Articles for category: Europa

The Schrems Judgement: New Challenges for European and international companies

In Schrems the CJEU has declared the Safe-Harbor-Decision of the European Commission invalid whilst strengthening the EU fundamental rights. The Court has done so with astonishing clarity. Although the matter is about Facebook Ireland’s transfer of data to servers of Facebook, Inc. in the U.S., it, ironically, will not be Facebook but companies of the European “old economy” that will have to face severe consequences in the aftermath of this landmark judgement. In many cases of every day data processing in the business world, the consent of data subjects will be impossible to obtain. It is at the same time nearly impossible to prevent data to be transferred outside the EU. Hence, a vast number of data processing operations which were lawful before Schrems are now illegal.

Safeguarding European Fundamental Rights or Creating a Patchwork of National Data Protection?

On Tuesday, the Grand Chamber of the Court of Justice of the European Union declared the Commission’s US Safe Harbour Decision invalid. The Court’s ruling in Case C-362/14 of the Austrian Internet activist Maximillian Schrems v the Irish Data Protection Commissioner is a milestone in the protection of European fundamental rights, but it also preserves space for different national supervisory standards and national discretion on whether data may actually be transferred. Is the ruling opening the way for a patchwork of national data protection? How does this ruling influence the TTIP negotiations?

The Sinking of the Safe Harbor

The judgment of the Court of Justice of the European Union (CJEU) in Schrems v. Data Protection Commissioner (Case C-362/14) is a landmark in EU data protection law, but one about which I have serious misgivings. While I share the Court’s concern regarding the surveillance practices of the US government (and other governments for that matter) and some of its criticisms of the EU-US Safe Harbor Arrangement, I take exception to its lack of interest in the practical effects of the judgment and the global context in which EU law must operate.

Luxemburg rüttelt an Wohnsitzauflage für Flüchtlinge

Bürgerkriegsflüchtlingen, die internationalen Schutz genießen und Sozialhilfe beziehen, wird in Deutschland von den Behörden ein verbindlicher Wohnsitz zugewiesen. Das, so Generalanwalt Cruz Villalón in seiner wohl letzten Amtshandlung, dürfte so pauschal europarechtswidrig sein: Flüchtlinge dürfen nicht nach ihrem Rechtsstatus diskriminiert werden, und das bloße Ziel, die Belastung der Kommunen besser zu verteilen, rechtfertige eine solche Ungleichbehandlung nicht. Und das ist im Schatten des epochalen "Schrems"-Urteils nur eine von vielen weit reichenden Luxemburger Neuigkeiten dieses denkwürdigen Tages.

Peter M. Huber in nationaler Mission, oder: Wann kommt das dritte Solange-Urteil aus Karlsruhe?

Peter M. Huber, Staatsrechtsprofessor aus München und fürs Europäische zuständiger Richter im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, beklagt in der FAZ die angebliche Zaghaftigkeit des deutschen Auftritts in Europa. Das überrascht – macht aber einen gewissen Sinn, wenn man die Sorgen des Bundesverfassungsgerichts um seine eigene Relevanz in Europa bedenkt. Mit dem OMT-Urteil wird wohl auch die jüngste Runde im Wettstreit mit dem EuGH bald ihr friedliches Ende finden. Doch ein Fall, den Karlsruhe angeblich noch in diesem Jahr entscheiden will, scheint bereits eine Steilvorlage zu bieten, sich als Verfassungsinstanz über europäisches Recht und europäische Institutionen wieder kraftvoll ins Spiel zu bringen.

Ohrfeige im Polizeigewahrsam: Menschenwürde kennt keine Bagatellgrenze

Es ist so lange nicht her, dass der Schlag ins Gesicht des Gegenübers eine wenn schon nicht übliche, so doch im Großen und Ganzen sozial akzeptierte und respektierte Sache war. Mit einer Ohrfeige stellt die Frau ihre Ehre, mit einem Fausthieb der Mann seine Männlichkeit, und mit einem ganzen Assortissement aus Klapsen, Nasenstübern, Watschen, Kopfnüssen und weißgottnichtallem alle beide ihre Autorität gegenüber aufmüpfigen Kindern wieder her. Immer ins Gesicht musste es jedenfalls gehen, aus dem der Geschlagene gerade noch so unverschämt und rotzfrech herausgeschaut hat, anstatt, wie es sich gehört, die Augen schamvoll zu Boden zu richten. Das ist zwar heute umfassend verboten, aber wenn die Frechheit nur groß genug ist, sind wir auch heute nicht gefeit davor, das schon mal ganz in Ordnung oder zumindest verständlich zu finden, wenn da jemandem "die Hand ausrutscht". Dieser Art von klammheimlichem Verständnis hat heute die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs, zumindest was die Polizei betrifft, ein klares Ende bereitet.

TTIP-Rechtsschutz zu Ende denken

Die EU-Kommission hat für ihren jüngsten Vorschlag zu TTIP viel Lob erfahren. Eine grundsätzliche Frage lässt der Vorschlag allerdings weiterhin offen: Warum sollen nur ausländische Investoren, nicht aber einheimische Unternehmen, Verbraucher und Arbeitnehmer, die jeweils zu ihren Gunsten vereinbarten Schutzstandards einklagen können? Ist die einseitige Klagemöglichkeit nicht ein ungerechtfertigter Vorteil ausländischer Investoren gegenüber anderen von TTIP betroffenen Personen und Gruppen?