Articles for category: MPI-CSL-Beitrag

Mehr Schein als Schutz

Im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt setzt die neue Bundesregierung vor allem auf strafrechtliche und sicherheitspolitische Maßnahmen. Eine feministische Analyse zeigt jedoch, dass diese Ansätze häufig an Symptomen statt an den Ursachen gesellschaftlicher Ungleichheiten ansetzen und staatliche Kontrollmechanismen unreflektiert verstärken können. Insgesamt bleiben die geplanten Maßnahmen vielfach unkonkret und greifen strukturelle Probleme unzureichend auf.

The Price of Getting Duterte

The arrest and transfer of Rodrigo Duterte to the ICC was certainly good news for the heavily beleaguered Court. But the price of getting Duterte could be considerable. The manifest entanglement with Philippine politics is likely to harden Southeast Asian skepticism towards international criminal justice. Existing fears of external politicization are enhanced with a scenario of internal political turmoil, reinforcing Southeast Asian hesitation toward the ICC.

Pushbacks und Verschwindenlassen von Menschen an den Grenzen Europas

Ende des letzten Jahres veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung über die Abwehr hybrider Bedrohungen infolge des Einsatzes von „Migration als Waffe“. Migration werde als Taktik hybrider Kriegsführung missbraucht, lautet das Hauptargument der Kommission zur Rechtfertigung einer strengen Grenzpolitik, die das individuelle Asylrecht stark einschränken bzw. beseitigen kann, indem Pushback-Praktiken unter Umständen als legitim betrachtet werden können. Die Mitteilung der Kommission gibt in zweierlei Hinsicht Anlass zur Sorge. Zum einen lassen sich Bedenken mit Blick auf das Asylrecht formulieren, zum anderen – und hier steht die eigentliche Debatte noch aus – im Hinblick auf das Menschlichkeitsverbrechen des Verschwindenlassens.

Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall verboten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall ausgesetzt werden könne. Dabei verlangt der unantastbare Kernbereich dieses Grundrechts gerade im Verteidigungsfall uneingeschränkte Geltung. Seine Einschränkung würde bedeuten, dass Gewissensentscheidungen hinter die Pflicht zur bewaffneten Landesverteidigung zurücktreten müssten – ein Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Schutz der individuellen Gewissensfreiheit.

The Claim of Hybrid Attacks

At the European Union’s external borders, migrants are being instrumentalized in geopolitical conflicts, as seen in cases before the European Court of Human Rights concerning pushbacks at the EU-Belarus border. Poland, Latvia, and Lithuania justify these measures as responses to a “hybrid war,” while critics warn against eroding non-refoulement protections. The Court’s ruling will be crucial in defining the balance between state security and human rights.

Ein Wendepunkt für die globale Korruptionsbekämpfung

In der Kaskade aufsehenerregender Dekrete von US-Präsident Donald Trump sticht der letzte Woche verkündete Schritt, die Anwendung des Gesetzes gegen Auslandsbestechung für sechs Monate auszusetzen, auf den ersten Blick nicht heraus. Näher besehen könnte diese Executive Order aber die globale Antikorruptionspolitik unterminieren und die wirtschafts- und sicherheitspolitischen Interessen Europas nachhaltig schädigen. Zur Debatte steht mit dem Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) nämlich jenes Gesetz, mit dem die transnationale und globale Korruptionsbekämpfung im Jahr 1977 ihren Lauf nahm.

Der geheimnisvolle Pegasus

Die Abwägung zwischen staatlicher Geheimhaltung und Informationsrechten stellt eine zentrale Herausforderung demokratischer Rechtsstaaten dar. Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich entschieden, dass der Bundesnachrichtendienst einem presserechtlichen Auskunftsanspruch zum Einsatz der Spionagesoftware „Pegasus“ nicht nachkommen muss. Diese sicherheitsorientierte Rechtsprechung ist sachgerecht, da vollständige Transparenz im Sicherheitsbereich weder praktikabel noch funktional wäre.

Voraussetzungen des Vertrauens im Auslieferungsrecht

Die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn im Juni 2024 hat erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken aufgeworfen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. Januar 2025 das Kammergericht nun für seine Entscheidung und die unzureichende Prüfung der Haftbedingungen in Ungarn kritisiert. Das Urteil betont die Pflicht der Gerichte, Zusicherungen im Auslieferungsverfahren nicht ungeprüft zu akzeptieren und stärkt die Position von Personen in Auslieferungsverfahren.

Mehrdeutige Wortfolge, pauschale Kriminalisierung

Das Landgericht Berlin I hat mit Urteil vom 8. November 2024 die Wortfolge "From the river to the sea" als Kennzeichen der Hamas eingestuft und eine Angeklagte wegen Verstoßes gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen) zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Angeklagte hatte sich auf Social Media explizit zur Hamas bekannt und den Slogan in Posts verwendet. Das Urteil geht über den Einzelfall hinaus, indem es generell die Wortfolge kriminalisiert. Dies ist besonders problematisch, weil die Formulierung mehrdeutig ist und in verschiedenen Kontexten – auch ohne Bezug zur Hamas – genutzt wird.

In wessen Feld liegt der Ball?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 4 BremGebBeitrG bestätigt und damit die Möglichkeit geschaffen, die Mehrkosten für Hochrisikospiele in der Fußball-Bundesliga auf die Veranstalter umzulegen. Die Folgen der Entscheidung sind noch nicht klar: Auch andere Bundesländer müssen nun entscheiden, ob sie ähnliche Regelungen wie Bremen einführen. Zudem stehen Fragen zur praktischen Umsetzung, gerichtlichen Kontrolle und verbandsinternen Kostenverteilung im Raum.