Articles for category: Focus

Regulating Political Advertising

The issue of financing political campaigns has been a topic of discussion for a while, especially against the background of the ongoing deliberations within the EU surrounding the adoption of the draft Political Advertisement Act (PAA). The recently concluded Polish parliamentary campaign and the assistance offered by State Owned Companies, along with the weak level of oversight on these actions, have highlighted certain shortcomings in the proposed framework that remain unaddressed in the current EU draft legislation. In particular, I argue that the PAA does not adequately regulate the methods and extent of financing for political campaigns such as microtargeting and mistakenly assumes the independence of regulatory bodies tasked with enforcing its requirements. An independent institutional system warranted by the European Commission to enforce the proposed rules is pivotal for PAA to achieve its goals.

Missverständnisse um die Prostitution

Der Gesetzgeber wollte mit dem ProstSchG einen Rechtsrahmen schaffen, der dem erforderlichen Schutz der Prostituierten gerecht wird. Neben anderen Unklarheiten bleiben allerdings Fragen im Zusammenhang mit dem Bauplanungsrecht, die in Praxis und Rechtsprechung nicht abschließend gelöst sind. Prostitution war und ist von Missverständnissen begleitet, die sich zum Nachteil der Branche auswirken. Prominentes Beispiel ist die Verwendung des Begriffs der „milieubedingten Unruhe“ im Bauplanungsrecht. Obwohl mit dem ProstSchG ein ordnungsrechtlicher Rahmen geschaffen wurde, setzen sich bauplanungsrechtliche Unklarheiten innerhalb dieses Rahmens fort.

Praxis und Probleme der Sperrgebietsverordnungen

Als maßgebliche Rechtsquellen der Sexarbeit sind nicht nur die speziellen, die Sexarbeit regelnden Gesetze, das Prostitutionsgesetz von 2007 und das Prostituiertenschutzgesetz von 2017 von Bedeutung, sondern auch allgemeinere, verwaltungsrechtliche Instrumente. In der Praxis sind Sperrgebietsverordnungen besonders relevant. Diese verbieten als Rechtsverordnungen die Ausübung der Sexarbeit in bestimmten Gemeindegebieten oder auch in ganzen Gemeinden vollständig oder zeitlich bzw. örtlich begrenzt. Die derzeitige praktische Umsetzung verletzt die Berufsfreiheit der Sexarbeiter*innen und steht im Widerspruch zum Regulierungskonzept des ProstG und des ProstSchG.  

Zwischen Schutz, Stigma und Stereotyp

Mit der Einführung des ProstSchG im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber in Deutschland neue gesetzliche Verpflichtungen verabschiedet, die die Situation der Prostituierten verbessern und sie vor Ausbeutung und Gewalt schützen sollen. Eine zentrale Bestimmung zur Umsetzung des intendierten Schutzes ist die Anmeldepflicht nach § 3 Abs. 1 ProstSchG, die in mehrfacher Hinsicht eine Belastung für die Anmeldepflichtigen bedeuten kann. Aus einer intersektionalen Perspektive zeigt sich, dass dieser Verpflichtung das im Diskurs verankerte klassistische und rassistische Narrativ der nicht selbstbestimmten migrantischen Sexarbeiterin nicht nur vorausgeht, sondern zugrunde liegt.

Sexarbeit und Gewerberecht

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) bot sich mir die Gelegenheit, einen längeren Überblicksbeitrag zum seinerzeit noch recht neuen Gesetz zu verfassen. Ich wählte für den Aufsatz eine Überschrift, mit der ich heute etwas hadere: „Gewerberecht der Sexualität: Das Prostituiertenschutzgesetz“. Auf der Suche nach einer (scheinbar) griffigen Überschrift habe ich die Ambivalenz dieser Überschrift nicht verkannt, sondern gesucht. Die irritierenden Assoziationen, die sich ergeben, wenn die Kommerzialisierung („Gewerbe“) von Sexualität zum Thema rechtlicher Regulierung wird, habe ich eher als rhetorische Herausforderung begriffen, ohne die brutalen Schattenseiten der Sexarbeit hinreichend zum Problem zu machen.

Das Prostituiertenschutzgesetz und sein Vollzug

Die Debatte über die Regulierung von Prostitution wogt zwischen zwei feministischen Positionen zu Prostitution selbst hin und her, die miteinander unvereinbar sind. Diese Positionen markieren die äußeren Punkte auf einer Skala, die von Verbot bis Liberalisierung reicht. Auf dieser Skala lassen sich geltendes Recht wie Reformvorschläge verorten. Das geltende Prostituiertenschutzgesetz liegt zwischen den Punkten und unternimmt den Versuch der Vermittlung. Trotz seiner Vollzugsdefizite ist es die bessere Alternative, wenn es wirklich um den Schutz von Prostituierten gehen soll.

Regulierung der Sexarbeit in Deutschland

Die rechtspolitische Debatte über Sexarbeit ist stark ideologisch und moralisch aufgeladen sowie durch stereotype Vorurteile von Sexarbeiter*innen als Opfer gesellschaftlicher Verhältnisse und männlicher Herrschaftsansprüche geprägt. Die Lebenssituation und die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen in Deutschland sind allerdings sehr vielfältig. Dieser Vielfalt – über den Sachbereich verschiedener Rechtsgebiete und den Kreis denkbarer Adressat:innen hinweg – gerecht zu werden, ist eine der größten Herausforderungen für die Regulierung der Sexarbeit. Die Beiträge des Symposiums „Regulierung der Sexarbeit in Deutschland – 6 Jahre Prostituiertenschutzgesetz“ beleuchten aus einer intradisziplinären Perspektive verschiedene Aspekte des Rechts der Sexarbeit und ziehen gleichzeitig eine Zwischenbilanz zum Prostituiertenschutzgesetz.

The Basic Structure Doctrine, Article 370 and the Future of India’s Democracy

A constitution bench (five-judges) of the Supreme Court of India recently concluded the hearings related to the the abrogation of Article 370 of the Constitution and the bifurcation of the State of Jammu and Kashmir (J&K) into two Union Territories. How the Supreme Court finally decides this instant case will have far-reaching constitutional implications. In particular, the basic structure challenge pressed upon by the Petitioners, is likely to determine the future of India’s democratic federal architecture and the structural balance of power between the Union and states.

Restoring Poland’s Media Freedom

Over the last ten years, PiS has not only systematically dismantled Poland’s rule of law, but also strategically corroded the country’s media freedom. It has successfully politicized Poland’s media regulators, abused public service media for propaganda purposes, captured private media outlets and supported friendly private media, and created regulatory, legal and political obstacles for private media which criticized it. In this blogpost, I will detail three core steps that must be taken to restore media freedom in Poland in conformity with European standards. In particular, I argue for the restoration of the National Broadcasting Council (KRRiT), the constitutional media regulator, as an independent body; the dissolution of the „bonus” media regulator introduced by PiS, the National Media Council; and for reforming the status of Poland’s private media and the government’s approach to the media in general.

Der blinde Fleck

Die Debatte um den richtigen Umgang mit zivilem Klimaschutzungehorsam von Klima-Aktivistinnen und Klima-Aktivisten bleibt im Fluss. Sichtweisen, die auf Basta-Legalismus („Recht muss Recht bleiben“) hinauslaufen, verstellen den Blick auf die strafverfassungsrechtlichen Implikationen, die mit der Verfolgung organisierten Klimaprotests als organisierter Kriminalität durch Vereinigungen einhergehen. Der robusten Strafverfolgung organisierten Klimaprotests wegen Gründung oder Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung stehen in der Demokratietheorie wurzelnde Bedenken entgegen. Sie haben auf Ebene der Verhältnismäßigkeit staatlicher Reaktionen bislang noch keine ausreichende Beachtung gefunden.