Articles for category: MPI-CSL-Beitrag

Bayerns Weg zur Förderung der Bundeswehr

Das im Juli 2024 verabschiedete Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern greift in die Satzungsautonomie der Hochschulen ein, verbietet Zivilklauseln und verpflichtet zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr. Es basiert auf einer zweifelhaften Gesetzgebungskompetenz und untergräbt die verfassungsrechtlich verankerte Trennung von ziviler und militärischer Sphäre. Damit wirft es grundsätzliche Fragen zur Abgrenzung von Hochschul- und Verteidigungspolitik auf.

Gefährliche Entkoppelung

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Bremer Gesetz zur Gebührenerhebung gegenüber den Veranstalter*innen bei "Hochrisikospielen" nunmehr gebilligt. Näheres Hinsehen zeigt indes, dass die Begründung dieses Ergebnisses unter Anknüpfung an ein „Veranlasserprinzip“ geeignet ist, Wertungswidersprüche in das Gefahrenabwehrrecht hineinzutragen, aus denen sich eine gefährliche Ausdehnung der gefahrenabwehrrechtlichen Verantwortlichkeit ergeben könnte. Eine Übertragung auf „Hochrisikoversammlungen“ erscheint hingegen fernliegend.

Why Armenia is Not Referring the Situation to the ICC

It has been a year since Armenia acceded to the Rome Statute, marking a new institutional chapter for the country. The decision to join the ICC reflects Armenia’s desire to align with international standards of justice and accountability. However, it has yet to refer the situation regarding crimes committed against Armenians from the second Nagorno-Karabakh war to the ICC, largely due to significant political pressure from Russia, Azerbaijan, and Turkey.

Nachwirkungen ohne Neuigkeitswert

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2024 erklärt zentrale Vorschriften des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes (§§ 16a, 17 PolG NRW) für verfassungswidrig, da sie längerfristige Observationen unter Einsatz technischer Mittel erlauben und gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Die Entscheidung greift die BKAG I-Rechtsprechung von 2016 auf, deren Umsetzung in vielen Bundesländern weiterhin aussteht.

Vulnerable Lives, Militarized State

Ecuador’s security crisis, marked by increasing militarization, culminated in the forced disappearance and alleged execution of four children in Las Malvinas in December 2024. This case highlights severe shortcomings in the protection of human rights, particularly regarding state accountability and the safeguarding of vulnerable populations. It underscores the need for institutional reforms and effective oversight to address human rights violations.

Für ein diskriminierungsfreies neues Abtreibungsrecht

Die Diskussion um ein neues Abtreibungsrecht hat durch einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf neue Dynamik gewonnen. Eine kontroverse Frage beantwortet der Entwurf allerdings nicht final: Ist es zulässig, einen gesonderten Erlaubnistatbestand für sogenannte embryopathische Abtreibungen aufzunehmen, also die Abtreibungsmöglichkeiten zu erweitern, wenn bei dem Fötus/Embryo eine potenzielle Behinderung festgestellt wird? Dieser Beitrag argumentiert, dass jedenfalls die Aufnahme einer eigenständigen embryopathischen Indikation mit völker- und verfassungsrechtlichen Wertungen unvereinbar ist.

Policing the Police

Menschen, die polizeiliches Handeln filmen, sind deswegen immer wieder strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt. Der Artikel analysiert die rechtliche Unsicherheit im Zusammenhang mit § 201 StGB, der Tonaufnahmen ohne Zustimmung unter Strafe stellt, und beschreibt die potentiell einschüchternde Wirkung dieser Praxis auf Bürger*innen und Journalist*innen. Grund- und menschenrechtliche Überlegungen legen nahe, dass solche Aufnahmen straffrei gestellt werden sollten, um rechtsstaatliche Kontrolle und Transparenz polizeilichen Handelns zu gewährleisten.

Wer ist »Wir« und wer darf (es) bleiben?

Friedrich Merz forderte jüngst die Möglichkeit der Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit, jedenfalls für diejenigen deutschen Staatsbürger, die nach ihrer Einbürgerung zwei Mal straffällig geworden sind. Merz‘ Begründung, „Wir holen uns damit zusätzliche Probleme ins Land“ rückt abermals die Frage nach der Zugehörigkeit zum Staatsvolk in das Zentrum der politischen Aufmerksamkeit. Wer nämlich die Anforderungen eines Einbürgerungsverfahrens erfüllt, wird nicht „ins Land geholt“, sondern lebt bereits seit mehreren Jahren in Deutschland.

(K)ein guter Kompromiss

Der Text beleuchtet die widersprüchliche Rechtslage zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland, die seit 1995 gilt. Trotz einer politischen Einigung bleibt die Regelung rechtlich problematisch, da sie einen Schwangerschaftsabbruch nach Beratung als straflos, aber rechtswidrig einstuft. Die aktuelle Debatte um einen neuen Gesetzentwurf verdeutlicht die Schwierigkeiten einer konsistenten Regelung. Der Text fordert eine Neubewertung der veralteten Rechtslage zugunsten einer klareren Regelung, die die reproduktive Selbstbestimmung stärkt.