Articles for category: Focus

Verteidigung eines formalen Gleichheits­verständnisses im Wahlrecht

Am Mittwoch der vergangenen Woche, dem 15. Juli 2020 erklärte der Thüringer Verfassungsgerichtshof das Paritätsgesetz für verfassungswidrig. In der medialen Berichterstattung wurde das Urteil teils als „enttäuschend“ bezeichnet, an anderer Stelle als „wenig überraschend“ eingeordnet. Auch wenn man sich in politischer Hinsicht mit der Antragstellerin des Verfahrens der abstrakten Normenkontrolle in keinerlei Hinsicht identifiziert, so ist das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes dem Grunde nach zu begrüßen.

Verteidigung eines formalen Gleichheits­verständnisses im Wahlrecht

Am Mittwoch der vergangenen Woche, dem 15. Juli 2020 erklärte der Thüringer Verfassungsgerichtshof das Paritätsgesetz für verfassungswidrig. In der medialen Berichterstattung wurde das Urteil teils als „enttäuschend“ bezeichnet, an anderer Stelle als „wenig überraschend“ eingeordnet. Auch wenn man sich in politischer Hinsicht mit der Antragstellerin des Verfahrens der abstrakten Normenkontrolle in keinerlei Hinsicht identifiziert, so ist das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes dem Grunde nach zu begrüßen.

Parität in Deutschland und Europa

In diesem Beitrag nehmen wir die deutschen Entwicklungen und Debatten vor dem Hintergrund der europäischen in den Blick. Dabei geht es primär um eine Frage gesetzgeberischer Ermessenspielräume. Die sind insbesondere dort weit, wo, wie hier, der Wortlaut der jeweiligen Verfassungen selbst keine klaren Aussagen enthält, wissenschaftlicher Dissens besteht und internationale und europäische Entwicklungen Quotenregelungen im politischen Bereichen ganz überwiegend für vertretbar und teilweise sogar zur Steigerung demokratischer Legitimität für angezeigt halten.

Weimar und das Paritätsgesetz

Die Zukunft von Parité ist, auch wenn das Thüringer Gesetz nun erst einmal gekippt ist, unentschieden. Das gilt umso mehr im Bund. Der Weg zum Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung aus Weimar steht grundsätzlich offen.

Parität und historische Auslegung

Das Thüringer Urteil stützt sich maßgeblich auf die Entstehungsgeschichte des Gleichstellungsgebotes in der Thüringer Verfassung: Weil im Entstehungsprozess konkretere Vorschläge zur Zulässigkeit von Paritätsregelungen erfolglos geblieben seien, „zwing[e]“ die Entstehungsgeschichte zu der Folgerung, dass die verfassungsgebende Gewalt mit dem Gleichstellungsgebot „nicht die Möglichkeit“ habe eröffnen wollen, „paritätische Quotierungen einzuführen“. Diese Art der entstehungsgeschichtlichen Argumentation leidet jedoch an einem grundlegenden Mangel: Sie verkennt den zentralen Unterschied zwischen allgemeineren und konkreteren Anwendungsvorstellungen eines Gesetzgebers.

Parity laws in Germany – Caving in to Gender Backlash or Consolidating Women’s Citizenship Status?

In this contribution we examine the German developments in light of broader European debates. Though we believe that the German Basic Law can support stronger arguments for parity laws in representative political institutions, we do not need to make such stronger arguments here to defend the constitutionality of parity laws. For what is at stake is ultimately a question of legislative discretion: whether German legislatures are allowed to pass parity laws as a matter of state and federal constitutional law. Such legislative discretion is particularly appropriate where the constitutional text itself provides no clear standards, academic commentators disagree and where – as in this case – there exists a significant European trend towards adopting gender quotas with regional and international institutions repeatedly encouraging the adoption of such laws.

Gender Parity in Parliaments – an Introduction

In an ideal world, there would be no laws mandating equal representation of men and women. Candidates for political offices would be selected according to their ability and political programs, representative bodies would roughly represent the composition of society, and the gender of the candidates would hardly be worth mentioning. In the political reality in Germany and elsewhere things are different.

Globalisierungs­folgenrecht

David Krebs schlägt in diesem Beitrag das Konzept eines „Globalisierungsfolgenrechts“ vor, um der Auseinandersetzung mit Globalisierungsfolgen in der rechtspolitischen und -wissenschaftlichen Debatte einen begrifflich-konzeptionellen Rahmen zu geben. Der Beitrag zeigt eine deskriptive sowie eine normative Funktion des Konzeptes auf. Er schlägt zudem vor, zwischen „geborenem“ und „gekorenem“ Globalisierungsfolgenrecht zu unterscheiden. Schließlich skizziert er anhand von Beispielen ein Mehrebenensystem des Globalisierungsfolgenrechts und erläutert, wie sich ein deutsches Lieferkettengesetzes in dieses einfügen würde.