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Five Questions on the EP Elections and the »Spitzenkandidat« Process: Answers by MARCO DANI

For the upcoming European elections, most European parties have nominated candidates for President of the EU Commission. In the Brussels jargon, this issue is called the „Spitzenkandidat process“. How German is this idea? Can it bestow more democratic legitimacy on the European law-making process? How will it affect the power balance in the EU with respect to the member states? We have asked these and other questions to a number of experts. The first to answer was Marco Dani from University of Trento.

Fünf Fragen zur Europawahl und zum „Spitzenkandidaten“-Prozess: Antworten von MARCO DANI

Für die kommenden Europawahlen haben die meisten Parteien europäische Spitzenkandidaten nominiert, die im Fall ihres Wahlsiegs EU-Kommissionspräsident werden sollen. Wie deutsch ist diese Idee? Kann sie der europäischen Gesetzgebung mehr demokratische Legitimation verleihen? Wird sie die Machtbalance in der EU in Bezug auf die Mitgliedstaaten verändern? Diese und andere Fragen haben wir einer Reihe von Experten gestellt. Marco Dani von der Universität Trient war der erste, der geantwortet hat.

„Zu einer demokratischen Justiz gehört der Grundsatz der Öffentlichkeit“

Wie arbeiten internationale Schiedsgerichte? Wozu sind sie gut und wozu nicht? Juan Fernandez-Armesto war in mehr als 100 Fällen als Schiedsrichter in internationalen Wirtschaftsschiedsverfahren und Investoren-Staatsschiedsverfahren tätig. Im Interview mit Justus von Daniels gibt er Auskunft, wie diese wenig bekannten und doch immer einflussreicheren Gerichte funktionieren.

Begrenzte Schiedsgerichte – Absicherung der Demokratie?

Ich möchte mich in meinem Beitrag zur Bewertung des Investitionsschutzrechts im Rahmen des Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaftsabkommens („TTIP“) dem bislang eher wenig beachteten Vorschlag der Kommission widmen, die Auslegungskompetenzen der Schiedsgerichte zu begrenzen (Frage 11 des Konsultationsdokuments). Die Kommission möchte Regelungen einführen, die es der EU (gemeinsam mit den USA) ermöglichen, auf die Auslegung der Investitionsschutzbestimmungen durch Schiedsgerichte einzuwirken. Die Kommission will durch solche Regelungen fehlerhaften Interpretationen der Investitionsschutzbestimmungen durch Schiedsgerichte entgegenwirken. Ist diese begrenzte Auslegungskompetenz der Schiedsgerichte nun der richtige Weg, Fehlurteile zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Investitionsschutzbestimmungen stets im Einklang mit den Parteiwillen ausgelegt und so die regulatorischen Interessen der Staaten (aus Sicht der Vertragsparteien) ausreichend beachtet werden? Oder wird hier das „Kind mit dem Bade ausgeschüttet“ und die Unabhängigkeit der Schiedsgerichte so sehr eingeschränkt, dass faire Verfahren nicht mehr möglich sind?