Articles for category: Afrika

Gerichtshof ohne Beschwerdeführer

Die Unterstützung für den Afrikanischen Gerichtshof der Menschenrechte und Rechte der Völker schwindet. Am 14. November 2019 hat der Außenminister von Tansania eine Erklärung unterzeichnet, die den Staatsangehörigen des Landes den Zugang zum Individualbeschwerdeverfahren vor dem Gerichtshof versperrt. Nach dem Rückzug Tansanias verbleiben gerade einmal acht von 55 Staaten der Afrikanischen Union, die das Individualbeschwerderecht anerkennen.

Die EU und die Mittelmeerroute: Umgehung des Refoulement-Verbots oder Kampf gegen ‚illegale Migration‘?

Die Maßnahmen der EU-Staaten (einzeln und kollektiv) zur Verhinderung irregulärer Migration und irregulärer Einreisen finden immer im Spannungsfeld mit den sich aus den völkerrechtlichen Refoulement-Verboten ergebenden Verpflichtungen statt. Für die Maßnahmen an den Grenzen und unter der Hoheitsgewalt europäischer Staaten gibt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen entsprechenden rechtlichen Kompass vor, der bisher für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten fehlt. Der nachfolgende Artikel versucht eine solche rechtliche Orientierung am Beispiel der zentralen Mittelmeerroute zu geben.

South Africa and the ICC, or: Whose Rights Does the Constitution Protect?  

When the South African government announced that it would withdraw from the International Criminal Court, a great number of commenters expressed shock and disappointment. Legal commentators have also weighed in, questioning the legality of withdrawing from the ICC (here) and a legal challenge on several terms seems inevitable. Here, I want to consider the possibility of challenging the withdrawal on the basis of the Bill of Rights.

Marokko, Tunesien, Algerien: sicher nicht sicher

Mit ihrem Beschluss, Marokko, Algerien und Tunesien als „sichere Herkunftsländer“ im Sinne des Art. 16a Abs. 3 einzustufen, missachtet die Regierungskoalition die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Asylverfahrensrichtlinie und ein entscheidendes Urteil des EuGH. Für verfolgte Homosexuelle aus den Maghrebstaaten wurde damit das individuelle Grundrecht auf Asyl in Deutschland praktisch abgeschafft.

US-Angriffe auf den „Islamischen Staat“ in Libyen: Die dünnste aller Rechtsgrundlagen

Die Luftangriffe in Libyen gegen den "Islamischen Staat" rechtfertigt die US-Regierung damit, dass die „libyan authorities on the ground“ über die Militärschläge unterrichtet waren. Mit anderen Worten: Es handelt sich um eine mit Einverständnis der Regierung vorgenommene Intervention („Intervention auf Einladung“). Dadurch wird das Gewaltverbot prima facie folglich nicht verletzt, weil die Verletzung der territorialen Integrität nicht gegen den Willen des betroffenen Staats erfolgt. Die Intervention auf Einladung ist allerdings eine ganz allgemein höchst strittige Rechtsgrundlage.

Quergelesen: Gibt es einen „Konstitutionalismus des globalen Südens“?

Die vornehmste Aufgabe einer Verfassung sei es, die Wunden der Vergangenheit zu heilen und die Gesellschaft in eine bessere Zukunft zu führen. Pius Langa, der im Sommer verstorbene erste Präsident des südafrikanischen Verfassungsgerichtshofs, entfaltete 2006 in einem Vortrag an der Universität Stellenbosch mit seinem Konzept eines „transformativen Konstitutionalismus“ eine für westliche Ohren ziemlich radikale Vorstellung von Aufgabe und Ziel einer Verfassung. „Eine vollständige Umgestaltung des Staates und der Gesellschaft“ zählte er dazu, ebenso wie „die Entwicklung von Möglichkeiten, die es Menschen erlauben, in positiven sozialen Beziehungen ihr volles humanes Potential zu verwirklichen“. Der Verfassungsgerichtshof, den Langa mit seiner Agenda des ... continue reading

Asylschutz gilt auch (und gerade!) für offen auftretende Homosexuelle

Ein Leben als Closet Gay ist keine Fluchtalternative. Wer in seinem Land nicht homosexuell sein darf, ohne Gefängnis oder Schlimmeres befürchten zu müssen, hat in der EU ein Anrecht auf Schutz. Für die Idee, Flüchtlingen nahe zu legen, Verfolgung durch entsprechend diskretes Verhalten zu vermeiden, gibt es im Europarecht keinen Anhaltspunkt. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden und damit erneut bewiesen, dass das Asylrecht bei ihm in besseren Händen ist als bei manchem bayerischen Verwaltungsgericht. Der Fall kommt aus den Niederlanden und betrifft drei homosexuelle Männer aus Senegal, Uganda und Sierra Leone – alles Länder, wo Homosexualität mit jahre-, ... continue reading

Ethnische Konfliktlösung durch Verfassungsdesign: Donald Horowitz in der American Academy

Wenn der Bürgerkrieg vorbei ist, die Guerrillas ihre Waffen niedergelegt haben, die neue, demokratische Verfassung geschrieben und das wiedervereinte Volk sich in Freiheit und Gleichheit ein Parlament und eine legitime Regierung wählt – dann wird alles gut. So glauben wir zumindest gern, wenn wir in der Zeitung davon lesen. Dass dann aber oft mitnichten alles gut wird, dass dann die Schwierigkeiten oft erst richtig losgehen, das zeigen Beispiele zuhauf, von Kenia bis Kosovo. Bei der American Academy in Berlin ist zurzeit ein Gelehrter zu Gast, der diese Schwierigkeiten aus langjähriger Forschungs- und Beratungstätigkeit kennt: Donald Horowitz, Verfassungsrechtsprofessor an der Duke ... continue reading

Rechtsschutz gegen UN-Sanktionen: Rudert der EuGH zurück?

Vor viereinhalb Jahren hat der EuGH sein epochales Urteil Kadi gefällt. Darin hat er für sich in Anspruch genommen, das Einfrieren des Vermögens von Leuten, die im Verdacht der Terrorfinanzierung stehen, am Maßstab der europäischen Grundrechte zu messen – auch wenn die Entscheidung dazu eigentlich der UN-Sicherheitsrat gefällt hat und nicht ein EU-Organ. Aus menschenrechtlicher Perspektive war dieses Urteil eine Großtat: Das Einfrieren des Vermögens von Leuten, die im Verdacht stehen, Al-Kaida zu unterstützen, ist ein außerordentlich einschneidender Grundrechtseingriff, und dagegen war ursprünglich keinerlei individueller Rechtsschutz vorgesehen. Die Kadi-Entscheidung machte dem ein Ende: Auch in Fällen, wo das Völkerrecht keinen ... continue reading