Articles for category: Focus

The French Loi de Vigilance: Prospects and Limitations of a Pioneer Mandatory Corporate Due Diligence

The French Loi de Vigilance is the result of a remarkable mobilization of trade unions, civil society and parliamentarians. It combines hard law with (international) soft law standards on business and human rights and introduces an unprecedented corporate duty of vigilance in French tort law.

Die internationale Sicht: Ein deutsches Lieferkettengesetz als Vorbild für Europa?

In den letzten Jahren haben zunehmend die Heimatstaaten transnationaler Unternehmen gesetzliche Regelungen für globale Lieferketten erlassen. Diese Gesetze sollen das weltweite Handeln transnationaler Unternehmen dahingehend beeinflussen, dass diese Unternehmen mehr Verantwortung für ihre globale Lieferkette übernehmen und sie sich stärker für die Einhaltung von Arbeitsstandards, Menschenrechten und Umweltschutz einsetzen. Dieser Ansatz basiert maßgeblich auf der Idee der Komplementarität von staatlichen Regelungen (public governance) und privater Regulierung (private governance). Die bisherigen nationalen Lieferkettengesetze unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der von ihnen geregelten Themen (z.B. Kinderarbeit oder Korruption) sowie des Regelungsinstruments (z.B. Berichterstattungspflicht oder Unternehmensstrafbarkeit). Man kann diese Gesetze nach ihrer Regelungsstärke in ein Regelungskontinuum einteilen, das im folgenden kurz diskutiert wird.

Lessons Learned – Die EU Holz­handels­verordnung als Beispiel für umweltbezogene Sorgfaltspflichten

Die von der Initiative Lieferkettengesetz geforderte Regelung soll neben den menschenrechtlichen Verpflichtungen auch sogenannte umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für Unternehmen beinhalten. Auch der dahingehende Entwurf der Bundesbundesregierung, der 2019 bekannt wurde, sieht solche umweltbezogenen Sorgfaltspflichten vor. Dadurch soll erreicht werden, dass deutsche Unternehmen die Einhaltung von Umweltstandards in der Lieferkette, insbesondere im Herkunftsland von importierter Ware, überwachen. Solche gesetzlich geregelten und verpflichtenden, umweltbezogenen Sorgfaltspflichten stellen ein neuartiges umweltrechtliches Instrument, für das es erst wenige Beispiele gibt. Neben der nationalen Regelung in Frankreich stellt die europäische Holzhandelsverordnung – nach ihrer englischen Bezeichnung (European Timber Regulation) im Fachjargon oft als EUTR bezeichnet – ein Beispiel dar. Die nun mehrjährige Erfahrung mit der 2013 in Kraft getretenen Holzhandelsverordnung und ihrer Um- und Durchsetzung durch die europäischen Mitgliedsstaaten lohnt deswegen einen besonderen Blick.

Gestaltungsmöglich­keiten und Notwendigkeit einer umweltbezogenen Sorgfaltspflicht

Die Initiative Lieferkettengesetz strebt eine gesetzlich verankerte und sowohl menschenrechts- als auch umweltbezogene Sorgfaltspflicht für Unternehmen in Anlehnung an die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte an. Auf Verfahrensebene soll eine die gesamte Wertschöpfungskette erfassende Risikoanalyse durchgeführt und unter anderem die Ergreifung angemessener Maßnahmen zur Beendigung, Abmilderung und Wiedergutmachung von Menschenrechts- und Umweltbeeinträchtigungen vorgesehen werden. Im Folgenden werden die Notwendigkeit einer eigenständigen umweltbezogenen Sorgfaltspflicht und denkbare Möglichkeiten ihrer rechtssicheren Gestaltung dargelegt.

(Blood) Diamonds are a Company’s Best Friend?

Krieg ist nicht nur ein schmutziges Geschäft, sondern auch ein lukratives. Ein berühmt-berüchtigtes Beispiel dafür sind die sog. „Blood Diamonds“ (Blutdiamanten, vgl. die Kimberley Resolution), die in Konfliktgebieten in verschiedenen afrikanischen Ländern illegal geschürft und von transnationalen Unternehmen gekauft werden. Der so erwirtschaftete Erlös wird in großen Teilen zur Finanzierung bewaffneter Gruppen genutzt, was die bestehende Konflikte in der Region verschärft. Ein anderes aktuelles Beispiel, das die Verstrickung von Unternehmen in Kriegspraktiken aufzeigt, sind die strafrechtlichen Untersuchungen gegen das französische Unternehmen Lafarge für seine Aktivitäten während des syrischen Bürgerkriegs. Lafarge wird u.a. Finanzierung von Terrorismus und Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen, nachdem es für den Weiterbetrieb seiner Werke finanzielle Absprachen mit verschiedenen bewaffneten Gruppen eingegangen, Rohmaterialien von ihnen erworben und insgesamt 13 Millionen Euro an den Islamischen Staat gezahlt haben soll.

Geschlechter­gerechtig­keit in der Lieferkette

Die Studien legen schonungslos offen, dass nationale Arbeitsrechte verletzt werden, nicht wirksam bzw. nicht ausreichend vorhanden sind oder, wie etwa in der Ukraine, systematisch abgebaut werden. Insbesondere Frauen sind rechtswidrigen Arbeitszeit-, Überstunden- und Urlaubsregelungen, Kündigungen sowie dem Missbrauch von Teilzeitverträgen, Verletzungen des Mutterschutzes, ungesetzlichen Lohnzahlungen und Repressionen gegen Gewerkschaftsmitglieder ausgesetzt.

Die Haftung von Zertifizierungs- und Prüfunternehmen als gebotener Bestandteil eines effektiven Lieferkettengesetzes

Die Bemühungen von Zivilgesellschaft und Politik um ein deutsches Lieferkettengesetz rücken Unternehmen mit weltumspannenden Produktionsketten ins Zentrum der Debatte um den Schutz von Umwelt und Menschenrechten. Im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung steht deshalb nicht zufällig die Forderung nach einem produzierende Unternehmen und international aufgestellte Retailer verpflichtenden Gebot, im Rahmen der eigenen Wertschöpfungskette Umwelt und Menschenrechte durch umfassende Risikoanalysen und hierauf abgestimmte Maßnahmen effektiv zu schützen. Diese Perspektive ist verständlich, verengt den Diskurs jedoch, und räumt insbesondere Auditierungs- und Zertifizierungsunternehmen nicht den Platz ein, welcher der Branche aufgrund ihrer faktischen Bedeutung für das Funktionieren einer globalisierten Wirtschaft und den effektiven Schutz von Umwelt und Menschenrechten zukommen sollte.

Der lange Weg zur Konzern­verantwortung und Konzern­haftung in der Schweiz

Über die Volksinitiative ‘Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt’, den indirekten Gegenvorschlag des Nationalrats und den weiteren schwächeren Gegenvorschlag ohne Haftung des Ständerats ohne Haftungsnorm debattiert das Parlament schon über zwei Jahren. Doch am Dienstag entschied sich das Parlament für den schwachen Gegenvorschlag ohne Haftung für Unternehmen. Damit wird die Konzerninitiative nicht zurückgezogen. Wahrscheinlich im November aber spätestens im Februar 2021 werden Schweizer Bürger*innen für oder gegen den Text der Volksinitiative stimmen müssen.

Menschenrechts­verletzungen, Internationales Deliktsrecht und Beweislast

In der heutigen Zeit dürfte unzweifelhaft sein, dass menschenrechtlichen Schutzgütern mancherorts auch und zum Teil gerade von privater Seite Gefahr droht. Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, dass selbst Zulieferer und Tochtergesellschaften deutscher Muttergesellschaften im Ausland teilweise leider menschenunwürdige Arbeitsplätze bereitstellen oder in anderer Weise finanzielle Eigeninteressen in illegitimer Weise über die Grundbedürfnisse der örtlichen Bevölkerung stellen. Diese Entwicklung hat eine Debatte darüber ausgelöst, ob man das deutsche Deliktsrecht aktivieren kann, um Menschenrechte grenzüberschreitend gegenüber Privaten durchzusetzen. Dieser Beitrag soll zwei Hürden beleuchten, die dieses Vorhaben nehmen müsste: das Internationale Deliktsrecht und die Verteilung der Beweislast für die Verletzung menschenrechtsbezogener Sorgfaltspflichten.

Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der globalen Lieferkette

Im Auftrag von zivilgesellschaftlichen Organisationen sind zwei Gutachten erstellt worden, die Vorschläge zur gesetzlichen Ausgestaltung einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht enthalten – zum einen das bereits vor vier Jahren für Amnesty International, Brot für die Welt, Germanwatch und Oxfam verfasste Gutachten „Verankerung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten von Unternehmen im deutschen Recht“, zum anderen das in diesem Frühjahr von der Initiative Lieferkettengesetz vorgestellte „Rechtsgutachten zur Ausgestaltung eines Lieferkettengesetzes“. Die in den beiden Gutachten erarbeiteten Empfehlungen geben wertvolle Impulse für die nun bald intensiver zu führende Debatte zur Ausgestaltung eines Sorgfaltspflichtengesetzes bzw. einer entsprechenden europäischen Regelung.