. Ähnlich wie der Scheinriese aus dem Kinderbuch Michael Endes wirkt das Instrument des Parteiverbots aus der Entfernung sehr imposant – und schnurrt dann aber immer mehr zusammen, je besser sich die Eröffnung eines Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht begründen ließe.

Einerseits und Andererseits

Die derzeitige Diskussion um ein Verbot der AfD ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie sich die Wahrnehmung auch ganz grundlegender verfassungsrechtlicher Institute im Laufe der Zeit verändern kann. Bis in die siebziger und achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts war das Parteiverbot bei vielen geradezu verschrien; es galt zusammen mit den Notstandsgesetzen und dem Radikalenerlass als weiteres Repressionsinstrument eines autoritären Staates, als sichtbarer Beleg für dessen immer nur vorgeschobene Liberalität. Aber ob man den Antrag stellt oder nicht, ist eine schwierige Abwägungsentscheidung, die man auch nicht dadurch unterlaufen kann, dass man sie zu einer rechtlichen erklärt oder sie in der Verfassung schon vorweggenommen sieht.