Rettungsschirm für Grundrechte: Ein Online-Symposium auf dem Verfassungsblog
Die Konstitution der EU wird bestimmt durch die Grundrechtslage in ihren Mitgliedsstaaten. Ungarn ist das jüngste und bislang gravierendste Beispiel eines EU-Mitgliedsstaats, dessen Umgang mit den Grundrechten seiner Bürger darum Anlass zu größterBeunruhigung gibt. Was kann die EU da tun? Was, wenn Vertragsverletzungsverfahren und politischer Druck nicht ausreichen, um die Situation in den Griff zu bekommen? Hilft uns das klassische Instrumentarium des Europarechts? Wo hört das Problem auf, ein rein innerstaatliches zu sein – aus Sicht des Rechts, aus Sicht der Politik? Und wie lässt sich verhindern , dass ein vom EuGH überwachter EU-weiter Grundrechtsschutz zu einem gigantischen Zentralisierungsschub in ... continue reading
