Articles for category: MPI-CSL-Beitrag

#MPIL100 – Beginn einer Spurensuche

Das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPIL) kann 2024 auf eine 100-jährige Geschichte zurückblicken. Grund genug, die historische Entwicklung des Instituts und seinen Beitrag in Wissenschaft und Praxis zu erinnern und zu reflektieren.

Schmerzgriffe als Technik in der polizeilichen Praxis

Bereits seit längerer Zeit kommen in (Teilen) der Polizei Techniken der Gewaltanwendung zum Einsatz, die als Schmerzgriffe bezeichnet werden. In der englischsprachigen Debatte werden diese Techniken unter dem Schlagwort „pain compliance“ diskutiert, was deutlich macht: Durch Schmerzen soll Gehorsam durchgesetzt werden. Rechtlich stellen sich Schmerzgriffe als problematisch dar, da sie vor allem auf eine Willensbeugung der Betroffenen durch (Angst vor) Schmerz abzielen. Die polizeiliche Praxis überformt zudem die rechtlichen Vorgaben zur Anwendung von Schmerzgriffen zugunsten einer effizienten polizeilichen Einsatzdurchführung. Sozialwissenschaftlich bzw. kriminologisch können Schmerzgriffe daher als Normalisierung und Verselbständigung polizeilicher Gewaltpraxen verstanden werden.

Environmental Intelligence and the Need to Collect it

Current studies by biologists attest that Earth’s overall biodiversity is “crashing”. The most recent IPCC findings are no less dire. Multilateral deals aimed at preserving the environment are coming and going without having anything close to adequate results on the ground. States worldwide are currently missing not just a quickly receding opportunity to change things for the better, but also the rapidly growing and truly unprecedented threat which broad-scale anthropogenic ecological decline represents. But we are pragmatically and ethically obliged not to give up on the prospect of renovating and revitalizing the state so that it might become, over time, a more beneficial and truly survival-interested form of itself. One part of the inner power structure of almost all countries globally which recommends itself for a new role in this context is the national intelligence agency.

Gewahrsam als letztes Mittel gegen die „Letzte Generation“?

Die Proteste der Klimaschutzgruppe der „Letzten Generation“ sind momentan aufgrund ihrer gewählten Protestformen ein vieldiskutiertes Thema. Eine der umstrittenen Protestformen besteht darin, sich mit den Händen auf der Straße festzukleben. Nachdem Klimaaktivistinnen in München ihre Protestaktionen wiederholten, wurden sie in Gewahrsam genommen - mit einer angeordneten Gewahrsamsdauer von 30 Tagen. Die pauschale Ausschöpfung der Höchstgrenze des Gewahrsams im Fall des Vorgehens gegen Aktivistinnen der Münchener Klimaproteste ist von der – ohnehin rechtlich bedenklichen – Rechtsgrundlage im bayerischen Polizeigesetz nicht gedeckt.

Neue Behörden, alte Probleme

Am 23.08.2022 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem es ankündigte, die Behördenstruktur der deutschen Geldwäschebekämpfung  – wieder einmal – auf den Kopf  zu stellen. Die geplante Neustrukturierung ist eine willkommene Möglichkeit, das Geldwäscherecht grund- und europarechtskonform auszugestalten. Denn in seiner aktuellen Form steht der Rechte- und Pflichtenkatalog der Financial Intelligence Unit (FIU) in Konflikt mit dem Grundsatz der informationellen Trennung von Nachrichtendiensten und Sicherheitsbehörden. Eine Verteilung der geldwäscherechtlichen Aufgaben könnte hier Abhilfe schaffen.

Jenseits der Oligarchen

Die von der Europäischen Union beschlossenen Russland-Sanktionen haben auch in Deutschland erhebliche Defizite bei deren Umsetzung offengelegt. Mit dem Ersten Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen vom 23. Mai 2022 sollen in einem ersten Schritt vor allem kurzfristig behebbare Lücken beim Auffinden sanktionierten Vermögens geschlossen werden. Es erscheint nicht übertrieben, das Gesetz als Beginn einer weitreichenden Veränderung des deutschen Sicherheitsrechts zu begreifen. Doch obwohl die Stoßrichtung des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes im Grundsatz zu begrüßen ist, mangelt es dem Gesetz an einer klaren strategischen Zielsetzung und einem rechtlich stimmigen Regelungskonzept.

Das „Grundrecht auf Autofahren“ als Grenze demokratischer Stadtgestaltung?

Diese Woche wurde bekannt, dass der Berliner Senat das Volksbegehren „Berlin autofrei“ für unzulässig erklärt hat. Das Volksbegehren verstoße gegen das Grundgesetz, da es einen unverhältnismäßigen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit darstelle. Die Entscheidung lässt aufhorchen. Kann es wirklich sein, dass das Interesse, mit dem Auto durch Berlin zu fahren, ein politisches Projekt zur radikalen Umgestaltung des urbanen Raums verfassungsrechtlich unzulässig macht?