Leaping the Atlantic?
Eva Herzog opens the blog symposium by introducing the US-American LPE movement’s main thesis. She calls for thorough contextualization in German and European economic, social and cultural history.
Eva Herzog opens the blog symposium by introducing the US-American LPE movement’s main thesis. She calls for thorough contextualization in German and European economic, social and cultural history.
Is constitutionalization a process that Law and Political Economy should strive for? So far, this debate has mainly been conducted in the US context. There, promoting a version of popular constitutionalism based on an egalitarian economic vision is clearly an “uphill battle.” But what about Europe and Germany? Is constitutionalism here a way of transforming LPE’s critical perspective into a positive agenda?
Lore Maria Peschel-Gutzeit was a judge, lawyer and Senator of Justice in Hamburg and Berlin. She fought for the introduction of part-time work and family leave for female civil servants, which was introduced in 1968 and has since become known as "Lex Peschel".
The International Court of Justice (ICJ), a UN body essentially responsible for resolving inter-state disputes, has been increasingly asked to consider matters with implications for individual criminal responsibility – a predominant concern of international criminal law. In some cases, the link is direct; for instance, in the last two years, the Genocide Convention has been invoked twice on behalf of Ukraine and Gaza. Although for the ICJ, its application is a question of State responsibility, it will give rise to questions of individual responsibility in other international and domestic fora.
Sexualisierte Gewalt gibt es keine, Reproduktion auch nicht, und jede darf selbst über ihren Körper bestimmen: So sieht die Welt nicht nur in Greta Gerwigs Film „Barbie“ aus, sondern auch in der juristischen Ausbildung. Dass Sexismus im Curriculum kaum vorkommt, ist kein theoretisches Problem, sondern macht sexistische Rechtsauslegung und -anwendung wahrscheinlicher. Die Forderung ist nicht neu: Statt rosaroter Brille braucht es dringend eine machtkritische Perspektive im Jurastudium.
Wenn möglichst viele Menschen Jura studieren können sollen, dieses Studium auch in Zukunft zugleich akademisch grundständig und berufsbefähigend angelegt sein soll, und schließlich die eigene Verantwortung für den Studienweg gestärkt werden soll – dann gibt es nichts Besseres als das bestehende System des Staatsexamens.
Was braucht es für eine Staatsexamensausbildung, die Jurist:innen ausbildet, die mit geistiger Unabhängigkeit, politischer Sensibilität, moralischer Orientierung rechtliche Entscheidungen und Aussagen treffen können? Zum einen braucht es eine antifaschistische Ausbildung über die Gefahren des Rechts im Rechtsstaat. Damit meine ich keine unpolitische Extremismusbildung, bei der in der staatsorganisationsrechtlichen Vorlesung die „Feinde“ des liberalen Rechtsstaats mit Konzepten der „wehrhaften Demokratie“ oder der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ bekämpft werden sollen.
Der Eindruck, dass es erst einer Gesetzesänderung bedürfte, um grundlegende Reformen des Jurastudiums anzustoßen, täuscht. Schon heute zeigt eine Initiative des Landes Niedersachsen, dass auch im bestehenden (bundes-)rechtlichen Rahmen auf wesentliche Aspekte der Kritik am etablierten Modell des Jurastudiums reagiert werden kann: Im Lüneburger Modell folgt das Jurastudium zum Staatsexamen einer stark veränderten Konzeption.
Das Erste Juristische Staatsexamen zählt aufgrund der Menge des in einem Block geprüften Stoffumfangs und der damit verbundenen langen Prüfungsvorbereitung zweifellos zu einer der anspruchsvollsten Prüfungsphasen des deutschen Hochschulsystems. Das JurSTRESS-Projekt konnte mithilfe moderner biopsychologischer Methoden und einem detaillierten, longitudinalen Design bestätigen, dass die Vorbereitung auf die Erste Juristische Staatsprüfung eine sehr belastende Zeit für die Studierenden darstellt. Besonders bedenklich sind dabei die hohen Raten an zu mindestens einem Messzeitpunkt auffälligen Werten in den Dimensionen Ängstlichkeit (48%), Depressivität (19%) und chronisches Stresserleben (59%).
Dieser Beitrag beleuchtet einige Aspekte von Diskriminierung und juristischer Ausbildung und stellt Überlegungen vor, wie eine inklusive und möglichst diskriminierungsfreie juristische Ausbildung aussehen könnte und wie diskriminierende Strukturen in der juristischen Ausbildung verhindert werden könnten. Jura ist wie wenig andere Studiengänge geprägt von starken Exklusionen in der Auswahl von Lehrpersonal und Studierenden. Eine inklusivere personelle Auswahl könnte sich auf die Inhalte in der juristischen Ausbildung auswirken, der es bisher weitgehend an vertiefter thematischer Auseinandersetzung mit Rechtsfragen von Diskriminierung mangelt.